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So lässt sich beim Sanieren im Sanierungsgebiet sparen

Üblicherweise müssen Menschen, die bauen oder ihr Eigenheim sanieren, viel Geld in die Hand nehmen. Allerdings lässt sich auch der Fiskus hervorragend an den Kosten beteiligen. Der Grund: Falls es notwendig ist, ein Haus in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich oder in einem Sanierungsgebiet zu modernisieren, kann der Besitzer erhöhte Abschreibungen geltend machen. Das ist möglich, wenn durch die jeweilige Kommune Instandsetzungsmaßnahmen angeordnet werden oder sich der Besitzer aus triftigen Gründen dazu verpflichtet.

In diesem Fall können die Immobilienbesitzer jährlich bis zu neun statt der üblichen zwei Prozent an Abschreibungen für die Instandsetzung und die Modernisierung geltend machen. Das ist für einen Zeitraum von sieben Jahren möglich, in den folgenden vier Jahren können immerhin noch bis zu sieben Prozent geltend gemacht werden.

So wird aus einem Alt- ein Neubau

Damit sie die erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmen können, müssen die Immobilienbesitzer dem zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung ihrer Kommune vorlegen, in welcher deutlich wird, dass die beabsichtigten Baumaßnahmen dazu dienen, ein Gebäude in einem Entwicklungsbereich oder in einem Sanierungsgebiet zu erhalten oder zu erneuern. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs muss diese Bescheinigung auch dann akzeptiert werden, wenn auf einem bestehenden Altbau ein Neubau errichtet wird.

Vermieter können zusätzlich zu den erhöhten Abschreibungen für die Instandsetzungsmaßnahmen auch die Kosten für einen Neubau steuermindernd ansetzen. Entlastet werden aber auch Immobilienbesitzer, welche nach der Instandsetzung selbst in der Immobilie wohnen.

März 2018


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