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September 2011/03

Vorsicht Bauherren: Bei Verstößen gegen die EnEV drohen hohe Bußgelder!

Vielleicht mögen die meisten privaten Bauherren bereits davon gehört haben, doch sie messen ihr kaum weitere Beachtung bei. Die Rede ist von der neuartigen Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV. Dass man diesbezüglich in Zukunft einige spezielle Auflagen beim Bauen und Sanieren beachten muss, mag noch zu den meisten durchgesickert sein, die teils extrem kurzen Fristen jedoch kaum. Schon Ende dieses Jahres laufen einige davon ab. Wer sie nicht beachtet, riskiert saftige Bußgelder!

Die aktuelle Warnung kommt von Bund Privater Bauherren (BPV): Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen ab Anfang 2012, wenn Bauherren die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetz (EnEG) nicht beachten. Doch es muss gar nicht so heftig kommen. Auch geringere Bußgelder sind extrem ärgerlich, und die werden schon bei kleinen Verstößen verhängt. Ein Dämmstoff, der nicht die vorgegebenen Auflagen erfüllt, ein Heizkessel ohne entsprechendes Prüfzeichen – das reicht bereits aus, um mit einem Bußgeld von einigen Hundert Euro belegt zu werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem betreffenden Bauprojekt um einen Neubau oder die Sanierung eines Altbaus bzw. einer Bestandsimmobilie handelt. Für jegliches Bauvorheben existieren inzwischen eigene Bedingungen und Auflagen, die zu erfüllen sind. Doch damit noch nicht genug. Es reicht nicht aus, lediglich beim Bau oder der Sanierung auf die Einhaltung der Auflagen zu achten, auch später können diese jederzeit überprüft und bei Mängeln mit einer Strafe belegt werden.

So sind beispielsweise für Lüftungs-, Klima- und Heizanlagen feste Wartungs- und Inspektionsintervalle vorgeschrieben. Wer diese überzieht, dem geht es wie mit seinem Auto beim TÜV. Teilweise sind die Bußgelder übrigens absurd hoch. So drohen einem Vermieter, der seinen Mietern die Einsicht in den Energieausweis des betreffenden Gebäudes verweigert, bis zu 15.000 Euro Strafe. Experten sehen diese Bußgelder als viel zu hoch und daher in keinster Weise verhältnismäßig an. Ob sie im Endeffekt wirklich verhängt werden, bleibt abzuwarten.

Man sollte es jedoch gar nicht erst so weit kommen lassen. Besonders wichtig ist, die durchgeführten Arbeiten so gut wie möglich zu dokumentieren. Neben den mitgelieferten Gutachten und Geräteausweisen sollten zusätzlich aussagekräftige Fotos von allen relevanten Arbeiten und Bauteilen angefertigt werden. Werden Fremdfirmen mit einzelnen Arbeiten beauftragt, müssen diese zukünftig sogenannte Unternehmerbescheinigungen über die durchgeführten Maßnahmen ausstellen, welche ebenfalls als Nachweis dienen können. Hier drohen wiederrum dem Unternehmer Bußgelder, wenn er diese Bescheinigungen falsch, unvollständig oder zu spät ausstellt.


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