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März 2012/03

Achtung: Immobilienmakler dürfen keine Gebühren für Beratungen verlangen

Es ist inzwischen vielerorts zur Unsitte geworden, dass Immobilienmakler bereits für die Erstberatung eines potentiellen Hauskäufers Gebühren verlangen. Das bedeutet konkret: Der Interessent sucht den Makler auf und lässt sich über das bestehende Angebot an Immobilien beraten. Letztendlich kommt aber doch kein Kauf über den Makler zustande, weil beispielsweise die Finanzierung in der gewünschten Form nicht bewilligt werden kann. Viele Makler verlangen in diesem Fall trotzdem eine Gebühr für die von ihnen erbrachte Beratungsleistung.

Dass genau dies unzulässig ist, stellte kürzlich das Landgericht Coburg fest. Grundsätzlich gilt: Makler dürfen lediglich für die Vermittlung vom Immobilien Gebühren verlangen, nicht aber für eine reine Beratung. Die Richter bezogen sich mit ihrem Urteil auf einen Fall, der wie folgt geartet war:

Eine Frau wollte das im Rahmen einer Zwangsversteigerung angebotene Haus ihrer Eltern kaufen. Das zuständige Kreditinstitut schaltete zwecks besserem Verkaufserlös einen Makler ein, den die Frau kontaktierte. Sie ließ sich von ihm hinsichtlich einer Finanzierung beraten, die jedoch keine der beauftragten Banken bewilligen wollte. Schließlich begab sich die Dame selbst auf die Suche und fand letztendlich ein Kreditinstitut, das ihr die gewünschte Finanzierung ermöglichte.

Der Makler wollte seine Leistungen jedoch nicht kostenlos erbringen und stellte sie daher in Rechnung. Das wollte die Betroffene aber nicht akzeptieren und klagte. Das Ergebnis lasen Sie bereits oben. Das Gericht stellte fest, dass eine Beratung nicht in Rechnung gestellt werden darf, sofern dafür nicht eine eigene Vereinbarung getroffen wurde.

Vertreter der deutschen Immobilienmakler sehen das Urteil allerdings mit Besorgnis. Man befürchtet, dass die Richter damit einen Freibrief für das Ausnutzen der Fachkenntnisse von Maklern ausgestellt haben. Soll heißen: Unter Vortäuschung echten Interesses kann fortan jeder einen Makler konsultieren und sich beraten lassen. Kommt letztendlich keine Vermittlung zustande, hat der Makler die Zeit zur Beratung umsonst aufgewendet. Bleibt zu hoffen, dass die Menschen vernünftig genug sind, um die gebotenen Möglichkeiten nicht über Gebühr auszunutzen.


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