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November 2012/02

Energieausweis wird ab 2013 zur Pflicht

Bereits im Jahr 2008 wurde in Deutschland der Energieausweis eingeführt, welcher Mietern und Käufern von Immobilien einen besseren Überblick über den Energieverbrauch des entsprechenden Objekts geben soll. Die gesetzliche Regelung sah vor, dass dieser Energieausweis auf Verlangen eines Interessenten beziehungsweise Mieters vom Vermieter oder Verkäufer vorgelegt werden musste. Eine Pflicht, den Energieausweis auch ohne entsprechendes Verlangen anzulegen, bestand hingegen nicht.

Dies soll sich im Jahr 2013 ändern. Das bedeutet konkret: Ab Anfang nächsten Jahres wird der Energieausweis in Deutschland obligatorisch, er muss also vorgelegt werden können. Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Wie bereits angedeutet, wurde der Energieausweis insbesondere deswegen eingeführt, damit Verkäufer und Vermieter die Energiekosten gegenüber Interessenten realistisch darlegen können, und keine Möglichkeit dazu besteht, diese zu beschönigen. Im Jahr 2010 schließlich wurde von der EU eine neue Gebäuderichtlinie verabschiedet, die die Wichtigkeit des Energieausweises deutlich erhöhte.

Um das Vorliegen eines Energieausweises auch in der Praxis durchzusetzen, arbeitet man momentan an einem entsprechenden Kontrollsystem. Dieses stößt allerdings bei Interessenverbänden von Vermietern und Immobilienbesitzern auf harsche Kritik, da es nach deren Meinung viel zu komplex ausfällt. Zudem ersetzte der Energieausweis keineswegs eine kompetente Energieberatung.

Doch auch von Seiten der Käufer und Mieter kommt zunehmend Kritik auf. So fordert beispielsweise der Deutsche Mieterbund (DMB) ein so genanntes Energielabel, an dem auf den ersten Blick zu erkennen ist, welche Energieeffizienz ein Gebäude aufweist. Die Einführung eines solchen Labels ist allerdings in Verbindung mit dem Energieausweis bislang nicht vorgesehen. Außerdem herrscht noch keine Einigkeit darüber, nach welchem Berechnungsmodell der Energieausweis in Zukunft angefertigt werden soll. Bislang sind zwei Methoden bekannt: Die Berechnung anhand des Energiebedarfs des Vormieters (der so genannte Verbraucherausweis) sowie die Berechnung anhand der Einschätzungen eines Experten, auch „Bedarfsausweis“ genannt. Welche Methode sich letztendlich durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.


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