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Bei der Mietpreisbremse gibt es Nachbesserungen

Weil die Mietpreisbremse nicht ausreichend wirkt, will die Bundesregierung nachbessern. So wurde jüngst ein Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die bestehenden Regelungen ergänzt werden sollen.

So sollen Mieter in Zukunft bereits vor dem Beginn des Mietverhältnisses erfahren, ob sich der Vermieter auf eine Ausnahme berufen kann, wenn die Miete höher liegt. Der Vermieter hat also eine vorvertragliche Auskunftspflicht. Falls der Mieter die Miete für zu hochhält, ist es künftig völlig ausreichend, wenn er dies dem Vermieter einfach mitteilt.

Bislang wurde die Mietpreisbremse deutschlandweit in 313 Kommunen eingeführt. Dazu stellte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Parlament eine kleine Anfrage. Die Antwort der Bundesregierung lautete, dass man bestrebt sei, die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen bis 2018 umzusetzen.

Die Kappungsgrenze wird teils gesenkt

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist ferner vorgesehen, dass in jenen Gebieten, in welchen die Gefahr besteht, dass keine ausreichende Versorgung von Mietwohnungen zu angemessenen Preisen gewährleistet werden kann, der Umlagesatz gesenkt wird. Hier soll der Umlagesatz fünf Jahre lang auf acht Prozent abgesenkt werden.

Eine Erweiterung des Wirtschaftsstrafgesetzes

Das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 soll um eine Ordnungswidrigkeit erweitert werden, nämlich über missbräuchliche bauliche Veränderungen. Damit sollen Mieter vor „Hausmodernisierern“ geschützt werden. Zugleich will die Regierung damit die Überalterung von einzelnen Quartieren vermeiden.

Oktober 2018


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