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Abschreibungsarten von Gebäuden

Abschreibungen bei neu gebauten Immobilien

Für neugebaute Immobilien gilt: Abschreibungen können lediglich dann geltend gemacht werden, wenn die Immobilie zum Zweck der Kapitalanlage erworben wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss: Der Immobilienkäufer bzw. Bauherr darf das Objekt nicht selbst als Wohnimmobilie nutzen.

Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass die Möglichkeit zur Abschreibungen bei neu gebauten Immobilien ausschließlich für die Immobilie selbst gilt und nicht für das Grundstück, auf dem sich die Immobilie befindet. Hintergrund dieser Regelung ist, dass man davon ausgeht, ein Grundstück nutze sich im Gegensatz zu einer Immobilie grundsätzlich nicht ab. Es müssen also die Erwerbskosten für das Grundstück streng von den Baukosten für die Immobilie getrennt werden, lediglich Letztere lassen sich steuerlich abschreiben.

Grundsätzlich gilt für neu gebaute Immobilien die lineare Abschreibung. Dabei können die Baukosten über einen Zeitraum von 50 Jahren mit jeweils zwei Prozent im Jahr abgeschrieben werden. Zur Info: Bis zum 1. Januar 2006 gab es in diesem Bereich eine degressive Abschreibung, mit deren Hilfe man als Bauherr einer Immobilie deutlich mehr Steuern einsparen konnte. Diese Möglichkeit wurde jedoch zum genannten Datum abgeschafft.

Allerdings gilt für bis Ende des Jahres 2005 gebaute Immobilien immer noch die ursprüngliche Regelung mit der degressiven Abschreibung. Dabei können in den ersten zehn Jahren jeweils vier Prozent abgeschrieben werden, in den folgenden acht Jahren verringert sich der Satz auf 2,5 Prozent. Danach folgt ein Zeitraum von 32 Jahren, in denen jeweils 1,25 Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können. Auch hier beziehen sich die Kosten immer nur auf die Immobilie selbst, nicht auf das entsprechende Grundstück.

Wie man sieht, haben sich die Bedingungen zur Steuerersparnis bei neu gebauten Immobilien in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Dazu trägt insbesondere der Umstand bei, dass durch die lineare Abschreibung die große Steuerersparnis von vier Prozent der Baukosten innerhalb der ersten zehn Jahre nicht mehr besteht.



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