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Balkonkraftwerke – alles, was Sie dazu wissen sollten


Einführung in das Thema Balkonkraftwerk

Die Bezeichnung ist vielleicht etwas hoch gegriffen und dient fraglos der Vermarktung. Gigantische Kühltürme, summende Transformatoren und eine riesige Generatorenhalle auf vielleicht 4 qm Balkonfläche? Natürlich nicht, vielmehr ist ein Balkonkraftwerk eine relativ kleine Solaranlage, die sich problemlos auf dem Balkon, der Terrasse, dem Garagendach wie auch dem Hausdach aufstellen lässt. Das wirklich bestechende am Balkonkraftwerk ist, dass nicht nur Haus- und Grundstückseigentümer sie nutzen können, sondern auch Mieter. Zudem ist die Installation und Inbetriebnahme so unkompliziert, dass einfache Haushaltskenntnisse durchaus genügen. Statt Balkonkraftwerk kann die etwas kompliziertere, jedoch eher zutreffende Bezeichnung „steckbare Photovoltaikanlage“ verwendet werden oder vielleicht auch „Balkonstrom“.

In diesem Artikel werden die wichtigsten und auch interessantesten Fragen zum Thema Balkonkraftwerk beantwortet. Dabei wird zuerst auf eine durchaus fragwürdige Situation eingegangen, in der die Bundesnetzagentur und der VDE, der Verband der Elektrotechnik eine eher unrühmliche Rolle spielen. Diese lässt den durchaus begründeten Verdacht aufkommen, dass beide in starkem Maße die Interessen der zentralen Energiewirtschaft und das Elektrohandwerk vertreten. Zu Ungunsten des Verbrauchers.



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Seit wann sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt?

Da wird es schon kompliziert, obwohl es so einfach sein könnte. Balkonkraftwerke waren nie verboten und die Idee, Solarpaneele mittels eines Wechselrichters direkt an den Haushaltsstrom anzuschließen, gibt es schätzungsweise seit gut 15 Jahren. In Deutschland wie in mehreren europäischen Ländern praktizierten dies zuerst nur wenige. Während sich jedoch in den meisten anderen Ländern daraus ein Produkt entwickelte, dass jeder nutzen konnte, stellte sich in Deutschland der VDE quer. Ohne eine entsprechende Norm durfte es ein solches Balkonkraftwerk schlicht nicht geben. Natürlich sind gerade in der Elektrotechnik Normen wichtig, die dem Verbraucher anzeigen, dass die Geräte sicher sind. Speziell in Deutschland hat ein elektrisches Gerät ohne Norm keine Chance auf dem Markt. Wie bereits erwähnt, Balkonkraftwerke waren nie verboten, aber aufgrund der fehlenden Norm auch nicht im Handel verfügbar. Für die Entwicklung dieser Norm ließ sich der VDE sehr viel Zeit.

Erst im Jahr 2018 und vermutlich auch nur auf öffentlichen Druck sowie der Verlautbarung der Bundesregierung, dass sie Balkonkraftwerke zur Erreichung der Klimaziele für wünschenswert hält, veröffentlichte der VDE eine Norm, die es ermöglichte, Balkonkraftwerke normiert anzubieten. Allerdings zunächst nur in Verbindung mit einem Spezialstecker, dem Wieland-Stecker. Dieser müsste / sollte von einem Elektro-Fachbetrieb installiert werden, was den Aufwand und die Kosten für das Balkonkraftwerk erheblich verteuerten. Diese Norm war von an Anfang an umstritten, obwohl vor allem die Netzbetreiber und Verbände des Elektrohandwerks in den Normen-Ausschüssen nach wie vor für den Wieland-Stecker streiten. Warum wohl? Der Wieland-Stecker wird einzig und allein von der Firma Wieland in Bamberg hergestellt. Die hätte dann ein sehr lukratives Monopol in Deutschland, denn dass Balkonkraftwerke aufgrund der steigenden Strompreise zum Renner werden, lässt sich einfach ausrechnen.

Dass sich zudem das Elektrohandwerk die Aufträge zur Installation des Wieland-Steckers nicht entgehen lassen wollen, ist ebenso verständlich. Dazu eine kurze Erklärung, was denn der Unterschied zwischen einem Wieland-Stecker und einem Schuko Stecker ist. Rein theoretisch könnte beim Herausziehen eines Schuko Steckers die betreffende Person einen Stromschlag erhalten, wenn diese die beiden Kontakte oder Pole des Schuko Steckers berührt. Dazu jedoch müsste die Person enorm schnell sein, denn in dem Moment, wo der Wechselrichter des Balkonkraftwerks nicht mehr mit dem Netzstrom verbunden ist, schaltet er sich auch aus. Das erfolgt in Millisekunden. Der Wieland-Stecker ist so konstruiert, dass die beiden Pole beim Herausziehen verdeckt werden. Das ist schon alles. Es bestehen also nur mechanische Unterschiede, keine elektrotechnischen.

Wenig verständlich ist zudem, dass auf den Seiten der Bundesnetzagentur bis heute steht, dass eine spezielle Energiesteckdose vorhanden sein muss, was schlicht nicht stimmt. Denn eine Norm ist kein Gesetz oder Vorschrift? Zudem stellt sich die Frage, warum in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und den Niederlanden der Schukostecker für Balkonkraftwerke schon über 10 Jahre erlaubt war und ist? Wer also keine überteuerte Wieland-Steckdose installieren lässt, übertritt kein Gesetz und muss auch keine Strafe befürchten. Dazu passend ist die Aussage der Berliner Rechtsanwältin Bettina Henning: “….Trotzdem sind gesetzlich andere Anschlussmöglichkeiten nicht ausgeschlossen. Aus der Einhaltung einer Norm ergebe sich nur die Vermutung, dass der Betrieb der Anlage technisch korrekt ist“. Auch der Markt reagiert darauf und bietet Balkonkraftwerke wahlweise mit Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker an.


Was braucht es für den Anschluss / Montage eines Balkonkraftwerkes?

Benötigt wird eine Schuko-Steckdose nach EU-Norm. Diese sollte schon fachgerecht installiert sein. Für den störungsfreien Betrieb wichtig ist die Übereinstimmung der Kontakte und der Erdung in der Steckdose und im Stecker. Durch die Bauform der Schuko-Steckdose ist dies gewährleistet. In der Regel sind die Wandsteckdosen in einem Haus oder einer Wohnung fachgerecht installierte Schuko-Steckdosen. Sollte nun auf dem Balkon oder in der Nähe des Aufstellorts keine Schuko-Steckdose vorhanden sein, kann eine Verlängerung mit Schukosteckern verwendet werden.

Achtung, keine Verlängerung benutzen, die nur zwei Pole ohne zusätzliche Erdung aufweist. Für das Anbringen oder Aufstellen eines Balkonkraftwerks bestehen unterschiedliche Varianten. Um den bestmöglichen Ertrag zu erhalten, sollten ein paar Regeln eingehalten werden. Im besten Fall ist der Aufstell- oder Befestigungsort unbeschattet, zumindest über die meiste Zeit der Tagesstunden von Sonnenauf- bis Untergang. Der Neigungswinkel von 36° zur Sonne ergibt mit die höchste Ausbeute. Im Idealfall besteht zudem eine Ausrichtung nach Süden. Diese Vorgaben sind überwiegend nicht komplett einzuhalten. Die Solarpaneele erzeugen aber auch genügend Strom, wenn sie vertikal außen an einem Balkongeländer mit Ost-West-Ausrichtung hängen. Ein Balkon oder eine Terrasse mit Nord-Ausrichtung ist jedoch kaum geeignet. Wie das oder die Paneele befestigt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist nur, dass von den Paneelen keine Gefahr ausgeht. Sie dürfen zum Beispiel nicht von starken Winden abgerissen werden.

Grundsätzlich sind die baulichen Veränderungen bei der Installation eines Balkonkraftwerkes nicht größer als etwa bei der Montage eines Wandregals. Bei einem Umzug lassen sich zum Beispiel Bohrungen mittels Spachtelmasse beseitigen und natürlich lässt sich das Balkonkraftwerk unbeschadet an den neuen Wohnort mitnehmen.


Wie funktioniert das denn mit der Stromeinspeisung?

Der oder die normale Bürgerin hat gelernt, dass es zu einem Kurzschluss kommt, wenn sich zwei Phasen einer Wechselstromanlage berühren. Dann müsste ein Balkonkraftwerk doch auch einen Kurzschluss verursachen, denn es sind zwei unterschiedliche Wechselströme, die aufeinander treffen, oder? Damit dies nicht passiert, besitzt der Wechselrichter des Balkonkraftwerks eine Synchronisationsfunktion. Diese passt den Wechselstrom des Balkonkraftwerks an den Wechselstrom aus der Netzeinspeisung an.

Es werden also keine gesonderten Stromkreise und Sicherungen sowie extra zu verlegende Kabel benötigt.


Warum wird zuerst der Strom aus dem Balkonkraftwerk verbraucht?

Das hängt damit zusammen, dass elektrischer Strom genau wie Wasser immer den Weg des geringsten Widerstandes geht. Wenn ein elektrisches Gerät Strom für den Betrieb benötigt, „zieht“ es den aus der Quelle, die den Strom am schnellsten zur Verfügung stellt. Direkt aus dem Wechselrichter des Balkonkraftwerks. Erst wenn von dort zu wenig kommt, wird der etwas langsamere Strom aus dem Netz genommen, der zuerst die Sicherung im Zählerkasten überwinden muss.


Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

In Deutschland sind aktuell nur Balkonkraftwerke mit maximal 600 Watt pro Wohneinheit oder Haushalt genehmigungsfrei erlaubt. Diese Obergrenze hängt mit dem Leitungsquerschnitt (1,5) der Kabel im Haus oder der Wohnung sowie der 16-Ampere-Sicherung am Leitungskreis zusammen. Da sich die Leistung des Balkonkraftwerks mit der Netzeinspeisung summiert, ergeben die 600 Watt die Obergrenze dessen, was möglich ist, um eine Überlastung zu vermeiden. Technisch wäre es zwar möglich, durch den Austausch der 16-Ampere-Sicherung gegen eine 10-Ampere-Sicherung die Leistungsobergrenze des Balkonkraftwerks zu erhöhen, doch aktuell ist die Rechtslage so, dass Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt genehmigungspflichtig sind.

Der absolute Worstcase wäre die Überhitzung der Leitung durch die Stromeinspeisung über das Balkonkraftwerk. Das jedoch ist technisch unmöglich, solange es maximal 600 Watt auf einem Leitungskreis sind. Dabei wird es kaum Zeiten geben, in denen das Balkonkraftwerk tatsächlich 600 Watt erbringt. Die Maximalleistung ist von der jeweiligen Sonneneinstrahlung, dem Anstellwinkel der Solarpaneele zur Sonne und der Außentemperatur abhängig. Diese Maximalleistung kommt im besten Fall in der Sahara vor, nicht jedoch auf dem Balkon einer deutschen Stadt. Zudem begrenzt der Wechselrichter die Einspeisung auf 600 Watt.


Wie viel Geld kann ein Balkonkraftwerk einsparen?

Im Durchschnitt erzeugt ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt etwa 340 kWh Strom pro Jahr. Aktuell, Dezember 2022, kostet die Kilowattstunde rund 43,3 Cent. Aufgerundet bringt das eine jährliche Ersparnis von etwa 150 Euro an der Stromrechnung. Das ist natürlich abhängig vom Strompreis. Je mehr dieser steigt, desto mehr wird mit einem Balkonkraftwerk eingespart.


Wann amortisiert sich ein Balkonkraftwerk?

Momentan, im Dezember 2022, bewegen sich die Preise für Balkonkraftwerke mit 600 Watt und mehr bei 800 bis 1000 Euro. Das sind üblicherweise Komplettsets inkl. Wechselrichter, zwei Paneelen und Montagematerial. Das bedeutet, dass sich die Anlage nach etwa 6 bis 7 Jahren amortisiert hat, abhängig vom Strompreis.

Es lohnt sich vielleicht, noch etwas zu warten. Aktuell beginnen sich die Lieferketten nach der Pandemie wieder zu normalisieren und damit sinken auch die preisbestimmenden Lieferkosten. Zugleich steigt die Nachfrage nach Balkonkraftwerken an. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Preise im ersten Quartal des Jahres 2023 deutlich sinken werden, um dann im Frühsommer und Sommer wieder etwas anzuziehen.


Werden Balkonkraftwerke gefördert?

Die KfW und die BAFA sehen bis jetzt keine Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke vor. Dafür aber bezuschussen viele deutsche Städte die Aufstellung von Balkonkraftwerken. Leider besteht noch kein länderübergreifendes Register, welche Städte und Gemeinden dies sind. Eine Nachfrage beim Amt kann aber nicht schaden.


Wie hoch ist die Lebensdauer von Balkonkraftwerken?

Viele Hersteller oder Lieferanten geben 20, manche sogar 30 Jahre Garantie auf ihre Balkonkraftwerke. Ob der Wechselrichter da mit eingeschlossen ist, muss in den AGB einzeln nachgelesen werden. Immerhin besitzt ein Balkonkraftwerk keine mechanisch beweglichen Teile und die bisherige Erfahrung zeigt auf, dass 20 Jahre störungsfreier Betrieb durchaus üblich sind.


Müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?

Einmal mehr muss an dieser Stelle auf falsche Informationen der Bundesnetzagentur hingewiesen werden. Dort wird geschrieben, dass die Betreiber von Balkonkraftwerken alle Rechte und Pflichten haben wie Betreiber großer PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das stimmt nicht, denn die weitaus meisten Betreiber von Balkonkraftwerken erhalten keine Einspeisevergütung für eine eventuelle Netzeinspeisung. Damit sind sie aber auch aus den Pflichten des EEG raus, im Besonderen der EEG-Umlagepflicht. Es gibt den § 19 in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der besagt, dass Balkonkraftwerke vor deren Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden sind. Wer es nicht tut und es tun viele nicht, muss jedoch nicht mit Sanktionen rechnen. Eine Anmeldung kann zudem jederzeit nachträglich erfolgen. Mitunter spielen sich Netzbetreiber wie eine Art Strompolizei auf. Solange das Balkonkraftwerk mit einer Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4105 ausgestattet ist, besitzen Netzbetreiber jedoch keine Rechtsgrundlage für Sanktionen irgendwelcher Art.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur dient lediglich der Datensammlung, um zu sehen, wie sich der Strommarkt verteilt. Auch hier gibt es keine Sanktionen, wenn die Anmeldung nicht erfolgt. Nach aktuellen Schätzungen gibt es in Deutschland inzwischen rund 500.000 Balkonkraftwerke. Nur etwa 10 % davon sind angemeldet. Im Übrigen warnen sogar die Verbraucherzentralen von Rheinland-Pfalz und NRW davor, sich im Marktstammdatenregister einzutragen, weil dies nicht mehr als zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Es besteht zudem nach der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) § 5 Abs. 2 Nr. 1b keine Pflicht zur Anmeldung, wenn keine Einspeisevergütung vereinbart ist.


Muss der Stromzähler gewechselt werden?

Es ist vorgesehen, dass in Deutschland alle Stromzähler bis in das Jahr 2032 gewechselt werden, ob nun mit oder ohne Balkonkraftwerk. Das Minimum an Anforderungen bezüglich des Stromzählers bei Betrieb eines Balkonkraftwerks vonseiten des Netzbetreibers ist ein Stromzähler mit Rücklaufsperre. Es gibt jedoch noch viele Stromzähler ohne Rücklaufsperre. Es kann also passieren, dass durch die vorrangige Einspeisung über das Balkonkraftwerk der Stromzähler rückwärts läuft. Doch in der Praxis ist das bei einem 600 Watt Balkonkraftwerk kaum anzunehmen. Zudem besteht eine sogenannte Bagatellgrenze. Solange die Einspeisung unterhalb von 4 % des Gesamtjahresverbrauchs liegt, muss der Netzbetreiber dies tolerieren. An dieser Stelle muss noch einmal auf die Anmeldung beim Netzbetreiber verwiesen werden. Nach einer Anmeldung wird der Netzbetreiber mit hoher Sicherheit verlangen, den Stromzähler zu wechseln, natürlich gebührenpflichtig, wobei so oder so bis zum Jahr 2032 alle Zähler gewechselt werden, kostenlos. Netzbetreiber dürfen den Stromzählerwechsel nicht in Rechnung stellen, einige tun es trotzdem.

Die Wahrscheinlichkeit, mit dem Balkonkraftwerk so viel Strom zu erzeugen, dass sich der Stromzähler wie verrückt rückwärts dreht und so den Netzbetreiber auf sich aufmerksam macht, ist sehr gering bis unmöglich. Dazu sollte einfach folgendes überlegt werden. Das Balkonkraftwerk erzeugt den meisten Strom an sonnigen Tagen, dieser Strom wird dabei von den Geräten im Haushalt meist zu 100 % gleich verbraucht. Nachts produziert das Balkonkraftwerk überhaupt keinen Strom. Die Leistungsobergrenze von 600 Watt ermöglicht lediglich eine Absenkung des Stromverbrauchs aus dem Netz. Um wirklich zusätzlich zum Eigenverbrauch Strom für die Netzeinspeisung zu produzieren, müsste das Balkonkraftwerk eine weit höhere Leistung bringen.

Wie wenig ein Balkonkraftwerk das öffentliche Netz beeinflusst, zeigt ein Blick nach Österreich. Dort sind 800 Watt erlaubt und ob sich der Stromzähler rückwärts dreht oder nicht, stört den Netzbetreiber überhaupt nicht. Hier in Deutschland wird jedoch künstlich ein Szenario aufgebaut, um möglichst viele Menschen daran zu hindern, ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Denn in der Masse werden die Netzbetreiber und die hinter ihnen stehenden Kraftwerksbetreiber durchaus den Verlust bemerken. Es gibt in Deutschland über 40 Millionen Haushalte. Aktuell betreiben nur etwas über 1 % dieser Haushalte ein eigenes Balkonkraftwerk. Sie erzeugen damit zusammen pro Jahr ungefähr so viel Strom wie 9 große Windräder.


Müssen Mieter ihre Vermieter fragen, bevor sie ein Balkonkraftwerk nutzen?

Auch das ist inzwischen eine Streitfrage, die bereits mehrmals vor Gericht endete. Der grundsätzliche Tenor besteht darin, dass ein Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht verbieten kann. Lediglich bei denkmalgeschützten Gebäuden kann das optische Erscheinungsbild Vorrang haben. Ein richtungsweisendes Urteil fällte das Amtsgericht Stuttgart bereits im Jahr 2021. Dies wies die Klage eines Vermieters gegen einen Mieter ab, in der die Beseitigung des Balkonkraftwerks verlangt wurde. Das Gericht würdigte zwar das Recht des Vermieters an der Handhabung seines Eigentums, stellte jedoch den durch die Anlage erzielten Umweltschutz über dieses Recht. Ein noch viel älteres Urteil aus dem Jahr 1990 gab ebenfalls dem Mieter recht, der zwei Solarmodule im Garten aufgestellt hat.

Im Zuge der friedlichen Koexistenz von Vermieter und Mieter sollten Mieter ihre Vermieter zumindest darüber informieren, dass sie beabsichtigen, ein Balkonkraftwerk aufzustellen. Sollten Einwände kommen, kann auf das Stuttgarter Urteil (AG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021, Az. 37 C 2283/20) verwiesen werden.


Was ist mit Eigentümergemeinschaften?

Auch bei Eigentümergemeinschaften von mehreren Wohnungen in einem Wohnhaus müssen die anderen Wohnungsinhaber gefragt werden, ob sie mit dem Betrieb eines Balkonkraftwerks einverstanden sind. Allerdings genügt inzwischen eine einfache Mehrheit, die der Anlage zustimmt. Früher mussten alle Eigentümer zustimmen.


Balkonkraftwerke und die Steuer

Die Bundesregierung scheint es zumindest in diesem Fall ernst mit den „richtigen“ Maßnahmen hin zu einer vernünftigen Klimapolitik zu nehmen. Eigentlich sind die Änderungen in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen fast schon als Sensation zu bezeichnen. Es zeigt aber auch, dass in der Politik die Dringlichkeit der Sache (Klimaerwärmung) endlich angekommen ist. Zumindest hierbei.

Die hauptsächlichen Änderungen betreffen Betreiber mittelgroßer Photovoltaik-Anlagen und BHKW, die mit ihren Systemen Einkünfte erzielen. Für diese gilt rückwirkend auf Antrag zum 1. Januar 2022 eine Umsatzsteuerbefreiung. PV mit einer Leistung von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 2,5 kW werden steuerlich als sogenannte unbeachtliche Liebhaberei betrachtet.

Was ist mit Balkonkraftwerken?

Die meisten Balkonkraftwerke fallen nicht unter das EEG, da durch sie keine oder nur minimale Strommengen in das Netz eingespeist werden. Ab dem 1. Januar 2023 entfällt auf diese Anlagen die Umsatzsteuer von 19 % komplett. Das gilt jedoch nur für Anlagen, die nach dem 1.1.23 erworben werden. Rein theoretisch müsste dann beispielsweise der Preis einer 600-Watt-Anlage von rund 800 Euro um 152 Euro auf 648 Euro sinken. Vorausgesetzt, die Händler spielen dabei mit. Sicher werden es sich einige nicht entgehen lassen, aus Brutto Netto zu machen. Trotzdem darf ab dem 1. Januar 2023 mit sinkenden Preisen bei Balkonkraftwerken gerechnet werden. Es kann aber auch sein, dass diese Maßnahme der Regierung einen Boom auslöst, der die eh schon strapazierte Nachfrage nach Balkonkraftwerken so erhöht, das der Wegfall der Umsatzsteuer durch Preiserhöhungen egalisiert wird. Bleibt zu hoffen, dass der Nachschub aus Fernost funktioniert.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Komponenten für ein Balkonkraftwerk einzeln zu kaufen. Dazu muss niemand eine Ausbildung zum Ingenieur hinter sich haben. Benötigt werden ein oder zwei Solarpaneele sowie ein Wechselrichter.

Was ist wichtig dabei?

Wie auch immer, es wird deutlich, dass die Zeiten, in denen die Netzbetreiber bzw. die dahinter stehenden Kraftwerksbetreiber mit ihrer Verhinderungstaktik erfolgreich waren, sich dem Ende zuneigen. Eine dezentrale, saubere und nachhaltige Energieversorgung der Haushalte aus Sonne, Wind, Biomasse und Wasser. Ein Ziel, das deutlich näher gerückt ist.


Fazit

Wer ein Balkonkraftwerk aufstellen will, sollte sich vom bürokratischen Wirrwarr in Deutschland nicht abschrecken lassen. Laut einer Hochrechnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin wurden allein im Jahr 2021 rund 190.000 Balkonkraftwerke in Deutschland verkauft. Im Weiteren wird eine jährliche Wachstumssteigerung von 50 % bis 100 % prognostiziert. Es ist ein sprichwörtlich explodierender Markt, der eine immer stärker werdende Marktmacht der Verbraucher (Mieter und Immobilieneigentümer gleichermaßen) im Besonderen gegenüber den Netzbetreibern bedeutet. Balkonkraftwerke werden sehr schnell von Exoten, die sie einmal waren, zum Standard in den meisten Haushalten, in Deutschland und Europa.


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