Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Januar 2012/06
In den meisten Mietverträgen ist explizit festgelegt, dass die Anschaffung eines Haustieres von der Größe einer Katze oder eines Hundes nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen darf. Lediglich kleinere Haustiere, wie beispielsweise Hamster, Vögel oder auch Fische fallen aus dieser Regelung heraus und dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft werden.
Ein Problem ergibt sich allerdings, wenn bereits andere Mieter im betreffenden Mietobjekt Halter eines Hundes oder einer Katze sind. Kann der Mieter in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vermieter grundsätzlich sein Einverständnis zur Tierhaltung gibt? Mit dieser Frage mussten sich in der Vergangenheit auch immer wieder die Gerichte auseinander setzen.
Einen derartigen Fall wollen wir uns nachfolgend einmal etwas näher ansehen. Ein Mieter einer Wohnung, die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet, möchte sich einen Hund anschaffen. Er weiß, dass bereits mehrere andere Mieter im selben Haus Hunde halten. Aus diesem Grund schafft er sich ohne Rücksprache mit seinem Vermieter den betreffenden Hund an. Der Vermieter erklärt sich damit nicht einverstanden und verlangt, dass der Mieter den Hund umgehend wieder abschaffen soll.
Es kommt, wie es kommen muss: Der Mieter geht vor Gericht und will dort seine Ansprüche durchsetzen. Das Gericht erkennt seine Sicht der Dinge allerdings nicht an und entscheidet zugunsten des Vermieters. Es könne grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass bereits vorhandene Tiere in einem Mietobjekt ein Freibrief dafür seien, weitere Tiere anzuschaffen. Im Gegenteil: Gerade das Vorhandensein von Tieren kann dazu führen, dass bei Hinzukommen weiterer Tiere Probleme und Streitigkeiten entstehen. Daher ist auf jeden Fall zunächst das Einverständnis vom Vermieter einzuholen. Andernfalls kann dieser von seinem Mieter verlangen, dass er das Tier umgehend wieder abschafft.
Es kann einem Mieter also nur geraten werden, sich frühzeitig mit seinem Vermieter zusammenzusetzen und ihm die Pläne, ein Tier anzuschaffen, detailliert zu erläutern.
Darüber hinaus ist es grundsäzlich wichtig, dass der Mieter sich im Vorfeld auch informiert, ob die Wohnfläche überhaupt geeignet für die Katzen- oder Hundehaltung ist. Manche Tiere benötigen aufgrund ihrer Größe mehr Platz weshalb sich nicht jede Wohnung dafür eignet, eines oder gar mehrere Tiere zu halten. Wer überlegt in seiner Wohnung beispielsweise eine sibirische Katze einziehen zu lassen, der sollte sich über die Bedürfnisse des Tieres und die Anforderungen an den Wohnraum informieren. Wenn die Gegebenheiten stimmen, dann ist der nächste Schritt in jedem Fall das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Gibt er daraufhin sein Einverständnis, sollte dieses nach Möglichkeit schriftlich geschehen, das heißt, es sollte ein kleiner Vertrag aufgesetzt werden. In diesem Vertrag können beispielsweise auch Einschränkungen hinsichtlich der Größe beziehungsweise der Rasse des Tieres aufgeführt sein. So sind Mieter und Vermieter auf der sicheren Seite.
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