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Vorschriften bei der Fassadenfarbe

Darum darf das Haus nicht nach Belieben gestrichen werden

Ein Hausbesitzer aus Landshut hatte die Fassade des Gebäudes neongrün gestrichen. Nun muss er es neu streichen, weil diese Farbe nach Meinung der Behörden nicht ins Stadtbild passt. Hier einige Grundsätze, worauf Immobilienbesitzer achten sollten:

Nicht alles ist erlaubt

Geht es um die neue Farbe für die Fassade, dürften Immobilienbesitzer nicht einfach loslegen, wie sie wollen. Denn: "Es gibt bestimmte Gesetze und Verordnungen, an die sich jeder Hausbesitzer halten muss", wie Corinna Kodim als Vertreterin des Eigentümerverbandes Haus & Grund sagt. Zu beachten sind neben dem Baugesetzbuch auch das Landesbauordnungsrecht sowie die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Der Grund: Ein bestimmtes Stadt- oder Ortsbild soll erhalten bleiben. Beispielsweise kann es in Regionen mit sehr vielen Backsteinhäusern durchaus Regularien darüber geben, wie Fassade oder Dach aussehen sollen. "In diesem Fall darf der Hausbesitzer auch keine schwarzen Dachziegel verwenden, wenn im gesamten Ort rote angebracht sind", so Kodim. Die Einzelheiten sind allerdings üblicherweise im örtlichen Bebauungsplan geregelt.

Wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht

Noch strenger sind die Vorschriften, wenn es sich um eine denkmalgeschützte Immobilien handelt. "In diesem Fall schreibt die Stadt sogar vor, welche Farbe eingesetzt werden darf und über überhaupt etwas am Gebäude verändert werden darf."

Und wenn es keine entsprechenden Regelungen gibt?

Selbst wenn weder Denkmalschutz noch Gestaltungssatzung vorliegen, kann die Kommune übrigens bei der Farbauswahl mitreden. Denn der Hausbesitzer muss bei Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich darauf achten, das Orts- und Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen.

Im Zweifelsfall sollte deshalb bezüglich der Farbwahl die Zustimmung der örtlichen Baubehörde eingeholt werden. Handelt es sich bei einer Immobilie um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sollte die Farbwahl mit den Nachbarn abgestimmt werden.

Gibt es weitere Punkte zu beachten?

Wer die Gestaltung seiner Fassade selbst vornehmen möchte, sollte in jedem Fall einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Ratsam ist es also, ein Baugerüst aufzustellen, bevor die Fassade erneuert wird. Sofern Außenfarbe und Putz abblättern, muss die entsprechende Stelle außerdem ausgebessert werden.

Juni 2016


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