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Die Mietpreisbremse in Berlin: sie funktioniert doch

In Berlin gilt seit 2015 die sogenannte Mietpreisbremse. Dadurch soll verhindert werden, dass die Preise bei einer Neuvermietung zu rasant ansteigen. Kritiker bemängeln jedoch, dass in der entsprechenden Verordnung zu viele Schlupflöcher enthalten sind. Nun gibt es allerdings einen Gerichtsbeschluss, wonach ein Vermieter erstmals Geld zurückerstatten muss.

Wie das Amtsgericht Lichtenberg entschieden hat (Aktenzeichen 2 C 202/16) muss nun erstmals eine Vermieterin Geld wegen einer überhöhten Miete zurückerstatten. Die klagenden Mieter erhalten deshalb eine Rückzahlung in Höhe von 32,47 Euro pro Monat.

Der Hintergrund zum Streitfall

Die Mieter hatten im Oktober eine 74 Quadratmeter große Wohnung angemietet. Die Kaltmiete sollte bei einem Betrag von 560 Euro liegen, was einem Quadratmeterpreis von 7,60 Euro entspricht.

Die Mieter hatten dann allerdings berechnet, dass dieser Preis zu hoch ist. Vor dem Hintergrund der Mietpreisbremse, die seit Juli 2015 in Berlin gilt, hätte die Miete um 32,47 Euro niedriger sein müssen. Die Vermieterin wollte sich auf eine Minderung jedoch nicht einlassen. Deshalb reichten die Mieter Klage ein und forderten eine entsprechende Rückzahlung für den Zeitraum von November 2015 bis Mai 2016, insgesamt also 227 Euro.

Das Gericht gab den Mietern in vollem Umfang recht

Begründet wurde die Entscheidung mit der Mietpreisbremse, die im gesamten Stadtgebiet gilt. Bei einer Neuvermietung dürfen demnach die Vermieter höchstens einen Betrag verlangen, der zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Im vorliegenden Fall seien das 7,16 Euro pro Quadratmeter. Die Vermieter müssen die Differenz zurückzahlen, weil die Mieter den Preis korrekt nach dem Berliner Mietspiegel berechnet haben.

Zwar begrüßt der Berliner Mieterverein dieses Urteil. Jedoch fordert er dennoch eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Als kritischen Punkt sieht der Mieterverein etwa den generellen Bestandsschutz für die Vormiete.

Oktober 2016


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