Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Abschreibungsarten von Gebäuden

Abschreibungen bei Sanierung von Immobilien in Sanierungsgebieten

Nicht nur Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, unterliegen oftmals einem regelrechten Sanierungszwang. Es gibt mittlerweile ganze Landstriche in Deutschland, in denen nahezu jedes Gebäude sanierungsbedürftig ist. Um dieser Entwicklung und damit der schleichenden „Verelendung“ entgegenzuwirken, gibt es nach § 177 Baugesetzbuch die Möglichkeit, sogenannte „förmlich festgelegte Sanierungsgebiete“ auszurufen. In diesen Sanierungsgebieten können dann von Seiten des Gesetzgebers Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen angeordnet werden, um die Mängel zu beseitigen.

Um dieses Anliegen durchzusetzen, werden die Immobilienkäufer und –besitzer in den entsprechenden Gebieten durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten gefördert. Das Ganze sieht in der Praxis wie folgt aus: Wer steuerpflichtig ist, darf in den ersten acht Jahren bis zu neun Prozent der Kosten für ausgeführte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen abschreiben, für die darauf folgenden vier Jahre sind es jeweils sieben Prozent.

Sie merken es schon: Es gelten hier die gleichen Abschreibungsbedingungen wie bei anerkannten Denkmalimmobilien – mit dem Unterschied, dass es sich bei Objekten in ausgewiesenen Sanierungsgebieten nicht zwingend um solche mit Denkmalstatus handeln muss.

Doch Vorsicht: Wer nun sein ganz persönliches Steuerschlupfloch meint gefunden zu haben, könnte im Nachhinein sein blaues Wunder erleben. Immer wieder wird dringend angeraten, Objekte in Sanierungsgebieten nur in Zusammenarbeit mit echten Fachleuten zu erwerben – zumindest dann, wenn die Immobilie als Kapitalanlageobjekt dienen soll. Dafür gibt es viele Gründe. Zunächst sind vielfältige Auflagen zu erfüllen und diverse Genehmigungen einzuholen, bevor ein Objekt die bevorzugten Abschreibungsmöglichkeiten genießt. Als Laie ist es mittlerweile fast unmöglich, all diese Auflagen zu kennen und korrekt zu beachten.

Weiterhin kommt hinzu, dass etliche Städte in Deutschland Mietobergrenzen für Objekte in Sanierungsgebieten festgelegt haben. Hintergrund ist hier, dass Investoren die teils extrem hohen Sanierungskosten nicht auf den Rücken der zukünftigen Mieter abwälzen. Zudem werden immer wieder Sanierungsgebiete aufgelöst oder einzelne Objekte aus Sanierungsgebieten entlassen, was mitunter empfindliche Ausgleichzahlungen nach sich ziehen kann, die der Eigentümer leisten muss.



[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de