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November 2011/07

Urteil: Mietminderung anderer Mieter wegen Lärm muss vom Verursacher ersetzt werden

Das Thema Lärm ist immer wieder ein eklatanter Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Laute Musik, Geschrei, knallende Türen oder ständiges Poltern im Haus kann dazu führen, dass der Mieter seine Mietzahlungen um einen nicht unerheblichen Teil kürzen kann. Ist der Vermieter in der Folge nicht bereit, diese Minderung der Miete hinzunehmen, landet der Fall in der Regel vor Gericht. Sofern der Vermieter im entsprechenden Prozess jedoch nicht nachweisen kann, dass der beanstandete Lärm und nur weniger stark beziehungsweise gar nicht vorhanden war oder ist, bekommt in der Regel der Mieter Recht.

Bekannt ist also, dass Mieter wegen ruhestörendem Lärm ihre Miete um gesetzlich festgelegte Anteile kürzen dürfen. Doch wie verhält es sich, wenn ein Mieter aufgrund des Verhaltens eines anderen Mieters seine Mietzahlungen kürzt? Ist der Lärmverursacher in diesem Fall verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden durch die Mietminderungen anderer Mieter zu ersetzen?

Ein solcher Fall wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Bremen verhandelt (Aktenzeichen 17 C 105/10). Eine ganze Reihe von Mietern des gleichen Hauses minderten ihre Mietzahlungen um jeweils 20%, da sie von einem Mitmieter mit ständigem Lärm belästigt wurden. Der Vermieter reagierte umgehend und kündigte dem Ruhestörer. Anschließend verlangte er von ihm, den durch die Mietminderung der anderen Mieter entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Der Mieter weigerte sich jedoch, dies zu tun.

Für das Amtsgericht war der Fall klar: Es gab dem Vermieter Recht. Laut der Ansicht der Richter hat der Vermieter Anspruch auf den vollen Ersatz des Schadens, der ihm durch die Mietminderungen der anderen Parteien entstanden ist. Diese hätten korrekt gehandelt und die Miete um jeweils 20% gekürzt. Den dadurch entstandenen Schaden muss der Beklagte nun komplett ersetzen.

Für Mieter bedeutet das: Man sollte sich zweimal überlegen, ob man den Hausfrieden der anderen Mietparteien durch extremen Lärm stört. In diesem Fall muss man nicht nur mit der Kündigung durch den Vermieter rechnen, sondern höchstwahrscheinlich auch eventuelle Mietminderungen anderer Parteien ersetzen.


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