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Nachbarschaftsstreit: der Garten als Schlachtfeld

Die Bäume sind zu hoch, der Nachbar hat zu viele Gartenzwerge in seiner Grünfläche oder er nutzt den Balkon, um sich nackt zu sonnen. Fast nichts ist so absurd, dass Nachbarn darüber streiten könnten. Und genau das machen auch immer mehr Bürger.

Kaum hatte Karin M. zusammen mit ihrer Familie ihr neues Haus am Stadtrand von Göttingen bezogen, als auch schon der Nachbar an der Tür klingelte. Statt einen Willkommensgruß zu überbringen, wollte er „gleich mal was klarstellen“. Karin M. bat den Nachbarn in die Küche, wo er einen dicken Ordner mit Gerichtsurteilen, Anwaltsschreiben und Verordnungen auf den Tisch knallte. Wie die neuen Nachbarn später erfuhren, hatte er den Vorbesitzern über Jahre hinweg das Leben schwer gemacht. Und er hatte keineswegs vor, das in Zukunft zu unterlassen. Mitgebracht hatte er außerdem eine lange Liste mit Bäumen, die gefällt werden müssen und mit Zäunen, die entfernt werden müssen.

Martin Breidbach, der beim Verband Wohneigentum mit Sitz in Bonn als Gartenberater tätig ist, hält das für einen krassen Fall, es handle sich dabei aber keineswegs um einen Einzelfall. Denn immer öfter würden Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn zu Streitereien führen, die oftmals vor Gericht landen. Zwar gibt es keine offiziellen Zahlen, jedoch haben Anwälte ebenso wie Richter und Mieter- und Eigentümerverbände den Eindruck, dass die Zahl der Fälle stetig steige. Weil die Gerichte in Deutschland ohnehin permanent überlastet sind, wurden deshalb Schiedsämter eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, zu versuchen, derartige Streitfälle außergerichtlich zu bereinigen. Auch der Verband Wohneigentum und andere Interessengemeinschaften haben eigene Gütestellen eingerichtet.

Wenn der Nachbarschaftsstreit tödlich endet

Der Versuch der außergerichtlichen Einigung ist allerdings nicht immer erfolgreich. Die wenigsten Fälle haben ein so dramatisches Ende wie ein Fall aus jüngerer Vergangenheit in Trier: Ein Kleingärtner war mit dem Nachbarn wegen des Rasenmäher Motors in Streit geraten und hatte diesen erschossen. Bei einer Vielzahl von Streitfällen ist der Grund allerdings so absurd, dass sich der Streit mit normalem Menschenverstand nicht lösen lässt. Die Rechtsanwältin Beate Heilman, die im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins sitzt, hört im Rahmen ihrer Tätigkeit immer wieder von äußerst kuriosen Fällen.

So mancher echauffiert sich beispielsweise über die Zahl der Gartenzwerge im Garten des Nachbarn, andere stören sich daran, dass die Nachbarn ihr Sonnenbad nackt genießen. Die Rechtsanwältin hat auch schon Fälle mitbekommen, in welchen angeblich der Kieselkratzputz des Nachbarhauses in die eigene Kaffeetasse gerieselt sei oder in welchen die Nachbarn jahrelang über die Farbe der gemeinsamen Hauswand vor Gericht gestritten haben. Ein Klassiker in Sachen Nachbarschaftsstreit bleibt jedoch das Streiten um den genauen Grenzverlauf. Hier kämpfen die Gegner bereits um wenige Zentimeter. Für derartige Fälle hat eine Kollegin von Beate Heilmann stets eine Axt im Auto: „Um den Grenzstein im Zweifel aus Büschen frei schlagen zu können.“

Dass die Zahl der Streitfälle in den vergangenen Jahren angestiegen ist, dürfte mehrere Gründe haben. Breidbach vermutet als einen Grund die Tatsache, dass die Bebauung enger geworden ist, weil sich Wohnraum in den vergangenen zehn Jahren massiv verteuert hat. Bei kleineren Grundstücken könne es natürlich ein entscheidender Faktor sein, ob der Baum des Nachbarn zu viel Schatten wirft oder der Zugang zum eigenen Geräteschuppen durch überhängende Zweige behindert wird.

Immer öfter wird geklagt

Andere Fachleute sehen einen Grund in der allgemeinen Tendenz, dass die Menschen immer weniger dazu bereit seien, mit vermeintlichen Einschränkungen zu leben. Da auch immer mehr Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung besitzen, lassen es viele Betroffene zudem auch gern auf eine Klage ankommen.

Nicht nur der Grenzverlauf ist ein typischer Grund für den Nachbarschafsstreit. Weitere Themen nennt Julia Wagner, die beim Verband Haus und Grund als Referentin Recht tätig ist: Gestritten wird nach ihren Worten oft über die Gartenpflege, Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie über die Bepflanzung. Lärm- und Geruchsbelästigungen landen allerdings nur selten vor Gericht. In diesem Fall rufen Nachbarn, die sich belästigt fühlen im Zweifelsfall die Polizei. Denn in dieser Hinsicht gibt es eindeutige Gesetze. Bei einer Zuwiderhandlung muss der Betroffene mit einer Anzeige oder einem Bußgeld rechnen.

Die Themen Gartenpflege und Bepflanzung gestalten sich dagegen etwas komplizierter. Beispielsweise kann es durchaus sein, dass jemanden die Samen, die von der Wildblumenwiese des Nachbarn stammen, in seinem Nutzbeet stören. Grundsätzlich ist jeder frei, den Garten so zu gestalten, wie er gern möchte. Dennoch gibt es Einschränkung, vor allem in der Nähe der Grundstücksgrenze. Das Problem besteht allerdings darin, dass es keine bundesweit einheitlichen Regeln dafür gibt.

Beim Nachbarschaftsrecht handelt es sich nämlich um eine Ländersache. Beispielsweise taucht immer wieder die Frage auf, wer für die Grenzbepflanzung zuständig ist. So gilt die sogenannte Einfriedungspflicht in Niedersachsen, Brandenburg und Berlin für die rechte Seite des Grundstücks. Das bedeutet: Der Gartenbesitzer muss auf der rechts vom Haus gelegenen Seite die Abgrenzung setzen und auch pflegen. Für die linke Seite ist hingegen sein Nachbar zuständig. Falls sich hinter dem Haus noch ein weiterer Nachbar befindet, müssen diese Grenze beide Gartenbesitzer pflegen. In Nordrhein-Westfalen dagegen müssen grundsätzlich beide Anwohner die gemeinsame Grenze pflegen.

Ähnlich chaotisch sind bundesweit betrachtet die Regeln für Anpflanzungen. So gibt es etwa unterschiedliche Vorschriften, wie nah welche Baum- und Straucharten am Zaun stehen dürfen oder wie weit sie weg sein müssen. Wer größere Anpflanzungen plant, sollte sich deshalb im jeweiligen Landesgesetz informieren, sofern ein entsprechendes erlassen wurde. Das ist in den meisten Bundesländern nicht der Fall, weshalb sich die Rechtsprechung hier am ortsüblichen Erscheinungsbild orientiert.

Gartenbesitzer müssen aber auch andere Satzungen und Verordnungen beachten. Dazu gehören Bestimmungen zum

Vor Gericht können auch Passagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafgesetzbuch oder dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden. Wichtig für Gartenbesitzer sind ferner das Bundeskleingartengesetz, die örtliche Bauordnung, der jeweilige Bebauungsplan, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Weil die Rechtslage insgesamt äußerst breit gefächert und nicht einheitlich ist, fallen die richterlichen Urteile in Streitfällen auch höchst unterschiedlich aus. In den meisten Fällen trifft der Richter eine Einzelentscheidung. Beispielsweise erlaubt das Düsseldorfer Oberlandesgericht das Ausbringen von Gülle, während nach Auffassung des Landgerichts München ein Komposthaufen an der Grundstücksgrenze nicht erlaubt ist.

Mai 2018


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