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Was bedeutet eigentlich „Sanierungspflicht“?

Das, was mit Sanierungspflicht gemeint ist, steht im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und läuft dort unter „energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude“.

Der Begriff Sanierungspflicht schließt zumindest schon einmal etwas aus, und zwar Neubauten. Doch gibt es in Deutschland viel mehr Bestands- als Neubauten und von diesen Bestandsbauten ist eine beträchtliche Zahl in einem sanierungswürdigen Zustand.

Es gibt aber auch unter den Bestandsbauten Ausnahmen zur Sanierungspflicht. Das sind alle Bestandsbauten, die vor dem Jahr 2002 errichtet wurden und deren Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen. Dies bezieht sich jedoch nur auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Wenn etwa der Eigentümer eines Hauses mit 6 Wohneinheiten eine dieser Wohnungen selbst bewohnt, besteht die Sanierungspflicht für das ganze Gebäude.

Was ist das Ziel der Sanierungspflicht?

Der Gesetzgeber möchte, dass bis in das Jahr 2030 alle die Sanierungspflicht betreffenden Gebäude die Energieeffizienzklasse „E“ erreichen. Das ist die Effizienzklasse, die heute Neubauten bei der Errichtung mindestens nachweisen müssen.

Allerdings ist dieses Ziel bis 2030 nicht zu erreichen. Es gibt viel zu viele unsanierte Bestandsbauten, zu wenige Handwerksbetriebe und in Bezug auf die Preissteigerungen der letzten Jahre wird es für Immobilieneigentümer zunehmend schwieriger, eine Sanierung zu finanzieren. Selbst mit Zuschüssen und Krediten vom Staat.

Wo liegen die Schwerpunkte der Sanierungspflicht?

Die zwei wichtigsten Punkte sind die Erneuerung der Heizung, wenn diese vollständig mit fossilen Energien betrieben wird, sowie die Dämmung des Gebäudes. Das oft von bestimmten Populisten aufgerufene „Heizungsverbot“ ab 2024 ist zunächst einmal nichts als Hetze. Es besteht nur dann eine sofortige Austauschpflicht der Heizung, wenn diese über 30 Jahre alt ist und weder über einen Brennwert- noch über einen Niedertemperaturkessel verfügt. Da aber vor 30 Jahren Brennwertkessel längst Standard waren, sind es wohl eher Heizungen, die mindestens 40 Jahre alt sind. Laut den Statistiken der Schornsteinfegerverbände betrifft das „Heizungsverbot“ rund 450.000 Heizungen und nicht, wie vorgebetet, 4 Millionen Heizungen. Dabei wird ein Heizungstausch ordentlich gefördert. Bis zu 40 % der Kosten einer neuen Heizungsanlage werden vom Staat bezuschusst.

Wer nun denkt, dass 450.000 Heizungen, die sofort seit Januar 2024 auszutauschen sind, auch ganz schön viel sind, der sollte bedenken, dass es in Deutschland rund 20 Millionen Wohngebäude gibt, die sich in 42 Millionen Wohnungen aufteilen. Also nur 2,5 % aller Wohngebäude betrifft es.


Februar 2024


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