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Architektenkosten

(nur beim Neubau oder Umbau einer Immobilie)

Wer ein neues Haus baut oder eine Bestandsimmobilie nach seinen Wünschen umbauen lässt, möchte in der Regel keine Kompromisse eingehen. Man will das Haus selbst mitgestalten und seine Ideen, Träume und Wünsche mit dem Bau dieser Immobilie verwirklichen. Leider ist noch keiner als Architekt oder Bauingenieur zur Welt gekommen, so dass in diesem Fall in der Regel immer Hilfe von Experten in Anspruch genommen werden muss.

Für diese Aufgabe wird also ein Architekt beauftragt. Dass dieser seine Arbeiten nicht umsonst macht, ist klar. Doch welche Kosten entstehen durch die Inanspruchnahme eines Architekten genau?

Die Höhe der Honorare für Architekten und Ingenieure sind in einer speziellen Honorartabelle festgelegt, die Bestandteil der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure in Deutschland ist. Darüber hinaus gliedert sich diese Honorarverordnung noch einmal in fünf verschiedene Honorarzonen. Jede dieser Zonen bildet einen bestimmten Schwierigkeitsgrad für die Planung einer Immobilie ab. Zone eins stellt dabei den niedrigsten Schwierigkeitsgrad dar, wie er z. B. bei der Planung einer Scheune oder einer Lagerhalle auftritt. Für ein übliches Einfamilienhaus wird in der Regel Zone drei oder vier - je nach Größe und Komplexität des Gebäudes - vorausgesetzt. Zone fünf dagegen wird meist nur für gewerbliche Immobilien mit besonders komplexer Struktur angesetzt.

Wie das Gesamthonorar des Architekten ausfällt, hängt also von mehreren Faktoren ab - die wichtigsten davon sind die Gesamtkosten des Bauvorhabens sowie die ausgewählte Honorarzone. Weiterhin gliedert sich das Gesamthonorar wiederum in verschiedene Leistungsphasen, welche jeweils einen gewissen Prozentsatz am Gesamthonorar ausmachen. Im Folgenden möchten wir Ihnen diese Leistungsphasen etwas genauer vorstellen:

Alle Kostenanteile zusammen ergeben einen Wert von 100%, was dem Gesamthonorar für den Architekten entspricht.

Wem diese Berechnungen zu kompliziert sind, der kann als Richtwert folgende Überschlagsrechnung vornehmen: Das Honorar für einen Architekten wird in der Regel ungefähr 10% der Gesamtsumme für die Immobilie betragen. Selbstverständlich ist dies nur ein grober Richtwert, der nach oben und unten stark variieren kann.


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