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Rund um das Grundbuch

Kosten für Eintragungen & Löschungen im Grundbuch

Natürlich ist der Eintrag ins Grundbuch nicht kostenlos – schließlich kostet jeder bürokratische Vorgang in Deutschland Geld. Hinzu kommt, dass Grundbucheinträge – egal, ob Ersteintrag, Abtretung oder Löschung – meist nicht von privat allein vorgenommen werden können, sondern mithilfe eines Notars getätigt werden müssen.

Damit die Gebühren für Grundbucheinträge nicht willkürlich festgelegt werden können, gibt es dafür eine Gebührenordnung, die wiederum Bestandteil der Grundbuchordnung ist.

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Gebühr für die jeweilige Eintragung ins Grundbuch ist vom Eintragungswert abhängig. Es gibt diesbezüglich eine Tabelle, die den einzelnen Eintragungswerten einen festen Gebührensatz zuordnet. Diese Tabelle kann auf folgender Webseite eingesehen werden: http://www.grundbuch.de/gebuehrenordnung.html

Die Eintragungswerte in dieser Tabelle reichen von 1.000 EUR bis 500.000 EUR.

Nun reicht es aber nicht aus, die entsprechende Tabelle zu kennen, um einen fixen Betrag für eine bestimmte Eintragung im Grundbuch zu ermitteln. Dazu muss man noch wissen, welcher Gebührensatz für welchen Vorgang berechnet wird.

Zu diesem Zweck wurden vier Gebührensätze festgelegt. Diese sind:

Hier einige Vorgänge im Grundbuch mit den ihnen zugeordneten Gebührensätzen:

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Beglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch. Hierfür werden, je nach zuständigem Grundbuchamt, in der Regel zwischen 10.- EUR und 18.- EUR berechnet, hinzu kommt noch die sogenannte Schreibgebühr.

Notarkosten

Zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren für die Einträge in das Grundbuch fallen natürlich auch noch Notarkosten an. Der Notar übernimmt dabei diese Aufgabe im Rahmen einer Dienstleistung und sorgt dafür, dass die Einträge in der richtigen Form und rechtssicher erfolgen.

Welche Kosten für den Notar anfallen, kann nicht pauschal beziffert werden. So spielt es beispielsweise eine ausschlaggebende Rolle, wo sich das Objekt und der beauftragte Notar befinden. In den neuen Bundesländern liegen sowohl Notarkosten als auch Eintragungskosten ein ganzes Stück niedriger als in den alten.

Grundsätzlich gilt: Wie das Grundbuchamt arbeitet auch der Notar nicht nach einem fixen Kostensystem, sondern macht diese vom Auftragswert abhängig. Für den Immobilienkäufer oder Bauherren ist es daher im Vorfeld recht schwierig abzuschätzen, welche Kosten durch den Grundbucheintrag in Verbindung mit der Beauftragung eines Notars zukommen. Um die finanzielle Planung etwas zu erleichtern, hat sich folgende Regel eingebürgert:

Der Käufer oder Bauherr sollte ca. 1,5 % des Kaufpreises bzw. der Baukosten für Grundbucheintragung und Notar zusammen einkalkulieren. Damit sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite. Wem diese Rechnung als grober Anhaltspunkt nicht reicht, der sollte zunächst einen der im Internet erhältlichen Gebührenrechner für Grundbucheinträge nutzen und sich außerdem einen Kostenvorschlag vom Notar erstellen lassen.



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