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Vorhandene Mietverträge prüfen

In die objektive Bewertung einer Immobilie, welche bereits vermietet ist, fließen immer auch die bereits vorhandenen Mietverträge mit ein. Sie sollten daher möglichst im Vorfeld Einsicht in die laufenden Mietverträge der Immobilie verlangen, wenn Sie am einem Kauf interessiert sind.

Warum ist das so wichtig? Die deutsche Gesetzgebung sieht vor, dass bei Mietverträgen, die noch nach dem alten Mietrecht geschlossen wurden, dieses alte Mietrecht auch weiterhin gültig ist. Dadurch können sich für den neuen Eigentümer der Immobilie - z. B. im Fall einer Kündigung der darin lebenden Mieter - ganz besondere Bedingungen ergeben. Während beispielsweise die Kündigungsfristen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in der Regel zwischen drei und neun Monate betragen, können sie nach alten Mietrecht durchaus ein ganzes Jahr betragen.

Auch solche Faktoren müssen selbstverständlich mit in die Bewertung einer Immobilie einbezogen werden. Das gleiche gilt übrigens, wenn der Mieter durch seine Zahlungen zur Modernisierung oder zur Finanzierung des betreffenden Objekts beigetragen hat. In diesem Fall können Kündigungsfristen deutlich eingeschränkt oder sogar ganz aufgehoben werden. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass in den Mietverträgen kein lebenslanges Wohnrecht vereinbart ist. In diesem Fall müsste der Käufer der Immobilie dieses Wohnrecht mit übernehmen und hätte keine Chance, den Mieter irgendwann aus der Immobilie herauszubekommen.

Eine akribische Prüfung der bereits bestehenden Mietverträge ist also immens wichtig, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie realistisch einzuschätzen.


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