Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf
Es dürfte jedem klar sein, dass nicht nur das Gebäude selbst - in der Bauphase und auch danach - ausreichend versichert werden sollte. Auch an den darin befindlichen Gegenständen, gemeinhin auch Hausrat genannt, können durch Einwirkung von Elementarereignissen (z.B. Hochwasser), oder auch durch Einbruch, Diebstahl etc. Schäden entstehen. Daher sollten Besitzer von selbstgenutztem Wohneigentum die entsprechenden Versicherungen abschließen.
Welche Versicherungsformen das sind, ist jedoch von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Es kommt immer auf die persönlichen Lebensumstände und Gepflogenheiten des Immobilienbesitzers an, aus denen sich anschließend die benötigten Versicherungsformen ergeben.
Absolut obligatorisch ist jedoch für jeden Besitzer von selbst bewohnten Immobilien der Abschluss einer Hausratversicherung. Sie ist übrigens für jeden Haushalt in Deutschland obligatorisch - egal, ob es sich dabei um gemietetes oder gekauftes Wohneigentum handelt. Die Hausratversicherung wird alle Schäden an den Gegenständen des Haushalts ersetzen, die durch die im Versicherungsvertrag festgelegten Ereignisse entstehen. Zum Hausrat zählen dabei beispielsweise alle Möbel, elektronische Geräte, Geschirr, Kleidung, Bilder und vieles mehr. Nicht enthalten sind dagegen Gegenstände, die fest im Gebäude installiert sind, wie beispielsweise Fenster, Treppen und Türen. Diese sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung versichert.
Wichtig ist, den genauen Wert des eigenen Hausrats festzulegen, da die Versicherungssumme der Hausratversicherung auf diesem Wert basiert. Einige Versicherer bieten hierzu spezielle Formeln an, so dass nicht alle Gegenstände mühevoll zusammenaddiert werden müssen. Wer jedoch besondere Wertgegenstände in seinem Hausrat hat, sollte den etwas komplizierteren Weg wählen und alle Gegenstände einzeln zusammenrechnen.
Wer Tiere in seinem neu erworbenen Eigentumswohnung, oder gebauten Haus halten möchte, sollte dafür freilich ebenfalls die entsprechenden Versicherungen abschließen. In erster Linie ist hier die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu nennen. Schließlich können Tiere mitunter große Schäden am und im Gebäude anrichten, die kaum jemand aus eigener Tasche bezahlen kann oder möchte.
Die Hausratversicherung gehört in Deutschland grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungsformen überhaupt. Sie ist für jeden Menschen obligatorisch, der einen eigenständigen Haushalt führt - egal, ob es sich dabei um gemietetes oder gekauftes Wohneigentum behandelt.
Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen alle Schadensarten, die an den Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen des Haushalts entstehen können. Dabei kann es sich um Schäden handeln, die durch die Einwirkung von Elementarereignissen und höherer Gewalt entstehen, aber auch um Schäden, die durch Dritte im Rahmen von Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus verursacht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die Hausratversicherung nicht als Gebäudeversicherung fungiert. Das heißt, diese Versicherungsform deckt ausschließlich Schäden ab, die am Hausrat selbst - das heißt an den nicht ortsfesten Gegenständen im Haus - entstehen. Zum Gebäude gehörende Gegenstände wie beispielsweise Treppen, Fenster, Türen etc. sind grundsätzlich nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen.
Das A und O beim Abschluss der Hausratversicherung ist, die Versicherungssumme möglichst genau zu ermitteln und im Vertrag festzulegen. Dazu muss grundsätzlich der Wert des gesamten Hausrates ermittelt werden. Da viele Menschen den Aufwand jedoch scheuen, jeden einzelnen Gegenstand des eigenen Haushalts im Wert zu beziffern und anschließend alles zusammenzurechnen, bieten die Versicherer mittlerweile pauschale Versicherungssummen an, die in der Regel unter Zuhilfenahme der Wohnraumfläche berechnet werden. Solche pauschalen Rechnungen sind allerdings nur für durchschnittliche Haushalte empfehlenswert, die über keine besonderen Wertgegenstände oder ähnliches verfügen. Alle anderen sollten sich nicht auf diese Zahlen verlassen und den Aufwand in Kauf nehmen, den eigenen Hausrat ganz genau im Wert zu beziffern.
Wenn Tiere auf dem eigenen Grundstück gehalten werden, kann es nicht nur zu Schäden am Gebäude oder dem eigenen Hausrat kommen, sondern auch zu Schäden an der Gesundheit, den Sachen oder dem Vermögen Dritter. Man stelle sich nur die Situation vor, dass der eigene Hund den Postboten beißt und diesem damit einen körperlichen Schaden zufügt. Ebenso könnte es vorkommen, dass Besucher Ihres Hauses durch die dort vorhandenen Haustiere einen Schaden erleiden.
Für all diese Fälle ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ratsam. Sie springt immer dann ein, wenn das Haustier einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Wie bereits erwähnt, kann es sich dabei sowohl um Schäden an der Gesundheit als auch um solche am Vermögen oder den Sachen des Geschädigten handeln.
Wichtig zu wissen ist, dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur Schäden abdeckt, die bei Dritten entstehen. Schäden am eigenen Eigentum oder der eigenen Gesundheit werden durch diese Versicherungsform nicht abgedeckt. Sollte der Hund also die Einrichtung Ihres Hauses beschädigen, so wird dafür die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht aufkommen. Es besteht jedoch bei vielen Gebäude- und Hausratversicherungen die Möglichkeit, spezielle Zusatzpolicen für Tierhalter mit in den Vertrag aufzunehmen.
Anders bei gemietetem Wohneigentum: Hier springt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung sehr wohl auch für Schäden ein, die am Gebäude oder an den dem Vermieter gehörenden Teilen der Wohnungseinrichtung entstehen. Ein Beispiel: Die Mietwohnung ist mit Parkett ausgestattet, das durch die Krallen eines Hundes zerkratzt wird. In diesem Fall wird die Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Mieters einspringen und für den Schaden aufkommen. Oder ein weiteres Beispiel: Sie wollen Ihren Hund ins Büro mitnehmen. Da ist das Vorweisen einer Hundehaftpflichtversicherung einfach notwendig. Denn ohne Versicherung würden Sie Ihren Arbeitgeber nie überzeugen können, welche Vorteile es hat, den Hund ins Büro mitzunehmen. Und immer mehr Arbeitgeber gewinnen dieser Idee einen Bürohund zu haben etwas ab.
Grundsätzlich muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung immer auf das jeweilige Haustier abgestimmt werden. Viele Versicherer schließen in ihrem Tarif lediglich kleinere Haustiere bis zur Größe einer Katze beziehungsweise eines kleinen Hundes ein, wer größere Haustiere halten will, muss dann eine spezielle Police wählen.
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