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Was tun, wenn die Heizung kaputt ist?

Eine kaputte Heizung ist mehr als unangenehm, wenn draußen frostige Temperaturen herrschen. Es gibt jedoch einige Aspekte, welche Mieter bei einer plötzlich ausgefallenen Heizung beachten müssen:

Der Schaden muss sofort gemeldet werden

Der Berliner Mieterverein rät Mietern, dem Vermieter diesen Schaden sofort zu melden. Sollte dieser nicht oder nicht ausreichend reagieren, kann möglicherweise nämlich möglicherweise sogar gemindert werden. Bei frostigen Temperaturen, die den zweistelligen Minusbereich erreichen, kann die Miete um 50 Prozent oder sogar noch mehr reduziert werden.

Ab wann darf die Miete gemindert werden?

Für Wohnungen gilt eine Mindesttemperatur von 17 Grad. Sofern die Temperatur unter diesen Wert fällt, ist der Wohnwert in der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Dies gilt als Mangel, der eine Kürzung der Miete rechtfertigt. Das Landgericht Kassel hatte bereits 1964 entschieden, dass der Vermieter unverzüglich reagieren muss, wenn die Temperatur unter 16 Grad fällt. Dann liege nämlich eine gesundheitliche Gefährdung des Mieters vor.

Um wie viel darf die Miete gemindert werden?

Wie hoch die Mietminderung im Einzelfall ausfällt, ist individuell unterschiedlich. Beispielsweise kann der Mieter die Miete um zehn Prozent mindern, wenn die Heizung nicht voll leistungsfähig ist. Bei einem Totalausfall hingegen kann die Miete möglicherweise komplett gemindert werden. Allerdings urteilen die Gerichte höchst unterschiedlich. Liegt die Temperatur zwischen 16 und 18 Grad, haben etwa verschiedene Gerichte zwischen zehn und 20 Prozent zugesprochen.

Gibt es eine Heizpflicht für Vermieter?

In jedem Fall muss der Vermieter eine Möglichkeit zum Heizen bereitstellen. Dabei kann es sich um eine Gasetagenheizung ebenso handeln wie um einen Ofen. Zudem muss die Heizung regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Wohnung geheizt werden kann. Sofern es eine zentrale Heizungsanlage gibt, ist es die Aufgabe des Vermieters, die korrekte Einstellung zu gewährleisten.

Hat auch der Mieter eine Heizpflicht?

Anders als für den Vermieter gibt es für den Mieter keine Heizpflicht. Jedoch müssen die Mieter Sorge dafür tragen, dass die Wohnung durch das fehlende Heizen keinen Schaden nimmt, etwa durch gefrorene Wasserleitungen. Auch muss so viel geheizt und gelüftet werden, dass keine Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel entstehen können.

Januar 2016


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