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Hochwasser und Flutschäden – Versichern wird Pflicht

In Zeiten des Klimawandels werden selbst kleine Bäche bei entsprechendem Starkregen zu reißenden Flüssen und dies mehr und mehr in unschöner Regelmäßigkeit. Was früher ein Jahrhundertregen war, ist heute oft ein mehrmals im Jahr vorkommendes Ereignis. Das führt dazu, dass viel mehr Hausbesitzer von Überflutungen betroffen sind als noch vor wenigen Jahren. Doch wer trägt die Kosten für die Schadensbeseitigung?

Noch vor zehn Jahren dachte bei manchen Wohngebieten niemand auch nur im Traum daran, dass es zu Überschwemmungen kommen könnte. Das hat sich inzwischen gründlich geändert und die Eigentümer mussten nicht nur mit den Fluten kämpfen, sondern auch mit den Kosten, um die betroffenen Teile des Hauses wieder Instand zusetzen. Denn weder eine Hausrat- noch eine Wohngebäudeversicherung treten in solchen Fällen in die Schadensregulierung ein. Eine Überschwemmung zählt zu den sogenannten Elementarschäden und die müssen extra abgesichert werden. Doch wer denkt beim Reihenhäuschen in Hanglage oder in mehreren Hundert Meter Entfernung zum nächsten Gewässer an eine Flut, die alles unter Wasser setzt?

Der Staat zieht sich aus der Hilfe zurück

In den letzten Jahren half der Bund oder die Länder den Flutopfern aus Steuermitteln, wenn diese über keine Elementarschadensversicherung verfügten. Das Problem trat so massiv und dazu noch mit einer Plötzlichkeit auf, das der Staat eingreifen musste. Dabei darf ruhig erwähnt werden, dass so mancher Politiker mit der Fluthilfe auch seinem oder ihrem eigenen Profil auf die Sprünge half.

Doch inzwischen hat sich in Bezug auf Überschwemmungen eine gewisse Gewohnheit eingebürgert. Im Herbst wie im Frühling ist einfach damit zu rechnen, dass bestimmte Wohnlagen von den Fluten heimgesucht werden. Darum hat nun zum Beispiel der Freistaat Bayern beschlossen, das mit dem Stichtag 1. Juli 2019 keine Soforthilfen an Hochwasseropfer mehr ausbezahlt werden, wenn die betroffenen Gebäude gegen einen Elementarschaden versicherbar gewesen wären. Im Bundesland Sachsen ist dies bereits heute gelebte Wirklichkeit. Es gibt jedoch Ausnahmen bei Härtefällen.

Was sind Hochwasser-Risikozonen?

Die Versicherungswirtschaft unterteilt Deutschland in vier Zonen, die ein unterschiedliches Hochwasserrisiko aufzeigen. Grundlage hierfür ist die jeweilige Häufigkeit, in der Hochwasser in den Zonen auftreten. Noch stehen über 90 % aller Wohngebäude in der niedrigsten Hochwasser-Risikozone, in der es seltener als alle 200 Jahre zu Hochwasser kommen kann. In der Zone 4 mit dem höchsten Risiko einer Überschwemmung, befinden sich nur 0,6 % der Haushalte. Doch das wird sich mit zunehmenden Wetterextremen in Zukunft ändern.

Zumindest die Eigentümer von Wohngebäuden in den Zonen drei und vier sollten über den Abschluss einer Elementarschadensversicherung nachdenken, wenn es nicht schon erfolgte. Allerdings lassen sich die Versicherer gerade in der Zone 4 die Absicherung gut bezahlen. Es können durchaus mehrere Hundert Euro pro Jahr an Prämien fällig werden. Einige Versicherer setzten zudem eine Selbstbeteiligung ein, die bis zu 25.000 Euro betragen kann und die Versicherer machen Auflagen, wie etwa den Einbau von Rückschlagklappen in der Kanalisationszuleitung. Trotzdem lohnt sich die Elementarschadensversicherung, denn eine Überflutung zieht weit höhere Kosten nach sich.

Können Versicherungen die Policen kündigen?

Ja, das können sie, und zwar nach jedem eingetretenen und beglichenen Schadensfall. Es gibt sogar Gebiete in Deutschland, in denen die Versicherer überhaupt keine Elementarschadensversicherung mehr anbieten. Dazu wird vor Annahme einer Police meist zuerst die Datenbank Zürs Geo online konsultiert, in der aufgezeichnet ist, wie hoch das Risiko einer Überschwemmung ist. Die Datenbank, die nur der Versicherungswirtschaft, nicht aber Hauseigentümern zugänglich ist, stellt für 75.000 Gewässerkilometer genaue Daten zur Verfügung und weist weitere 185.000 Gewässerkilometer in Deutschland als Bachzonen aus.

Wer nun keine Elementarschadensversicherung mehr erhält, muss entweder mit dem Risiko leben oder versuchen, die Immobilie zu verkaufen, was aber nicht einfach sein dürfte.

Dezember 2018


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