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Die Zweitwohnung im Garten

Die durchschnittliche Gartengröße in Deutschland beträgt 485 qm. Warum davon nicht 50 oder mehr Quadratmeter für eine Zweitwohnung im Garten abzweigen?

Wohnraum ist in Deutschland inzwischen, je nach Lage, eine kostspielige Angelegenheit. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Menschen eine eigene Wohnung besitzen möchten, ob nun gekauft oder gemietet. Bei der Suche nach Wohnraum können auch die zu Ein- oder Zweifamilienhäusern gehörenden Gärten in Betracht gezogen werden. Hier lässt sich sogar recht günstig neuer Wohnraum schaffen.

Ein Blick in die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigt einen ungewöhnlichen Umstand. Noch im Jahr 1990 betrug die Zahl der Wohnungen in Deutschland rund 33,8 Millionen bei 79,7 Millionen Einwohnern. Im Jahr 2017 waren es fast 42 Millionen Wohnungen bei 82,8 Millionen Einwohnern. Während die Bevölkerung selbst nur um 3,1 Millionen Menschen angewachsen ist, stieg die Zahl der Wohnungen um 8,2 Millionen. Der Wohnungsbestand ist folglich im Verhältnis zur Bevölkerungszahl überproportional angestiegen. Die Erklärung dafür findet sich in der wachsenden Zahl an Singlehaushalten, die inzwischen mit 42 % den größten Anteil am Wohnungsmarkt ausmachen.

Dieser Trend wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen, weshalb die Idee, eine Zweitwohnung in den Garten zu setzen, zum Beispiel eine Lösung sein kann, wenn der Nachwuchs auf die Suche nach den eigenen vier Wänden geht. Genauso kann ein Gartenhaus auch vermietet werden. Lediglich der Verkauf eines Gartenhauses auf dem eigenen Grundstück als Eigentumswohnung würde so komplexe vertragliche Hürden mit sich bringen, das davon abzuraten ist.

Die einfachste Lösung – das Tiny House

Den eigenen Garten für die Einrichtung einer Zweitwohnung zu nutzen, lässt sich mit den immer populärer werdenden Tinyhäusern am schnellsten realisieren. Längst hat sich eine recht große Anzahl an Firmen auf deren Herstellung spezialisiert, weshalb für praktisch jeden Bedarf und Anspruch das passende Häuschen zu finden ist. Da die meiste Tinyhäuser zudem mobil konzipiert sind, lässt sich ohne Probleme eine Ortsveränderung durchführen. Auch das ist in der Folge ein langsam wachsender Trend, dass bei einem Umzug nicht mehr nur das Mobiliar, sondern die ganze Wohnung mitgenommen wird.

Natürlich kann es ebenso ein Gartenhaus aus dem Baumarkt sein, das es vom Werkzeugschuppen bis zum Bungalow in den verschiedensten Bauformen gibt. Für eingefleischte Heimwerker bestehen hier viele Möglichkeiten, selbst Hand anzulegen. Die notwendige Infrastruktur, wie Wasser / Abwasser und Elektrizität, lässt sich vom bestehenden Haus ableiten.

Was sagt das Gesetz dazu?

Ein Häuschen im Garten, das als Wohnraum genutzt wird, ist grundsätzlich in ganz Deutschland genehmigungspflichtig. Während das allgemeine Bauwesen aus gesetzlicher Sicht bei den einzelnen Bundesländern liegt, gelten für Wohnraum länderübergreifende Regelungen. Das gilt sogar für Gartenhäuschen, die entsprechend der jeweiligen Landesgesetzgebung eigentlich genehmigungsfrei wären, wenn sie denn nicht als Wohnraum verwendet werden. Zudem müssen für als Wohnraum genutzte Gartenhäuschen bestimmte Mindeststandards eingehalten werden. Diese wiederum sind je nach Bundesland unterschiedlich, jedoch können folgende Bedingungen als Grundsätzlich angesehen werden:

Den Antrag auf eine Baugenehmigung für die Zweitwohnung im Garten muss beim örtlichen Bauamt eingereicht werden. Das gilt übrigens auch für Häuser auf Rädern. Der umgebaute Bauwagen etwa wird bei dauerhafter Nutzung als Wohnung am immer gleichen Stellplatz rechtlich zum Gebäude.

Ob die Zweitwohnung im Garten genehmigt wird, hängt vom jeweiligen Flächennutzungsplan, dem Bauleitplan und der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde ab. Zusätzlich kommen die baurechtlichen Vorschriften für bebaute Grundstücke zum Tragen, denn es steht ja bereits ein Haus auf dem Gelände. So muss beim Bau beispielsweise darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand zum Nachbar eingehalten wird. Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes im Vorfeld zwingend angeraten. Dazu gehört zumindest eine Skizze des Grundstückes mit der geplanten Gartenwohnung und deren Größe.

Dass in Deutschland nicht einfach nach Lust und Laune gebaut werden darf, mag viele ärgern, aber letztlich entsteht bei einem fehlenden rechtlichen Rahmen ein Wildwucher, für den hier einfach der Platz fehlt, von anderen Konsequenzen der ungezügelten Bebauung ganz zu schweigen.

Mai 2019


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