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Häufige Zählerwechsel: eine unnötige Belastung

Obwohl der Verbrauch noch zuverlässig gemessen wird, werden die Wasserzähler für Wohnungen in Deutschland üblicherweise alle fünf bis sechs Jahre ausgetauscht. Wie das Hamburg Institut in einer Studie feststellte, gäbe es für die privaten und öffentlichen Haushalte ein Einsparpotenzial von über 500 Millionen Euro pro Jahr, wenn die Eichfristen in Deutschland erheblich länger wären. Das ist auch in anderen Industrieländern der Fall. In Auftrag gegeben hatten besagte Studie die großen wohnungswirtschaftlichen Verbände, also der Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter sowie Haus & Grund Deutschland.

Die Wissenschaftler kamen zu dem Fazit, dass die eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland äußerst streng seien und geändert werden müssten. Denn nach dem Mess- und Eichgesetz müssen Warmwasserzähler aktuell nach fünf, Kaltwasserzähler nach sechs Jahren ausgetauscht werden. Die Eichfrist für Typen gleicher Bauart von Wohnungswasserzählern könne die Eichfrist jedoch durch ein Stichprobenverfahren um drei Jahre verlängert werden. Die ausgebauten Zähler werden anschließend entsorgt. Diese Praxis betrachtet das Hamburg Institut als unverhältnismäßig. Der Grund: Wie die Gutachter anhand von Stichproben herausfanden, hätten die Wasserzähler in verschiedenen Stichproben größtenteils selbst nach 20 Betriebsjahren noch so zuverlässige Ergebnisse geliefert, dass diese innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen gelegen seien. Deshalb seien die Kosten für den Wechsel der Zähler angesichts der geringen Fehlerquote unverhältnismäßig hoch.

In Deutschland: ein zu hoher Wechselturnus

Zudem sei die Eichfrist im Vergleich zu anderen Industriestaaten äußerst hoch. So liege die Eichfrist in Kanada und den USA bei 17 Jahren, in Frankreich betrage sie 18 Jahre in Spanien sogar 23 Jahre. Finanziell würde es sich weitaus stärker für die Haushalte bemerkbar machen, wenn der Heizwärmeverbrauch nur ungenau abgelesen wird. Denn die Heizkosten liegen etwa 2,5 bis fünfmal so hoch wie die Kosten für Wasser. Die Eichpflicht gilt jedoch nicht für die Heizkostenverteiler.

Deshalb kommen die Wissenschaftler des Hamburger Instituts zu dem Schluss, dass die Wasserzähler in deutlich längeren Intervallen ausgetauscht werden sollten. Dafür ist jedoch wiederum eine Änderung des Mess- und Eichrechts notwendig. Empfohlen wird vom Hamburg Institut eine Vereinheitlichung der Frist für Kalt- und Warmwasser, ferner sollte eine technologiespezifische Differenzierung erfolgen. Handelt es sich um Flügeldrahtzähler empfehlen die Gutachter eine Frist von 15 Jahren, für die genaueren Ultraschallzähler eine Frist von 20 Jahren. Zudem sollte eine Fristverlängerung durch Stichprobenverfahren ermöglicht werden, hier empfehlen die Gutachter je fünf Jahre. Das Hamburg Institut hat errechnet: „Durch diese an den Industriestaaten orientierte Neuregelung könnten volkswirtschaftliche Gewinne sowie niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich deutlich über 500 Millionen Euro erzielt werden.“

September 2017


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