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Denkmalimmobilien

Eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen? Vielen Menschen erscheint dieser Gedanke zwar reizvoll, sie denken aber auch an die vielfältigen Auflagen und Einschränkungen, die mit diesem Vorhaben verbunden sind. Dabei kann sich der Kauf einer Denkmalimmobilie durchaus in vielerlei Hinsicht lohnen, man muss eben nur wissen, worauf man sich mit einem solchen Objekt einlässt.

Schauen wir uns doch einmal etwas näher an, welche Gründe Menschen dazu bewegen, sich eine denkmalgeschützte Immobilie anzuschaffen.

Zunächst gilt es, sich selbst die Frage zu stellen, ob die Immobilie als reine Kapitalanlage dienen soll, oder ob sie ein selbstgenutztes Objekt werden wird. Beide Nutzungsarten haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile.

Zunächst zum Thema Selbstnutzer: Für Menschen, die ein denkmalgeschütztes Objekt erwerben, und dieses anschließend selbst zu nutzen, spielen die wirtschaftlichen Faktoren oftmals nur eine untergeordnete Rolle. Es zählt einfach die Liebe zum Objekt selbst, der Spaß an historischen Bauwerken und der Wille, diese auch für unsere Nachwelt zu erhalten. Doch neben all diesen verständlichen Gründen sollte auch die wirtschaftliche Seite keineswegs außer Acht gelassen werden.

So besteht beispielsweise die Möglichkeit, den deutschen Staat an den Sanierungskosten für die Denkmalimmobilie zu beteiligen. Der Haushalt des jeweiligen Bundeslandes des Immobilienkäufers hält dementsprechende Mittel bereit, zusätzlich wird der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie aber auch von steuerlicher Seite gefördert. Zu diesem Zweck wurde extra ein Paragraph („7i“) ins Einkommensteuergesetz aufgenommen, in dem alle Regularien zur steuerlichen Entlastung von Käufern von Denkmalimmobilien festgeschrieben sind.

Nochmals interessanter wird eine denkmalgeschützte Immobilie allerdings für Menschen, die eine sichere und renditestarke Kapitalanlage suchen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Nachfrage nach Mietwohnungen in denkmalgeschützten Objekten stark angezogen hat. Fast 90 % aller Deutschen haben in einer Umfrage bekundet, dass sie lieber in einem gut restaurierten, denkmalgeschützten Objekt wohnen würden, anstatt in einem wenig charaktervollen Neubau. Und so müssen sich Investoren, die ihre Rendite durch die Vermietung von Wohnraum in denkmalgeschützten Immobilien generieren möchten, in der Regel keine Gedanken über fehlende Mieteinnahmen machen.

Die fortlaufenden Mieteinnahmen werden darüber hinaus auch durch weitere Faktoren gesichert. So befinden sich denkmalgeschützte Objekte fast immer in sehr guten Lagen, zum Beispiel in den historischen Vierteln beziehungsweise in den Innenstädten deutscher Großstädte. Sie bilden meist auch den Mittelpunkt großer Ballungsräume, so dass hier der Wohnraum besonders stark nachgefragt wird. Zudem muss der Investor nicht befürchten, in Zukunft zu starke Konkurrenz durch weitere denkmalgeschützte Objekte zu bekommen. Da der Prozess, um eine Immobilie unter Denkmalschutz zu stellen, relativ langwierig und aufwandsintensiv ist, so dass diese Objekte in Deutschland immer noch relativ selten anzutreffen sind.

Ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist außerdem der Inflationsschutz. Im Gegensatz zu anderen Kapitalanlagen passen sich der Wert einer denkmalgeschützten Immobilie und die damit erzielbaren Mieteinnahmen der laufenden Inflation immer wieder an. Während also beispielsweise bei Tages- und Festgeldanlagen immer auch der Faktor der Inflation mit berücksichtigt werden muss (dieser ist normalerweise von der erzielbaren Rendite abzuziehen), fällt diese Beeinträchtigung beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie nicht an.

Natürlich sollten auch Faktoren berücksichtigt werden, die grundsätzlich alle Immobilien betreffen, also nicht nur die denkmalgeschützten Objekte. So bietet die Investition in eine Immobilie erhöhte Sicherheit, da diese einen Sachwert darstellt, der problemlos von Generation zu Generation weiter vererbt werden kann. Große Wertschwankungen, wie es beispielsweise bei Wertpapieren der Fall ist, gibt es in diesem Bereich eher selten. Die Wertsteigerungsmöglichkeiten dagegen sind enorm, schließlich wird sich die Anzahl der denkmalgeschützten Objekte in Deutschland in den nächsten Jahren nur marginal erhöhen.

Doch was ist ein Denkmal im rechtlichen Sinne überhaupt? Und wie verhält es sich mit Fördermaßnahmen und Steuererleichterungen, wenn eine solche Immobilie saniert werden soll? Diese und weitere Fragen klären wir in den folgenden Artikeln für Sie. Vielleicht stellt sich dadurch heraus, dass ein denkmalgeschütztes Objekt auch für Sie genau das Richtige wäre.

Was ist überhaupt ein Denkmal?

Wenn man sich einmal anschaut, wie viele historische wertvolle Gebäude im Ersten und Zweiten Weltkrieg in Deutschland komplett zerstört wurden, können einem wahrlich die Tränen kommen. Aus diesem Grund ist es nur verständlich, dass solche Objekte, die die Wirren der Zeit bis heute überlebt haben, vom deutschen Staat unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Zu diesem Zweck gibt es in Deutschland ein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG). Die Überwachung und Umsetzung dieses Gesetzes übernimmt das Amt für Denkmalschutz. Dieses Amt unterhält spezielle Denkmallisten, in die Gebäude eingetragen werden können, die unter Denkmalschutz gestellt werden sollen. Dazu muss das Objekt jedoch besondere Kriterien für ein sogenanntes Baudenkmal erfüllen. Es muss zum Beispiel als Zeitzeuge einer bestimmten kulturellen Epoche in Deutschland angesehen werden können. Die Baukunst dieser Epoche muss sich zweifelsfrei in diesem Gebäude widerspiegeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Gebäude nur dann Chancen auf Denkmalschutz hat, wenn es einen kulturellen Mehrwert bietet. Ob dieser gegeben ist, hängt jedoch nicht nur vom Gebäude selbst ab, sondern auch von seiner Lage und seiner gesamten Umgebung. Befinden sich an einem Ort beispielsweise bereits mehrere denkmalgeschützte Objekte ähnlicher Art, sinken die Chancen auf den Denkmalschutz-Status eines weiteren Objektes deutlich. Ist das Gebäude jedoch das einzige seiner Art am Platz und entsprechend gut erhalten, so steht dem Denkmalschutz in der Regel nichts im Wege.

Erfüllt das Gebäude diese und weitere Auflagen, so wird es in die Denkmalliste aufgenommen und steht ab diesem Zeitpunkt unter Denkmalschutz. Das Gebäude gilt also als besonders erhaltenswürdig im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Die Auswirkungen eines bestehenden beziehungsweise erteilten Denkmalschutzes sind vielfältig. Ab sofort ist das Gebäude gegen Veränderungen besonders geschützt. Das bedeutet: Möchte der Gebäudeinhaber das gesamte Gebäude oder Teile davon verändern beziehungsweise sanieren, bedarf dies zunächst der Zustimmung des Amtes für Denkmalschutz. Im Gegenzug kann sich der Eigentümer jedoch über zahlreiche Vergünstigungen freuen, z. B. in Form von Zuschüssen bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch durch erhebliche Steuererleichterungen.

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