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Gefährliche Mängel: Mehr als eine halbe Million Gas- und Ölheizungen müsste abgeschaltet werden

Deutschlandweit gibt es bei hunderttausenden Heizungen gefährliche Mängel, sodass die Anlagen eigentlich direkt abgeschaltet werden sollten. Zwar drohen den Besitzern entsprechender Anlagen hohe Strafen, allerdings nimmt kaum jemand das Problem ernst.

Deutschlandweit werden mehr als 20 Millionen Öl- und Gasheizungen genutzt, jedoch vernachlässigen viele Hausbesitzer die regelmäßige Wartung ihrer Kessel, so der Bundesverband es Schornsteinfegerhandwerks. Mangelhafte Heizungsanlagen stellen jedoch eine große Gefahr dar. Zudem drohen den Besitzern – zumindest in der Theorie große Strafen.

Ein Verstoß wird in der Praxis allerdings nur selten geahndet. Der Grund: Weil die dafür zuständigen Bauämter personell chronisch unterbesetzt sind, sind sie auch mit der Überprüfung überfordert.

650.000 Heizungen müssten abgeschaltet werden

Rein theoretisch müssten etwa 650.000 Immobilienbesitzer ihre alte Heizung abschalten, weil sie entweder nicht mehr den Emissionsvorgaben entsprechen. Zudem steigt mit einem zunehmenden Alter der Heizung auch der Wartungsaufwand, den sich viele Besitzer von Heizungsanlagen aber gern sparen. Alexis Ula, Mitglied des Vorstandes im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, sagt dazu: „In 2016 haben wir bei Gasheizungen 487.700 und bei Ölheizungen 160.000 gefährliche Mängel festgestellt.“ Diese müssten direkt behoben werden, andernfalls drohen den Besitzern laut Energieeinsparverordnung Strafen in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro sowie die sofortige Abschaltung.

Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks schätzt, sind nahezu 70 Prozent aller Heizungen veraltet, weil viele Hausbesitzer die Sanierung oder die Erneuerung der Anlage nach hinten schieben. Die Folge: Jede Menge Energie wird unnötig verschwendet.

Liegen technische Mängel vor, empfehlen Schornsteinfeger üblicherweise die Wartung durch einen entsprechenden Fachbetrieb, wobei eine Nachprüfung nach einer gewissen Zeit notwendig ist. Erfolgt dies nicht, schaltet sich die zuständige Baubehörde ein, die dem Immobilienbesitzer noch eine gewisse Zeitspanne zur Behebung des Mangels einräumen kann. Sollte daraufhin nichts geschehen, kann auch ein Zwangsgeld festgelegt und vollstreckt werden.

Eine Zwangsabschaltung ist allerdings nur möglich, wenn die jeweilige Heizungsanlage kritische Emissionswerte aufweist. Bislang gibt s allerdings noch keine zentrale Erfassung von Vergehen in Bezug auf Heizungsanlagen.

März 2018


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