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Energiesparverordnung 2014: Was Immobilienbesitzer wissen sollten

Zwar noch nicht mit dem Jahreswechsel, aber im Frühjahr 2014 tritt eine Novelle der Energiesparverordnung (EnEv) in Deutschland in Kraft. Diese Novelle wurde im Herbst 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet. Sie wird vor allem für Menschen interessant sein, die ab dem Jahr 2016 eine Immobilie neu bauen möchten.

Sinn und Zweck der Novelle ist, zukünftige Hausbesitzer in Deutschland verstärkt zum Einsparen von Energie zu bewegen. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2009 die bis heute gültige Energiesparverordnung erlassen, welche dann im kommenden Frühjahr noch einmal verschärft wird. Insbesondere auf die Richtwerte für den sogenannten Primärenergieverbrauch haben es die Experten abgesehen. Es handelt sich dabei also um jene Energie, die von außen in das Gebäude hineinfließt und dort verbraucht wird.

Im Zuge der Novelle der Energiesparverordnung wurde festgelegt, dass Neubauten ab dem 1. Januar 2016 rund ein Viertel weniger Energie verbrauchen müssen, als es bisher nach der alten Energiesparverordnung der Fall war. Somit kann die neue Energiesparverordnung als nächster Schritt zum sogenannten „Niedrigstenergiegebäude“ verstanden werden, das ab dem Jahr 2021 in Deutschland zum Standard werden soll.

Die übrigen Bestimmungen der aktuellen Energiesparverordnung werden auch nach der Novelle uneingeschränkt erhalten bleiben. So sieht die Verordnung beispielsweise recht hohe Anforderungen an die Wärmedämmung einer neugebauten Immobilie vor. Gleichzeitig wird es in Zukunft obligatorisch werden, bei der Energieversorgung einer jeden Immobilie auch die Nutzung von alternativen bzw. regenerativen Energien zu berücksichtigen.

Aufatmen können die Besitzer bereits bestehender Immobilien. Zunächst war seitens der Bundesregierung angedacht, diesen Immobilienbesitzern eine Nachrüstpflicht aufzuerlegen. Nach ausführlichen Untersuchungen zeigte sich jedoch, dass die entsprechenden Sanierungskosten bei der Vielzahl der Gebäude exorbitant hoch wären. Also hatte die Regierung am Ende doch ein Einsehen und verschont Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, auch zukünftig vor einer Nachrüstpflicht.

November 2013


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