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Heizungsverbot ab 2024? Was wirklich kommt!

Es gab und es gibt nach wie vor viel Polemik zum Gebäudeenergiegesetz. Der größte Streitpunkt ist hierbei noch gar nicht in Kraft. Er soll zum 1. Januar 2024 realisiert werden und besagt, dass bei neu eingebauten Heizungen der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 % betragen muss. Aufgrund großer Bedenken aus allen Teilen der Bevölkerung hat hierzu die Bundesregierung nachgebessert. Mitte Juni 2023 wurde das Gesetz zum zweiten Mal novelliert. Nachfolgend nun die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu:

Muss ab Januar 2024 jeder Hauseigentümer mit erneuerbaren Energien heizen?

Nein. Der 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien bezieht sich nur auf den Einbau neuer Heizungen. Niemand ist verpflichtet, zu diesem Termin eine neue Heizung einzubauen. Ebenso besteht keine sofortige Austauschpflicht. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und kaputte Heizungen repariert werden.

Dazu gibt es Ausnahmen, etwa für ältere Haus-Eigentümer oder Menschen mit geringem Einkommen. Über 80 Jahre alte Eigentümer von Gebäuden mit maximal 6 Wohnungen, von denen der oder die Hauseigentümerin eine selbst bewohnt, sind von den Pflichten aus dem GEG befreit.

Es werden Übergangsfristen eingeräumt, wenn die alte Heizung nicht mehr reparabel oder vor dem 1. Januar 1990 in Betrieb gegangen ist. Diese Übergangsfristen betragen bei kaputten oder veralteten Heizungen drei Jahre. In dieser Zeit darf als Überbrückung eine gebrauchte Gas-, Öl- oder sogar Kohleheizung eingebaut werden. Für Gasetagenheizungen sind 13 Jahre Übergangsfristen vorgesehen. Ist der Anschluss an ein Fernwärmenetz absehbar, sind 10 Jahre Übergangszeit erlaubt.

Welche Vorgaben für die neue Heizung wird es geben?

Das Gesetz ist so ausgelegt, dass der Nachweis der 65 % Anteile erneuerbarer Energien auch rechnerisch nachgewiesen werden kann. Das bedeutet für Haus-Eigentümer, dass sie ihren Heizenergieverbrauch individuell lösen können. Neben oder statt der Wärmepumpe können biogene Flüssiggase, Solarthermie, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Wärmenetzanschluss, Wasserstoff und sogar H2-Ready-Gasheizungen eingebaut werden. Letztere unter der Vorgabe, dass spätestens ab 2030 mindestens 50 % und ab 2035 mindestens 65 % grüner oder blauer Wasserstoff genutzt werde.

Welche staatlichen Förderungen kommen?

Es wird einen einheitlichen Fördersatz von 30 % für alle klimafreundlichen Heizformen geben. Hinzu kommen unterschiedliche Klimaboni, die einen Anreiz geben, schneller auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen.

Für ältere Haus-Eigentümer wie auch für Eigentümer, die Transferleistungen beziehen, sollen Möglichkeiten eingeräumt werden, dass diese ebenso einen Heizungswechsel vornehmen können. Details hierzu gibt es jedoch noch nicht.

Neben den Zuschüssen gibt es neue Kredite, die über die Hausbank bei der KFW beantragt werden können. Inzwischen lohnen sich diese Kredite wieder.

Nichts geht jedoch ohne kommunale Wärmeplanung

Dass es das GEG in der zweiten Novellierung zur Abstimmung überhaupt in den Bundestag schaffte, liegt daran, dass es nun mit der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt ist. Einfach ausgedrückt, ohne kommunale Wärmeplanung auch kein GEG.

Die kommunale Wärmeplanung in Kurzform:

Alle 16 Länder der Bundesrepublik sollen zuerst eine Bestandsaufnahme auf Ebene der Kommunen durchführen, in denen die bisherigen Gebäudeheizungen gelistet sind und daraus Pläne zur klimaneutralen Beheizung erstellen und vorlegen. Vorreiter in dieser Beziehung sind die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, in denen vor allem die Städte schon jetzt gesetzlich verpflichtet sind, eine Wärmeplanung vorzunehmen. Im besonderen Baden-Württemberg hatte schon vor drei Jahren 104 Großstädte gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzunehmen. Großstädte wie München, Köln und Hamburg haben die Wärmeplanung bereits von sich aus eingeleitet.

Kein einheitlicher Start der Wärmeplanung und damit auch nicht des GEG zum 1.1.24

In Sachen Wärmeplanung sind die Bundesländer sehr unterschiedlich aufgestellt. Das GEG sieht für Länder, die noch kein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet haben, eine Übergangsfrist vor. Diese räumt Städten Zeit bis 2026 und ländlichen Gebieten bis 2028 ein, um die Wärmeplanung zumindest gestartet zu haben.

So richtig erfreut sind die Vorreiter der Wärmeplanung nicht über die Langschläfer in den anderen Ländern und dies aus gutem Grund. Während Sie den gesetzlichen Verpflichtungen aus dem GEG schon ab dem 1.1.2024 nachkommen müssen, können sich die anderen bis maximal 2028 Zeit lassen. Diese Ungleichbehandlung führt natürlich zu weiteren Diskussionen und letztlich wird damit auch das Klimaziel gefährdet.

Wann ist denn nun aber endgültig Schluss mit fossilen Heizungen in Deutschland?

Der letzte Kubikmeter Erd- oder Flüssiggas, der letzte Liter Heizöl oder auch das letzte Brikett müssen am 31. Dezember 2044 verheizt sein oder dürfen ab dann nicht mehr genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2045 muss in jedem Gebäude in Deutschland klimaneutral geheizt werden. Das sind noch satte 22 Jahre, wenn das nicht reicht, was dann?

Es stellt sich nur noch die Frage, ob es bis dahin auch der Umwelt und vor allem der Natur reicht? Eigentlich hätte der Umstieg bereits im Jahr 1974, nach der ersten Ölkrise, beginnen sollen, aber wie heißt es: Hätte, hätte, Fahrradkette.

Vieles ist derzeit noch absolut unklar. Auf jeden Fall darf man sich nicht verrückt machen lassen und aus der Ruhe bringen. Schnellschüsse sind kein guter Tipp. Was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt tun können fasst Haus & Grund-Präsident Kai H. Warnecke in diesem YOUTUBE Video zusammen.

Ebenfalls ungeklärt sind noch die letztendlichen Förderungen, steuerlichen Abschreibungen, ggf. die Umlegung von einem Teil der Modernisierungskosten auf Mieter usw. Es heißt zwar niemand wird allein gelassen, finanzielle Unterstützung wurde zugesagt – aber ob das für alle Bürger reicht? Dass die Wärmewende Geld kostet ist klar, dass es für alle teurer werden wird ist auch klar, aber ob dies alles gestemmt werden kann und von wem - das ist vielen derzeit unklar.

Und dass alles nicht so einfach ist wie gedacht, das haben die Grünen anhand ihrer eigenen Zentrale in Berlin feststellen müssen. Seit 3 Jahren wird versucht eine Wärmepumpe ins Gebäude einzubauen. Leichter gedacht als getan. Aber zum Glück wurde frühzeitig das Projekt begonnen, um das klimaneutrale Heizen ihrer Zentrale für rund fünf Millionen zu realisieren. Aber wenn es für ein Gebäude schon über 3 Jahre braucht, ob da die 22 Jahre für die restlichen Gebäude in Deutschland ausreichend sind?

Juni 2023


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