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Öffentliche Erschließung / Anschlüsse an das öffentliche Netz

In diesen Bewertungsfaktor fließen die öffentliche Versorgung mit Wasser, Heizenergie und Strom ein. Auch die Entsorgung des Abwassers zählt zur öffentlichen Erschließung. Schließlich spielt noch eine Rolle, ob die Zufahrt zum Gebäude auf öffentlichem Grund vollständig mit Gehwegen ausgebaut und auf privatem Grund ausreichend befestigt ist. Muss die Zufahrt zum Gebäude über ein Fremdgrundstück erfolgen, sollte dies deutlich wertmindernd berücksichtigt werden.

Ein bebautes Grundstück sollte stets voll erschlossen sein. Gibt es in diesen Bereichen Defizite, so müssen diese ebenfalls wertmindernd für die Immobilie berücksichtigt werden.

Wichtig im Bereich der Erschließungsmaßnahmen ist auch, ob alle Frischwasser- und Abwasserkanalsysteme einwandfrei funktionieren. So kommt es beispielsweise bei vielen Gebäuden vor, dass bei starkem Regen das Abwasser aus dem Kanal zurückschlägt und über Abflüsse und ähnliches ins Gebäude drückt. In diesem Fall kann es sein, dass die Abwasserrohre zum Anschluss an die öffentliche Versorgung beschädigt oder durch Verstopfungen beziehungsweise Ablagerungen in ihrem Querschnitt reduziert sind. Teure Instandsetzungsarbeiten können dabei die Folge sein.

Im Zweifelsfall sollten Sie einen Experten beziehungsweise eine Kanalsanierungsfirma hinzuziehen, welche mit einer speziellen Kamera untersuchen kann, wie es um die Rohre - spezielle Abwasserrohre - bestellt ist.


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