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Versicherungen für Bauherren


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Einleitung: Versicherungen für Bauherren

Wer seine Immobilie selbst baut bzw. bauen lässt, für den ist das Unternehmen „eigenes Haus“ noch einmal wesentlich aufregender als für den, der einfach eine Immobilie kauft. Die meisten Bauherren wissen auch um die Wichtigkeit der entsprechenden Versicherungen, mit denen sich die Immobilie für alle Eventualitäten absichern erlässt. Was viele jedoch nicht bedenken: Auch bereits währender Bauphase der Immobilie können erhebliche Risiken auftreten, die durch den Abschluss entsprechender Versicherungen aufgefangen werden sollten.

Wenn man einmal etwas näher darüber nachdenkt, muss klar sein: Im Rahmen von Bauarbeiten beziehungsweise auf einer Baustelle besteht ein grundsätzlich erhöhtes Gefahrenrisiko. Der Rohbau kann nahezu von jedem ungehindert betreten werden, auf der Baustelle selbst können Unfälle und Verletzungen entstehen, die nicht nur die dort Arbeitenden betreffen, sondern auch Dritte wie beispielsweise Kinder, die sehr gerne auf Baustellen spielen. Wer sein Haus selbst baut und als Bauhelfer Freunde, Verwandte oder Bekannte einsetzt, muss sich weiterhin darüber im Klaren sein, dass auch diese erhöhten Gefahren unterliegen. Gerade Menschen, die nicht hauptberuflich in diesem Bereich tätig sind, verletzten sich viel schneller als erfahrene Handwerker und Bauleute. Aus diesem Grund fordert die Berufsgenossenschaft, dass sämtliche Bauhelfer, auch wenn sie privat und unentgeltlich tätig sind, angemeldet werden. Zwar sind hierfür geringe Kosten zu zahlen, dafür sind die Bauhelfer anschließend durch die Leistungen der Berufsgenossenschaft abgesichert. Zusätzlich kann der Bauherr einer weitere, private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen, die dann einen nochmals erweiterten Leistungskatalog anbietet.

Doch was, wenn der Bauherr die Immobilie nicht selbst bauen kann und der Bauträger während der Bauphase insolvent wird? Oder ein anderer Fall: Die Immobilie wird zwar fertig gestellt, weist jedoch bereits während der Bauphase oder auch nach der Fertigstellung erhebliche Mängel auf, deren Beseitigung sehr kostenintensiv ausfallen kann. In diesen Fällen kann derjenige froh sein, der eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung wird bei Baumängeln und Schäden, die während der Bauphase am Gebäude entstanden sind, für die Beseitigung der Mängel aufkommen. Außerdem kann sie dann einspringen, wenn das bauausführende Unternehmen während der Bauzeit insolvent wird und der Bauherr beispielsweise im Voraus bereits die komplette Bausumme bezahlt hat.

Um die komplette Baustelle abzusichern und für eventuelle finanzielle Folgen vorzusorgen, die aus Schäden resultieren, welche Dritten auf der Baustelle entstehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die meisten dieser Versicherungen zahlen im Übrigen nicht nur dann, wenn der Schaden direkt auf der Baustelle entstanden ist, sondern auch für Schäden, die im näheren Umfeld auftreten. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Bauteil vom Kran fällt und dadurch einen neben der Baustelle geparktes Fahrzeug beschädigt wird.

Sind die beschriebenen Ereignisse schon schlimm genug, so ist der folgende Fall der absolute Super-Gau für jeden Bauherren. In einem Rohbau bricht Feuer aus, wodurch dieser teilweise oder gar komplett zerstört wird. Das Feuer kann dabei entweder durch technische Fehler oder auch durch Einwirkung Dritter - z. B. durch Brandstiftung - entstehen. Für diese Fälle sollte eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden, die im Brandfall die Beseitigung der Schäden oder sogar den kompletten Neuaufbau des Gebäudes bezahlt.

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Feuerrohbauversicherung

Im Zuge der Bauarbeiten an einem Rohbau besteht ein erhöhtes Risiko bezüglich Schäden durch die Einwirkung von Feuer. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer speziellen Feuerrohbauversicherung absolut notwendig. In der Regel sind durch diese Versicherung nicht nur die Feuerschäden selbst, sondern auch Schäden durch Explosion oder Blitzschlag versichert.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten diese Versicherung inzwischen für die Bauphase kostenlos an, wenn der Versicherte gleichzeitig eine Wohngebäudeversicherung für das fertig gestellte Gebäude abschließt. Diese Chance sollte man unbedingt nutzen, da sich hiermit ein nicht unerheblicher Kapitalbetrag einsparen lässt. Darüber hinaus verlangen viele Baufinanzierer den Abschluss dieser Versicherung, um überhaupt die Finanzierung zu bewilligen.

Wie bereits erwähnt, besteht eine Feuerrohbauversicherung ausschließlich in der Bauphase, sie wird in der Regel danach automatisch durch die Wohngebäudeversicherung abgelöst. Die Ablöse entsteht meist dann, wenn das Wohngebäude bezugsfertig ist.

Die Versicherungssumme für eine Feuerrohbauversicherung ist der Betrag, welcher aufgewendet werden muss, um die Immobilie wie ursprünglich geplant fertig stellen beziehungsweise neu bauen zu können. Es muss also zunächst durch einen Gutachter festgestellt werden, ob ein Totalschaden am Gebäude vorliegt und dieses zunächst komplett abgerissen werden muss, oder ob der bereits bestehende Rohbau nach entsprechenden Sanierungsmaßnahmen weiterverwendet werden kann. In beiden Fällen wird die Versicherung den entstandenen Schaden in vollem Umfang ersetzen.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Feuerrohbauversicherung nicht für entgangene Mieteinnahmen aufkommt, die beispielsweise dadurch entstehen, dass die Immobilie infolge eines Schadens erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung fertig gestellt werden kann. Hat der Eigentümer die Immobilie also von vornherein zur Vermietung errichtet, wird er auf den entgangenen Mieteinnahmen sitzen bleiben.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Feuerrohbauversicherung heute auch als Ergänzung zu einer Bauleistungsversicherung an. Hierbei muss jedoch in den meisten Fällen ein Aufpreis bezahlt werden, so dass die erstgenannte Variante der Kombination aus kostenloser Feuerrohbauversicherung und anschließender Gebäudeversicherung in den meisten Fällen günstiger ist.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jede Baustelle birgt ein besonders hohes Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Schäden, die Dritten an ihrer Gesundheit, ihrem Vermögen oder ihren Sachen entstehen können. Für die Regulierung solcher Schäden ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich. Daher sollte der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Zeit der Bauphase absolut obligatorisch sein.

Ein solcher Schaden könnte beispielsweise dann auftreten, wenn beim Eindecken des Daches Ziegel herunterfallen und ein geparktes Fahrzeug beschädigen. In diesem Fall kann man dem Bauherren nur wünschen, rechtzeitig eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

Wichtig zu wissen ist, dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel erst dann notwendig ist, wenn die gesamte Bausumme über einer Grenze von 50.000 Euro liegt. Bei Baumaßnahmen mit geringerem Wert - wie beispielsweise der Anbau eines Wintergartens oder der Bau einer Garage - ist der separate Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung meist nicht notwendig, da die private Haftpflichtversicherung Schäden bis zu der genannten Höhe grundsätzlich übernimmt.

Beim kompletten Neubau einer Immobilie wird diese Summe allerdings nahezu immer überschritten. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kann also jedem Bauherren wärmstens empfohlen werden. Sie sichert ihn übrigens nicht nur für die entstehenden Kosten der genannten Schäden ab, sondern kann darüber hinaus auch als Rechtschutzversicherung dienen. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn Schadensersatzansprüche an den Bauherrn herangetragen werden, die im Verdacht stehen, unberechtigt zu sein. In diesem Fall wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für das Einschalten von Gutachtern und Anwälten sowie für den Prozess selbst übernehmen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Schaden zwar offensichtlich vom Bauherren verantwortet werden muss, sich die beteiligten Parteien aber über die Schadenshöhe nicht einigen können und im Anschluss ein Gericht mit der Klärung des Falles beauftragen.

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Bauhelfer-Unfallversicherung

Dass der Bau einer Immobilie in der Regel die größte Kostenposition im Leben eines Menschen ist, dürfte jedem klar sein. Viele Bauherren möchten jedoch soviel Kapital wie möglich einsparen und übernehmen daher den größten Teil der Bauarbeiten selbst. Da ein Mensch alleine unmöglich all diese Arbeiten verrichten kann, werden oft Freunde, Bekannte und Verwandte mit eingespannt, die beim Bau der Immobilie helfen.

Da auf einer Baustelle jedoch ein wesentlich erhöhtes Gefahrenrisiko besteht, sollten diese Bauhelfer durch eine spezielle Versicherung abgesichert sein. Genau dafür gibt es die Bauhelfer-Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bauhelfer für ihre Mithilfe einen Lohn bekommen oder nicht. Die Bauhelfer-Unfallversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden an der Gesundheit oder den Sachen Dritter auf, die beim Bau einer Immobilie lediglich helfen, also nicht als professionelle Handwerker fungieren.

Der Bauherr ist dabei per Gesetz dazu verpflichtet, die mit ihm auf dem Bau tätigen Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Über diese Genossenschaft kann schließlich auch die Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei gibt es keinen pauschalen Beitrag, der für die gesamt Bauphase zu entrichten ist. Die Bauhelfer-Unfallversicherung berechnet sich anhand der geleisteten Arbeitsstunden der Helfer, wobei Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland bestehen. In Westdeutschland sind für die Grundabsicherung zur Zeit 1,50 Euro pro Arbeitsstunde als Prämie zu entrichten, im Osten sind es 1,20 Euro. Die Beiträge entfallen lediglich dann komplett, wenn die insgesamt abgeleisteten Arbeitsstunden aller Bauhelfer nicht mehr als 40 betragen. Wer die gesetzliche Pflicht verletzt und seine Bauhelfer nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass durch die Bauhelfer-Unfallversicherung nicht nur die Bauhelfer, sondern auch der Bauherr selbst und sogar dessen Ehepartner abgesichert sind. Der Versicherungsschutz besteht aber grundsätzlich nur auf der Baustelle selbst, die An- und Abfahrtswege sind nicht durch diese Versicherung abgedeckt.

Der Bauherr hat grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Bauhelfer-Unfallversicherung abzuschließen. In der ersten, günstigeren Variante sind alle Bauhelfer pauschal abgesichert, ohne dass die einzelnen Namen genannt werden müssen. Diese Variante weist allerdings einen etwas reduzierten Leistungsumfang auf. In der zweiten Variante muss jeder Bauhelfer beim Namen genannt und im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Die Kosten hierfür sind zwar etwas höher, der größere Leistungsumfang rechtfertigt dies aber.

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Bauleistungsversicherung

In der Bauphase einer Immobilie kann grundsätzlich viel schief gehen. Und auch danach können immer wieder Schäden auftreten, die durch mangelhafte Bauausführung verursacht wurden. Die Bauleistungsversicherung sorgt dafür, dass der Bauherr vor den finanziellen Folgen solcher Schäden geschützt ist.

Grundsätzlich haftet das bauausführende Unternehmen für die von ihm verursachten Schäden. Es kommt jedoch immer wieder dazu, dass solche Unternehmen während der Bauphase oder kurz danach insolvent werden oder die von ihnen verursachten Schäden nicht anerkennen wollen. In diesem Fall stehen dem Bauherren mitunter jahrelange Gerichtsprozesse bevor, während die Mängel am Gebäude weiterhin bestehen bleiben.

Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherren in dieser Richtung ab. Sie springt immer dann ein, wenn eine fehlerhafte Bauleistung erbracht wurde. Dabei könnte es sich z. B. um ein schlecht isoliertes Fundament handeln, durch das Wasser eindringt, welches anschließend für Schäden im Gebäude sorgt. In solchen Fällen zahlt die Versicherung ihre Leistungen aus und kann ihrerseits später versuchen, sich diese vom Bauträger wieder zurückzuholen. Dem Bauherren wird also die Gefahr einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung vollständig abgenommen.

In den meisten Bauleistungsversicherungen sind nicht nur Schäden eingeschlossen, die während der Bauphase selbst auftreten, sondern auch solche, die in einem bestimmten Zeitraum nach Fertigstellung des Gebäudes sichtbar werden. Wer einen noch umfassenderen Schutz erlangen möchte, kann die Bauleistungsversicherung bei vielen Gesellschaften mit einer Bauwesenversicherung kombinieren. Letztere sorgt dafür, dass alle Schäden durch die Einwirkung von Elementarereignissen oder durch Einbruch, Diebstahl und Vandalismus abgedeckt sind.

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