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Außenanlagen

Das Grundstück selbst wurde bereits in einem anderen Bewertungspunkt berücksichtigt. Im Rahmen der Bewertung der Außenanlagen werden demnach ausschließlich die auf dem Grundstück vorhandenen Elemente beurteilt. Dies können beispielsweise Bäume, Ziersträucher, Brunnen, Beete etc. sein. Hierbei wird sowohl deren Qualität als auch der aktuelle Zustand bewertet.

Weiterhin fließt die Art der Einfriedung sowie deren Zustand mit in die Bewertung ein. Damit sind alle Zäune und Abtrennungselemente gemeint, die auf dem Grundstück vorhanden sind. Handelte sich dabei um Holz- oder Drahtzäune? In welcher Qualität sind diese gearbeitet und in welchem Zustand befinden sie sich?

Zusätzlich werden im Rahmen der Außenanlagen auch die Beläge von Hofflächen, Gehwegen, Zufahrten sowie der Terrasse bewertet. Mit welchen Bodenbelägen sind diese Anlagen versehen? In welchem Zustand befindet sich das Material?

Falls noch weitere, wertbeeinflussende Faktoren auf dem Grundstück beziehungsweise im Rahmen der Außenanlagen vorhanden sind, werden diese selbstverständlich in der Bewertung berücksichtigt.


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