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Juli 2013

Sommerzeit ist Grillzeit!

So vermeiden Sie Ärger mit Vermieter & Nachbarn

Grillen hat sich in Deutschland zu einem echten Volkssport entwickelt. Jeder möchte das perfekte Grillergebnis erzielen, dabei wird die Ausstattung immer umfangreicher und komplexer. Doch einige Dinge bleiben immer gleich: Zum Beispiel die unvermeidliche Rauchentwicklung. Und natürlich bringt das offene Feuer beim Grillen auch immer Gefahren mit sich – es sei denn, man benutzt einen Elektrogrill.

Und so ist es kein Wunder, dass das Grillen ein hohes Konfliktpotential in sich birgt, sei es mit den Nachbarn wegen der Rauchentwicklung oder mit dem Vermieter bzgl. der Frage, ob überhaupt auf dem Balkon gegrillt werden darf.

Es sollten also gewisse Regeln eingehalten werden, damit der Grillabend für alle Beteiligten (und Nichtbeteiligten) zu einem schönen Erlebnis wird. Schauen wir uns zunächst an, was das Mietgesetz in Deutschland sagt: Darin ist das Grillen im Garten und/oder auf einer Terrasse bzw. einem Balkon grundsätzlich erlaubt. Ausnahme: Im Mietvertrag wurde explizit (schriftlich) festgehalten, dass das Grillen untersagt ist.

Als nächstes stellt sich die Frage, wie oft man grillen darf. Hier gibt es keine feste Regel. Einige Gerichte haben sich in der Vergangenheit für eine Frequenz von einem Mal im Monat ausgesprochen, andere hielten fünf Mal pro Jahr für angemessen. Wer also im Sommer jeden zweiten oder dritten Tag grillt und dabei andere stört, der könnte durchaus Probleme bekommen.

Doch egal, wie oft letztendlich gegrillt wird: Es sollte stets Rücksicht auf die Belange anderer genommen werden. So reicht es oft schon aus, den Grill an einen anderen Platz zu stellen, um beispielsweise zu verhindern, dass der Rauch ständig zum Nachbarn hinüber zieht. Hilfreich kann es auch sein, den Nachbar vor einer anstehenden Grillfeier kurz per Anruf oder durch einen Zettel zu informieren. Und wenn Sie es ganz perfekt machen wollen: Laden Sie Ihre Nachbarn doch einfach einmal ein! So hat jeder Spaß und niemand muss sich gestört fühlen.


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