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Einbruchsschutz: Tipps gegen Langfinger

Deutschlandweit ist die Zahl der Einbrüche in Häuser und Wohnungen ungebrochen auf einem hohen Niveau. Das bisherige Rekordjahr war in jüngster Vergangenheit laut polizeilicher Statistik das Jahr 2014, als 152.000 Einbrüche gezählt wurden – so viele wie seit 15 Jahren nicht mehr. Ein Jahr später waren es sogar nahezu 170.000 Einbrüche. Doch nicht in jedem Fall gelingt der Bruch, in 40 Prozent der Fälle scheitern die Einbrecher nämlich. Der Grund ist einfach: In den Immobilien ist eine bessere Sicherheitstechnik eingebaut.

Bei Doppel- und Einfamilienhäusern wählen die Einbrecher bevorzugt den Weg über Terrassentüren sowie Fenstern, in Mehrfamilienhäusern hingegen dringen sie üblicherweise über die Wohnungstüren ein. Genau das sollten Kastenzusatzschlösser, Bandsicherungen oder Querriegel verhindern. Allerdings halten nicht alle diese Sicherungen das, was sie versprechen. So hat die Stiftung Warentest 15 Sicherungen für Türen untersucht und festgestellt, dass sich jede zweite Sicherung schnell knacken ließ. Insgesamt vergaben die Tester neunmal die Note „mangelhaft“. Besonders die preisgünstigen Kastenzusatzschlösser fielen durch schlechte Ergebnisse auf.

Für diesen Test hatte die Stiftung Warentest sogar einen Test-Einbrecher engagiert, der pro Schloss je 15 Minuten zur Verfügung hatte. Bei den mangelhaften Modellen hatte er allerdings meist schon nach weniger als einer Minute geschafft, das Schloss zu knacken. Dies ist jedoch viel zu kurz, wie die Stiftung Warentest bemängelt. Denn eine gute Sicherung sollte einen Einbrecher mindestens drei bis fünf Minuten lang aufhalten können. Die meisten Einbrecher geben nämlich nach dieser Zeitspanne auf, weil vor allem in Mehrfamilienhäusern das Entdeckungsrisiko zu groß wird.

Welche Schlösser sind sicher?

In den seltensten Fällen nehmen sich Einbrecher die Zeit, um einen Schließzylinder aufzubohren oder zu ziehen, sondern hebeln die Tür bevorzugt auf. Deshalb werden Kastenschlösser lediglich als zusätzliche Sicherung empfohlen, weil diese sich leicht aushebeln lassen. Im Idealfall sollten sie mit einer Bandsicherung kombiniert werden, welche auf der Scharnierseite ansetzt. Deutlich mehr kosten Querriegelschlösser, bei welchen sich ein Riegel quer über den Rahmen der Tür schiebt. Dadurch bieten diese Schlösser einen Schutz von beiden Seiten.

Doch nicht nur auf die Qualität der Sicherung kommt es an, sondern auch auf die richtige Montage. Und da reicht es schon aus, wenn nur zwei Schrauben falsch montiert sind. Weil Laien mit der Montage rasch überfordert sind, sollte diese besser von einem Fachbetrieb übernommen werden.

Muss der Vermieter einen Einbruchsschutz installieren?

Während der Einbruchsschutz für Vermieter – unter Umständen sogar mit Zuschüssen vom Staat – relativ einfach zu installieren ist, stehen die Mieter oft vor einem Problem. Der Grund: Sie wissen nicht, ob sie diesen zusätzlichen Schutz verlangen können oder installieren dürfen. Grundsätzlich haben Mieter keinen Anspruch auf den Einbau von Sicherungen gegen Einbrecher, so der Deutsche Mieterbund. Wird der Vermieter dennoch aktiv, handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme und der Vermieter kann elf Prozent seiner Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Will ein Mieter die Wohnung hingegen auf eigene Kosten gegen Einbrecher aufrüsten, so muss er einiges beachten. Für bauliche Veränderungen – also auch für den Einbau eines Sicherheitsschlosses – benötigt er die Erlaubnis des Vermieters. Bei dieser Gelegenheit müssen Mieter und Vermieter auch vereinbaren, was geschieht, sobald das Mietverhältnis beendet ist – etwa ob der Mieter einen Rückbau vornehmen muss. Sind keine baulichen Veränderungen für den Einbruchsschutz notwendig, ist hingegen keine Erlaubnis erforderlich. Das ist etwa der Fall, wenn an Türen und Fenstern Bewegungsmelder oder an der Haustür ein weiterer Sicherheitsriegel angebracht werden.

Gibt es Zuschüsse für den Einbruchsschutz?

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können für die Installation eines Einbruchsschutzes Zuschüsse von der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Mieter müssen dafür lediglich im Vorfeld gegebenenfalls eine Genehmigung des Vermieters einholen. Finanziert werden diese Zuschüsse aus Mitteln des Bundes-Umweltministeriums. Beantragt werden können für Einzelmaßnahmen maximal 1.500 Euro, beziehungsweise zehn Prozent der Investitionssumme. Unter anderem werden Gegensprechanlagen, Alarmanlagen, die Nachrüstung von Fenstern sowie Einbau und Nachrüstung von einbruchshemmenden Türen. Förderfähig sind sowohl die Kosten für das Material als auch für die Leistungen von Handwerkern. Allerdings werden die Maßnahmen nur gefördert, wenn sie von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Interessant für Vermieter ist die Tatsache, dass sich diese Zuschüsse auch mit Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombinieren lassen. Allerdings müssen die entsprechenden Anträge vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden, dann ist ein Zuschuss von einer Höhe bis zu 5.000 Euro möglich. Darüber hinaus können von Mietern und Vermietern bei der KfW-Bank zinsgünstige Kredite für Einbruchsschutz-Maßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden.

Wie werden Einbruchsschäden reguliert?

Ist ein Einbruch tatsächlich erfolgreich, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Schäden sowie die gestohlenen Gegenstände. Allerdings müssen die Versicherungsnehmer einige Punkte beachten, damit die Regulierung des Schadens problemlos über die Bühne geht. Damit die Hausratversicherung greift, muss sich der Einbrecher mit einem Werkzeug wie einer Brechstange Zugang zur Wohnung verschafft haben. Fahrlässiges Verhalten kann den Versicherungsschutz hingegen gefährden, beispielsweise, wenn die Eingangstür nur angezogen wurde. In diesem Fall übernehmen die Versicherungen üblicherweise nur 50 Prozent des Schadens, wie Elke Weidenbach, ihres Zeichens Referentin für Versicherungen bei der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale, sagt. Haben sich die Einbrecher über ein gekipptes Fenster Zugang verschafft, kann sich das ebenso auf den Versicherungsschutz auswirken.

Was wird durch die Versicherung erstattet?

Die Versicherung ersetzt grundsätzlich alles, was gestohlen wurde, von Elektrogeräten bis hin zu Möbeln. Ersatz gibt es sogar, wenn Futter für Haustiere gestohlen wurde, so die Verbraucherzentrale. Damit der Bestohlene die Gegenstände erstattet bekommt, muss er allerdings alles auf einer sogenannten Stehlgutliste notieren. Darauf muss das Diebesgut ausführlich beschrieben und auch der Neuwert genannt werden. Diese Liste muss dann sowohl bei der Polizei als auch bei der Versicherung eingereicht werden. Handelt es sich um wertvolles Inventar, sollte von diesem besser ein Foto sowie der Einkaufsbeleg vorliegen, um die Schadensregulierung zu erleichtern. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Nachweise, sondern um Hinweise. „Bei hohen Schäden kommt oft noch ein Sachverständiger und prüft, ob die angegebenen Schäden plausibel sind, so Elke Weidenbach. Die Liste sollte zudem gründlich überprüft werden. Denn wird erst Monate später der Diebstahl eines Gegenstandes bemerkt, besteht unter Umständen kein Anspruch mehr.

Diese Pflichten hat das Opfer

Viele Versicherer haben in ihren Verträgen den Passus aufgenommen, dass die Versicherung „unverzüglich“ informiert werden muss. In der Regel bleiben den Opfern aber laut Weidenbach drei Tage Zeit, um den Einbruch per Telefon zu melden. Dabei sollten die Opfer der Versicherung die Umstände schildern und ansprechen, welche Reparaturen umgehend notwendig sind. Keinesfalls sollten die Opfer eventuelle Schäden an Fenstern und Türen ohne vorherige Rücksprache reparieren, weil die Kosten in diesem Fall möglicherweise nicht übernommen werden.

Wie viel wird gezahlt?

Von der Hausratversicherung werden die Kosten für die Reparatur von beschädigtem Inventar und die durch den Einbruch entstandenen Schäden an Fenstern und Türen übernommen. Werden Gegenstände gestohlen, übernimmt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis, der jedoch nicht dem ursprünglichen Kaufpreis entsprechen muss. Wurde Hausrat beschädigt, kann aber weiter genutzt werden, wird die Wertminderung übernommen.

Tipps gegen Einbrecher

Weil viele Einbrüche von international agierenden Banden verübt werden, haben sich auch die Ermittler auf internationaler Ebene zusammengeschlossen. So haben deutsche Polizisten in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Serbien, Rumänien, Bulgarien und Österreich unter Federführung der bayerischen Polizei das „Danube Property Crime Project“ entwickelt um in der Donauregion Eigentumsdelikte einzudämmen. Die Ermittlungen sollen durch ein gemeinsames Netzwerk von Experten und den regelmäßigen Datenaustausch erleichtert werden. Dadurch ließen sich sowohl die Reisewege der Täter als auch der Absatz des Diebesgutes sehr gut nachvollziehen, so Wilhelm Schmidbauer, bayerischer Landespolizeipräsident. Weil die Polizei aber auch Einbrüche verhindern will, wird auf die Unterstützung seitens der Bürger gesetzt.

Der psychische Schaden ist für die Opfer meist weitaus größer als der Materielle, wie der Polizeipräsident sagt. Schließlich betrachten viele Bürger die eigenen vier Wände als sicheres Refugium. Und grundsätzlich kann jeder zum Opfer von Einbrechern werden, denn selbst in kleinen Wohnungen lässt sich etwas finden, das sich zu Geld machen lässt. Effektiv gegen Einbrecher können sich die Bürger übrigens auch folgendermaßen schützen, ohne viel Geld ausgeben zu müssen:

März 2017


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