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Immobilien (ver)erben: Das müssen Sie wissen

Jede zweite Erbschaft umfasst in Deutschland eine Immobilie. Man sollte also meinen, dass die Menschen erfahren im Vererben bzw. Erben einer Immobilie wären. Dass sie das offensichtlich nicht sind, beweist der Blick auf die unzähligen Fehler, die in diesem Zusammenhang immer wieder gemacht werden. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Tipps rund um das (Ver)erben von Immobilien zusammengetragen:

Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit allen Erbfragen

Erbschaften müssen geplant werden, und zwar so frühzeitig wie möglich. Es gilt daher, sich mit der Frage nach der richtigen Strategie auseinanderzusetzen. Dazu gehört beispielsweise zu eruieren, ob die Immobilie behalten oder veräußert bzw. vermietet werden soll. Auch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten müssen diesbezüglich frühzeitig geplant werden.

Holen Sie sich Hilfe

Bevor die Entscheidung getroffen wird, wie Sie mit einer geerbten Immobilie verfahren, gilt es, einen Renditecheck durchzuführen. Dabei wird herausgefunden, welche Lösung in Ihrem individuellen Fall die günstigste ist. Ein Laie kann einen solchen Renditecheck nur schwerlich durchführen, daher sollten sich Hilfe organisieren. Diese kommt beispielsweise von Vermögensberatern, der Kontakt zu ihnen kam über die Hausbank hergestellt werden.

Denken Sie über eine Schenkung nach

Gerade bei Ehepartnern kann es sich lohnen, möglichst frühzeitig - d.h. schon im Vorfeld - an eine Schenkung oder Teilschenkung der Immobilie zu denken. In diesem Fall kann die Erbschaftssteuer eingespart werden, zumindest dann, wenn die Ehepartner keine gemeinsamen Eigentümer ist.

Lassen Sie Nutzungsrechte frühzeitig eintragen

Steuerliche Belastungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft lassen sich auch durch spezielle Nutzungsrechte verringern. Beispielsweise durch ein lebenslanges Wohnrecht für den länger lebenden Partner, wenn die Immobilie an Kinder vererbt wird. Auch solche Wohnrechte müssen frühzeitig in das Grundbuch der Immobilie eingetragen werden. Hierfür sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt zurate ziehen.

Denken Sie an einen möglichen Pflegefall

Für die Kostendeckung im Falle einer Unterbringung in einem Pflegeheim kam nach deutschem Gesetz grundsätzlich auch Immobilienvermögen herangezogen werden. Eigentümer sollten dies bedenken. Auch hier kann eine Schenkung der Immobilie helfen. Es gilt allerdings: Die Schenkung muss mindestens zehn Jahre vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit erfolgen. Auch daher ist unbedingt frühes Handeln anzuraten.

Kinder rechtzeitig mit einbeziehen

Viele Schwierigkeiten in Verbindung mit dem Vererben ergeben sich dadurch, dass Eltern und Kinder nicht miteinander reden. Dies betrifft beispielsweise die Auszahlung der Pflichtanteile an die Kinder. Damit der überlebende Elternteil nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, sollten sich Eltern und Kinder frühzeitig zusammensetzen und die diesbezüglichen Details besprechen sowie schriftlich festhalten.

Fazit: Gute Planung ist alles!

Gerade beim Erben zahlt sich eine gute Planung fast in jedem Fall aus. Natürlich denkt niemand gerne über sein Ableben nach, dennoch ist es in diesem Fall unbedingt notwendig, sich frühzeitig über alle Erbschaftsangelegenheiten Gedanken machen. Hilfen gibt es diesbezüglich viele - scheuen Sie sich nicht, in Anspruch zu nehmen.

Mai 2016


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