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Juni 2013

Darf man die Miete mindern, wenn es in der Wohnung ständig zu heiß ist?

Immer wieder haben Mieter im Sommer das Problem: es ist unerträglich heiß in der Wohnung. Selbst das abendliche Lüften oder die Anschaffung eines mobilen Klimagerätes bringen auf Dauer keinen Erfolg.

Das kommt die Frage auf: Was kann man in einer solchen Situation tun? Ist dauerhafte Hitze (zumindest in den Sommermonaten) ein Mietmangel, auf den der Mieter mit einer Mietminderung reagieren kann? Und – wenn ja – wie hoch darf diese Mietminderung ausfallen?

Grundsätzlich sagt das Mietgesetz: Jeder Mieter hat Anspruch auf eine erträglich temperierte Wohnung. Ist die Wohnung also dauerhaft zu heiß, kann ein Sachmangel vorliegen. Konkret sagen die Gerichte, dass es der Mangel insbesondere dann vorliegt, wenn es in der Wohnung wärmer als außerhalb ist. Auch bei gleichen Temperaturen innerhalb und außerhalb der Wohnung kann ein Mangel vorliegen, denn laut den gesetzlichen Bestimmungen versteht man unter „erträglichen Temperaturen“ solche, die etwa sechs Grad unter der Außentemperatur liegen.

Vor dem Amtsgericht Hamburg klagte kürzlich der Mieter einer Dachwohnung, dessen Räume eine Tagestemperatur von rund 30 Grad aufwiesen, und die auch nachts kaum unter 25 Grad abkühlten. Das Ergebnis der Verhandlung: Der Mieter bekam recht und darf seine Miete fortan um 20 Prozent mindern, sofern der Vermieter nicht die notwendigen Arbeiten veranlasst, die dafür sorgen, dass es künftig kühler in der Wohnung ist. Sogar fristlose Kündigungen sind bei zu hohen Temperaturen möglich, da diese nach Ansicht des Amtsgerichts Naumburg eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Übrigens: Das hier Gesagte gilt auch für gewerbliche Mietobjekte sowie für Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz. Wenn dieser zu heiß wird, können sie ihren Arbeitgeber dazu zwingen, die notwendigen Maßnahmen zur Abkühlung der Räume einzuleiten.

Es kann sich also lohnen, die Temperaturen in seiner Mietwohnung im Sommer über einen ausreichend langen Zeitraum per Thermometer zu überwachen – zumindest dann, wenn dauerhaftes Schwitzen angesagt ist.


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