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Versicherungen für die Immobilie


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Einführung in die Immobilien Versicherungen

Das Unternehmen „eigenes Haus“ gehört für die meisten Menschen zu den aufregendsten Erlebnissen im Leben - egal, ob sie dieses Haus kaufen oder selbst bauen. Viele tauchen dabei in eine komplett neue Welt ein und sind mit Aufgaben und Problemen konfrontiert, die sie vorher noch nie hatten und von denen sich einige überfordert fühlen. Ratlosigkeit sowie die Angst, nicht alles richtig zu machen, sind oft die Folge.

Und tatsächlich bestehen beim Kauf beziehungsweise Bau einer Immobilie eine ganze Reihe besonderer Risiken, die idealerweise bereits im Vorfeld bedacht und entsprechend abgesichert werden sollten. Dabei ist es gar nicht so schwer, die notwendigen Versicherungsformen ausfindig zu machen - diese können Sie sowohl dem Internet als auch Fachzeitschriften entnehmen. Und wer sich nicht selbst zutraut, die geeigneten Versicherungsformen auszuwählen, der sollte einen unabhängigen Versicherungsberater aufsuchen.

Zunächst muss man unterscheiden zwischen Versicherungen, die grundsätzlich für jeden Immobilienkäufer beziehungsweise Bauherren obligatorisch sein sollten und solchen, die lediglich in bestimmten Fällen zum Einsatz kommen - also dann, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Zu den absolut obligatorischen Versicherungsformen, die jeder Immobilienbesitzer abgeschlossen haben sollte, gehören die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Wohngebäudeversicherung sorgt dabei dafür, dass das gesamte Gebäude und nahezu alle mit auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude gegen Elementarschäden aller Art abgesichert sind. Dies kann beispielsweise Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und ähnliches sein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dagegen kommt dann zum Einsatz, wenn Dritten ein Schaden an Gesundheit oder Besitz entsteht, der auf dem Grundstück des Versicherten aufgetreten ist.

Auch die private Haftpflichtversicherung sollte jeder Hausbesitzer abgeschlossen haben. Sie sorgt dafür, das auch Schäden abgesichert sind, die nicht direkt auf dem Grundstück oder in Ihrem Haus entstehen, aber trotzdem von Ihnen verursacht wurden.

Im Gegensatz dazu ist der Abschluss einzelner Elementarschadenversicherungen in vielen Fällen nicht zwingend notwendig. Die meisten dieser Schäden sind bereits im Rahmen der Wohngebäudeversicherung enthalten, oder die Elementarschäden sind bereits in der Prämie mit abgedeckt. Lediglich in besonders gefährdeten Gegenden erreicht der im Versicherungsvertrag gebotene Schutz nicht aus und es muss eine einzelne Elementarschadenversicherung separat hinzugebucht werden.

Da durch die Klimaveränderung immer mehr Naturkatastrophen entstehen, wird die Elementarversicherung sicherlich an Bedeutung gewinnen - nicht nur in den Regionen, in denen es schon mal Hochwasser gab. Neue Gebiete werden hinzukommen.

Für Besitzer von Ölzentralheizungen sollte außerdem der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung beziehungsweise Öltankhaftpflicht obligatorisch sein. Das Risiko eines Schadens - also in diesem Fall, dass der beziehungsweise die Öltanks einmal undicht werden und Öl ins Erdreich läuft - ist zwar sehr gering, wenn dieser Schaden jedoch auftritt, können die dadurch entstandenen Kosten in die Millionen gehen. In ähnlicher Form gilt dies auch für die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Diese Anlagen sind der Regel sehr teuer und fallen damit nicht in den Bereich einer gewöhnlichen Wohngebäudeversicherung. Die großflächigen Kollektoren sind jedoch besonders empfindlich, ein starker Hagelschauer kann bereits ausreichen, um eine komplette Photovoltaikanlage zu zerstören. Aus diesem Grund sollten Besitzer solcher Anlagen eine separate Fotovoltaikversicherung abschließen, sofern die komplette Anlage nicht mit in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist.

Für Versicherte ist es immens wichtig, sich ganz genau die im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen durchzulesen und diese auch wirklich zu verstehen. Es sind kleine, aber feine Unterschiede, die zwischen der Auszahlung der Versicherungssumme im Schadensfall und der Nichtauszahlung entscheiden können. So ist es beispielsweise bei der Wohngebäudeversicherung entscheidend, ob ein Wasserschaden durch von Außen eintretendes Wasser entsteht (z. B. bei Hochwasser), oder durch Leitungswasser. Schäden durch Leitungswasser sind bei vielen Versicherern nicht mit in der Gebäudeversicherung enthalten. An diesem Beispiel sehen Sie, wie diffizil die Auswahl der geeigneten Versicherungen bei einem Immobilienkauf oder -bau ausfällt.

Sicherlich gibt es einige Versicherungsformen, über deren Notwendigkeit man sich durchaus streiten kann, andere können jedoch keinesfalls vernachlässigt werden. Insbesondere im Immobilienbereich belaufen sich die Schadenssummen sehr schnell auf viele tausend Euro, was für den Bauherren, Käufer oder Mieter sehr schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann, sofern er nicht die notwendigsten Versicherungen abgeschlossen hat.

Schlussendlich sollte auch die Finanzierung der Immobilie durch die geeigneten Versicherungsarten entsprechend abgesichert werden. Man denke nur an den Fall, dass der Käufer der Immobilie während der Finanzierungszeit einmal arbeitsunfähig wird und fortan mit wesentlich weniger Geld auskommen muss. Wer dabei nicht ausreichend abgesichert ist, der wird die Immobilie in der Regel nicht halten können. Gleiches gilt übrigens auch für den Fall, dass sich rechtliche Streitigkeiten im Zuge des Baus der Immobilie oder auch der Vermietung ergeben. Auch hierbei können durch die immens hohen Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachter etc. schnell sehr hohe Summen entstehen. Durch die entsprechenden Rechtsschutzversicherungen sind diese Risiken abgedeckt und der Immobilienbesitzer kann sich beruhigt zurücklehnen.

Durch die Vielzahl der angebotenen Versicherungen im Immobilienbereich fällt es vielen Bauherren, Käufern und Mietern schwer, einen Überblick zu behalten.

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Grundsätzliche Versicherungen für die Immobilie selbst

Bei den zur Verfügung stehenden Versicherungen im Immobilienbereich betrifft der größte Teil die Immobilie selbst. Hier gibt es unzählige Risiken, die durch die entsprechenden Versicherungsformen abgedeckt werden können. Einen großen Teil der möglichen Schäden machen dabei heute die Elementarschäden aus, welche allerdings durch die meisten Wohngebäude- und Hausratversicherungen nahezu komplett abgedeckt sind. Als Elementarschaden bezeichnet man dabei einen Schaden, der durch ein elementares Ereignis -das heißt ein Ereignis in der Natur - entstanden ist. Dies können beispielsweise Schäden infolge von Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdbeben etc. sein.

Gegen solche Elementarschäden sollte der Immobilienbesitzer unbedingt ausreichend abgesichert sein. Hier sollte auf das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag geachtet werden. Nicht jede Versicherung beinhaltet alle Elementarschäden - dies gilt insbesondere für Gegenden in Deutschland, die besonders für einzelne Schadensarten gefährdet sind. Oftmals müssen hierzu separate Versicherung abgeschlossen oder zumindest Zusatzpolicen zum bestehenden Vertrag hinzugebucht werden.

Doch nicht nur Schäden, die dem Immobilienbesitzer selbst entstehen, sollten entsprechend abgesichert werden. Genauso könnte es passieren, dass auf seinem Grundstück oder im Gebäude einem Dritten ein Schaden an seiner Gesundheit oder seinem Besitz entsteht. Um diesen Schaden nicht aus eigener Tasche regulieren zu müssen, sollten entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Neben der obligatorischen privaten Haftpflichtversicherung kann dies beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein. Die Haftpflicht geht aber noch weiter. Der Super-GAU für Immobilienbesitzer entsteht dann, wenn ein Öltank im Keller leck wird und anschließend Heizöl im Erdreich versickert. Die daraus entstehenden Schäden kann kein Privatmensch aus eigener Tasche bezahlen. Doch auch dafür gibt es die entsprechende Versicherungsform, die wir Ihnen später vorstellen werden.

Bleibt noch das Risiko rechtlicher Streitigkeiten, die ebenfalls schnell Schadenhöhen erreichen können, die viele tausend Euro betragen. Durch den Abschluss entsprechender Rechtsschutzversicherungen kann hier wirkungsvoll vorgebeugt werden.

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Feuerversicherung

Feuer ist einer der schlimmsten Risikofaktoren für eine Immobilie. Wer in diesem Bereich nicht ausreichend versichert ist, wird durch einen Brand in der Regel seinen finanziellen Ruin erleben. Aus diesem Grund war bis circa Mitte der neunziger Jahre die Feuerversicherung in Deutschland absolut obligatorisch und unterlag einem staatlichen Monopol. Das bedeutet, diese Versicherung konnte in Westdeutschland ausschließlich bei einer einzigen Gesellschaft abgeschlossen werden, nämlich der Badischen Feuerversicherung. Bis Anfang der neunziger Jahre existierte in der DDR ebenfalls eine monopolisierte Feuerversicherung, diese wurde aber im Zuge der Wiedervereinigung abgeschafft.

Auch in Westdeutschland schaffte man im Jahr 1994 die Monopolstellung der Feuerversicherung ab und liberalisierte den Markt, so dass fortan jede Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt war, diese Versicherungsform anzubieten. In der Folge verlor die Feuerversicherung als einzelne Versicherungsform jedoch zunehmend an Bedeutung, so dass sie heute in den meisten Fällen in einer Gebäude- und/oder Hausratversicherung mit eingeschlossen ist. Lediglich für gewerblich genutzte Gebäude muss eine eigenständige Feuerversicherung abgeschlossen werden.

Der Leistungsumfang einer Feuerversicherung deckt fast alle Kosten, die zum einen durch das Feuer selbst, andererseits durch den Aufwand zur Beseitigung von Schäden, die durch Feuer entstanden sind, verursacht werden. Dazu gehört beispielsweise auch das Einschalten eines Sachverständigen, der die genaue Schadenshöhe ermittelt sowie Aufwendungen, die für Feuerwehreinsätze und Löschmittel gezahlt werden müssen. Es muss jedoch unterschieden werden zwischen Schäden am Gebäude selbst sowie Schäden am Hausrat und anderen ortsunabhängigen Gegenständen. Die Schäden am Gebäude durch Feuereinwirkung sind heute meist durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während die Hausratversicherung alle Schäden ersetzt, die durch ein Feuer am Hausrat entstanden sind.

Bei gewerblich genutzten Gebäuden geht der Versicherungsumfang sogar noch weiter. Hierbei sind in vielen Feuerversicherung auch Schäden abgedeckt, die dadurch entstehen, dass die Produktion nach einem Schaden an einen anderen Ort verlagert werden muss und/oder sich entsprechende Umsatz- und Gewinnsausfälle ergeben. Allerdings sind die Prämien für eine gewerbliche Feuerversicherung auch nicht mit denen einer privaten Feuerversicherung im Rahmen der Gebäude- oder Hausratversicherung zu vergleichen.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist vor allem für Besitzer von vermietetem Wohneigentum sowie für unbebaute Grundstücke obligatorisch. Im Gegensatz dazu lohnt der Abschluss dieser Versicherung für privat genutztes Wohneigentum in der Regel nicht, da hier andere Versicherungsformen - wie beispielsweise die private Haftpflichtversicherung - für etwaige Schäden aufkommen.

Notwendig wird diese Versicherungsform deshalb, da nach der deutschen Gesetzgebung der Besitzer eines Grundstücks beziehungsweise einer vermieteten Immobilie grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich ist. Dies umfasst Schäden, die Dritten entweder an ihrem Eigentum, ihrem Vermögen oder auch ihrer Gesundheit entstehen.

Das Ganze lässt sich besser an einem Beispiel erklären: Oftmals werden auf unbebauten Grundstücken Gegenstände wie Baumaterialien und ähnliches gelagert. Der Besitzer des Grundstücks hat nach der deutschen Gesetzgebung nun theoretisch die Pflicht, ständig nach dem Rechten zu sehen und aufzupassen, dass sich durch die auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände keine Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter ergeben. Dies ist jedoch in der Praxis kaum möglich. Ebenso verhält es sich bei Grundstücken, auf denen sich Immobilien befinden, die vom Grundstückseigentümer vermietet wurden. Hierbei ist nicht etwa der Mieter dafür zuständig, das Grundstück bezüglich der Gefahren für Dritte ständig zu beaufsichtigen, sondern der Vermieter beziehungsweise der Grundstücksbesitzer. Aber auch hier ist es kaum möglich, die gesetzlich geforderte Aufsichtspflicht in die Realität umzusetzen.

Aus diesem Grund gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie reguliert alle Schäden, die Dritten an der Gesundheit, dem Eigentum oder ihrem Vermögen entstehen, sofern sich diese Schäden auf dem Grund und Boden des Versicherungsnehmers ereignet haben. Darüber hinaus fungiert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch noch als Rechtsschutzversicherung. Dabei vertritt sie den Grundstücksinhaber sowohl in Falle von berechtigten Schäden, die Dritten entstanden sind, aber auch bei unberechtigt an den Versicherten herangetragenen Schadenersatzansprüchen. Hierbei kommt die Versicherung sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Kosten für das Einschalten von Gutachtern und Anwälten auf.

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Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den absolut notwendigen Versicherungsformen, und zwar für jeden volljährigen Bürger. Die private Haftpflichtversicherung kommt noch weit vor der Rentenversicherung Zusatzversicherung. Die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung ergibt sich daraus, dass in Deutschland jeder Bürger grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist, sofern er Dritten körperliche Schäden oder Schäden am Eigentum beziehungsweise am Vermögen zufügt. Durch die private Haftpflichtversicherung ist dieses Risiko abgedeckt.

Dabei darf die private Haftpflichtversicherung nicht mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verwechselt werden. Letztere ist ausschließlich für Schäden verantwortlich, die Dritten auf dem betreffenden Grundstück entstehen. Die private Haftpflichtversicherung dagegen reguliert auch Schäden, die der Versicherte außerhalb des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie anderen zufügt. Dazu ein Beispiel: Der Versicherte fällt in seinem Garten einem Baum. Dieser fällt jedoch nicht wie berechnet um, sondern beschädigt beim Umfallen die Gartenhütte des Nachbarn. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung käme hierbei nicht zum Tragen, da der Schaden nicht auf dem eigenen Grundstück entstanden ist, sondern auf dem des Nachbarn. Die private Haftpflichtversicherung ist jedoch sehr wohl für diesen Schaden zuständig und wird ihn regulieren.

Allerdings muss hierbei gesagt werden, dass - wie es bei Haftpflichtversicherung üblich ist - durch diese Versicherungsform immer nur die Schäden anderer reguliert werden, nicht solche, die dem Versicherten selbst entstanden sind. Wenn wir also bei dem genannten Beispiel bleiben und der Baum beschädigt beim Umfallen nicht nur die Gartenhütte des Nachbarn, sondern auch die im eigenen Garten, so wird die Versicherung ausschließlich den Schaden beim Nachbarn ersetzen.

Ebenfalls nicht regulieren wird die private Haftpflichtversicherung alle Schäden, die der Versicherte anderen mutwillig beziehungsweise vorsätzlich zugefügt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Schäden durch die Einwirkung der Kinder des Versicherten entstanden sind. Allerdings muss hierbei darauf geachtet werden, dass Kinder grundsätzlich beaufsichtigt werden müssen. Erfüllt der Versicherte diese Aufsichtspflicht nicht, so kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen.

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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung - oftmals auch einfach nur als Gebäudeversicherung bezeichnet - ist für Immobilienbesitzer absolut obligatorisch. Sie dient der Absicherung des gesamten Gebäudes sowie dem Grund und Boden, auf dem dieses steht. Dabei deckt die Wohngebäudeversicherung sowohl Elementarschäden als auch Schäden z. B. durch Vandalismus oder ähnliches ab. Auch Schäden, die durch Einbruch und/oder Diebstahl entstehen, sind durch diese Versicherung abgedeckt.

Bleiben wir zunächst bei den Elementarschäden. Diese können zum Beispiel durch Feuer, Hochwasser, Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag oder Hagel verursacht werden. In der Regel sind all diese Elementarereignisse durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass in einigen Gegenden in Deutschland, die besonders für bestimmte Arten von Elementarschäden gefährdet sind, keine ausreichende Deckung durch eine normale Wohngebäudeversicherung besteht. In diesem Fall müssen zusätzlich spezielle Elementarschadenversicherungen abgeschlossen werden, die wir Ihnen im Rahmen dieser Webseite noch genauer vorstellen werden.

Neben dem Gebäude selbst sind durch eine Wohngebäudeversicherung auch alle daran angeschlossenen Nebengebäude sowie das gesamte Grundstück versichert. Vorsicht geboten ist allerdings bei separat auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden, wie beispielsweise Gartenhütten oder Garagen, die nicht direkt an das Haus angeschlossen sind. Hier handhaben die Versicherungsgesellschaften die Haftung unterschiedlich - bei einigen sind diese Gebäude mit im Versicherungsschutz enthalten, bei anderen dagegen nicht. Im letzteren Fall können sie meist gegen Aufpreis mitversichert werden.

Wie bereits erwähnt, gehört die Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungsformen für Immobilienbesitzer. Ihr Abschluss ist nicht nur ratsam, sondern oft zwingend notwendig, da viele Finanzierer zunächst den Abschluss dieser Versicherung verlangen, bevor sie die Finanzierung absegnen.

Im Schadensfall wird die Versicherung zunächst einen Gutachter einschalten, der die genaue Schadenshöhe ermittelt. Ergibt sich daraus ein Totalschaden für das betreffende Gebäude, hat der Versicherte grundsätzlich den Anspruch auf die Auszahlung des Zeitwertes. Der Zeitwert ist jedoch nicht gleich dem Neuwert, welcher meist wesentlich höher liegt. Diesen erhält der Versicherte jedoch nur dann ersetzt, wenn er nach einem Totalschaden das betreffende Gebäude wieder neu aufbaut und dem Versicherer darüber einen Nachweis erbringt.

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Elementarschadenversicherung

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sind Elementarschäden heute meistens im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Dies gilt allerdings bei den meisten Versicherungsgesellschaften nur dann, wenn für das betreffende Gebäude beziehungsweise Grundstück keine erhöhte Gefahr für eine bestimmte Art eines Elementarschadens besteht. Befindet sich jedoch Ihre Immobilie beispielsweise in einem hochwassergefährdeten Gebiet oder an einem Ort, wo häufig heftige Stürme wüten, so wird der Abschluss einer regulären Wohngebäudeversicherung nicht ausreichen.

In diesem Fall müssen die entsprechenden Elementarschadenversicherungen einzeln abgeschlossen werden. Dies gilt übrigens auch für die meisten gewerblich genutzten Gebäude, auch hier gibt es in der Regel keine Versicherung, die alle Schadensarten komplett abdeckt.

Welche Elementarschadenversicherungen gibt es im einzelnen?

Neben der obligatorischen Feuerversicherung, welche heute jedoch als Einzelversicherung nur noch für gewerblich genutzte Gebäude abgeschlossen werden kann, gibt es beispielsweise eine spezielle Glasversicherung, die dann zum Einsatz kommen sollte, wenn Ihre Immobilie besonders große Glasflächen aufweist. In einer normalen Wohngebäudeversicherung sind Glasschäden in der Regel nur begrenzt enthalten, bei Gebäuden mit außerordentlich großem Glasanteil reicht daher dieser Versicherungsschutz meist nicht aus.

In besonders gefährdeten Gegenden sollte außerdem eine spezielle Versicherung gegen Sturmschäden und/oder gegen Hagelschäden abgeschlossen werden. Diese Spezialversicherungen werden in Zukunft noch wichtiger werden, da sich das Klima auf der Erde seit Jahren verändert und dadurch Wetterextreme immer häufiger auftreten.

Eine sehr wichtige Versicherungsform kann die Leitungswasserversicherung sein. Dazu muss man wissen, dass in einer regulären Gebäude- oder Hausratversicherung in der Regel nur Schäden durch von außen eintretendes Wasser abgesichert sind. Schäden, die durch Leitungswasser entstehen (z. B. durch Rohrbruch, nicht geschlossene Wasserhähne oder ähnliches) sind durch diese Versicherungen meist nicht abgedeckt. Die Leitungswasserversicherung sorgt dafür, dass Sie auch für diesen Fall rundum abgesichert sind.

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Versicherungsfragen Hochwasser

Die Begradigung vieler Flüsse und die Umwandlung von Überschwemmungsgebieten zu Nutzflächen verursacht in Deutschland immer wieder Hochwasser, das auch Siedlungen und Städte betrifft. Das Hochwasser kann dabei erhebliche Gebäudeschäden oder Schäden am anderweitigen Eigentum bedingen. Je nach Ausmaß vom Hochwasser können hunderttausende oder Millionen deutsche Bürger betroffen sein. Da man aus der Vergangenheit jedoch schließen kann, dass sich das Gebäude in einer gefährdeten Situation befindet oder eben nicht, kann der Eigentümer oder Bewohner eine Versicherung gegen die Hochwasserschäden abschließen. Wenn sich das Gebäude in einer gefährdeten Region befindet, dann ist dringend zu einer Hochwasserversicherung angeraten. Diese Versicherung wird natürlich nur versicherte Schäden übernehmen.

Was zahlt die Versicherung gegen Hochwasser?

Es kann nicht pauschal gesagt werden, welche Schäden eine Hochwasserversicherung abdeckt, da es verschiedene Versicherungstypen gibt. So gibt es die DDR Policen, die durch die Allianz übernommen wurden. Hier werden wirklich viele Schäden abgedeckt. Es handelt sich eigentlich um Wohngebäudeversicherungen, die jedoch Hochwasserschäden automatisch abdecken. Diese Versicherung übernimmt Hochwasserschäden an den Gebäuden. Wenn jedoch der Hausrat mit versichert werden soll, dann ist die erweiterte Hausratversicherung der ehemaligen DDR entscheidend. Nur so wird der Hausrat bei einer Überschwemmung mit versichert.

In der heutigen Zeit kann natürlich keine neue DDR Versicherung abgeschlossen werden. Wer sich heute gegen Hochwasserschäden absichern möchte, der sollte die Elementarversicherung wählen, die bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutschen oder auch bei hohem Schneedruck greift. Die meisten Versicherer bieten jedoch nur Versicherungen mit Selbstbehalt von wenigstens 10% an. Je nach Lage des Gebäudes kostet die Versicherung zwischen 50 bis 450 Euro im Jahr. Diese Elementarversicherungen tragen meist keine Schäden durch Sturmfluten oder durch Rückstau in der Kanalisation. Gegen letzteres können allerdings oft Sonderklauseln abgeschlossen werden.

Die Elementarschutzversicherung deckt Schäden an den Gebäuden und auch am Hausrat ab.

Versicherungsschutz für jeden?

Das Problem mit der Elementarschadenversicherung ist, dass die Versicherungsgesellschaften einen meist nur dann aufnehmen, wenn in den letzten fünf oder zehn Jahren kein Schaden vorlag. Sollte ein Schaden vorliegen, dann wird die Situation geprüft, um einen möglicherweise mit deutlich schlechteren Konditionen aufzunehmen. Rund 1,5% aller Wohngebäude in Deutschland gelten als nicht Versicherbar, die Eigentümer werden selbst zu unverschämten Konditionen keine Versicherung abschließen können. Wer keine Elementarschadenversicherung abschließen kann, der wird durch die Wohngebäudeversicherung nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel aufgefangen. Bei einem Hochwasserschaden würde man auf den vollen Kosten sitzen bleiben.

Wenn der Versicherungsschaden eintritt

Wenn der Eigentümer einen Versicherungsschaden bemerkt, dann sollte er diesen umgehend melden, dazu ist er sogar verpflichtet. Zudem ist man als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, im Rahmen der eigenen Kräfte die Schäden zu begrenzen. Des Weiteren befindet sich der Geschädigte in der Beweispflicht. So sollte an den Schäden nichts gemacht werden, bis der Versicherungsvertreter zur Schadensaufnahme vor Ort war. Sollte dieses nicht gehen, dann sind alle Schäden durch Fotos oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Der Versicherer hat das Recht, sich einige Wochen zur Bearbeitung des Schadens zu nehmen. Der Geschädigte hat erst nach einem Monat ein Anrecht auf eine Zahlung in der Höhe der bereits festgestellten Schäden.

Sollte ein Hochwasser befürchtet werden, dann ist der Versicherungsnehmer bereits dazu verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Er sollte Wertgegenstände aus Kellern und dem Erdgeschoss entfernen, soweit es ihm möglich erscheint. Zudem sollte sich der Versicherungsnehmer Sandsäcke und Sand beschaffen, um die Sandsäcke nach Möglichkeit bereits zu füllen und für den Ernstfall bereitliegen zu haben. Fahrzeuge wären an Orten zu parken, die vom Hochwasser nicht heimgesucht werden.

Wenn man nicht versichert ist

In vielen Fällen spricht die Regierung den geschädigten Hilfen zu. Diese Hilfen werden natürlich nie die vollen Schäden decken können. Zudem werden diese Hilfen nur dann ausgesprochen, wenn die Schäden wirklich bewiesen werden können. Somit sollten sämtliche Schäden mit Fotos und Videos dokumentiert werden.

Wer nicht versichert ist, der wird in jedem Fall auf einen guten Teil der Schadenssumme sitzen bleiben. Sollten es Schäden an Gewerbeflächen oder an gewerblich genutzten Gegenständen sein, dann können diese Schäden über Sonderabschreibungen geltend gemacht werden. Es handelt sich dann um Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Private Schäden können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Bürokraten werden jedoch die Einkommensverhältnisse prüfen und von der Gesamtsumme einen sogenannten zumutbaren Eigenanteil abziehen. Aber der restliche Schaden kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Hochwasserschäden für Mieter

Der Vermieter kann nur seinen eigenen Besitz versichern. Wenn die Wohnung vermietet wird und der Mieter Hochwasserschäden an seinem Besitz feststellen muss, dann muss er entweder selber eine Elementarschutzversicherung abgeschlossen haben oder er trägt die Kosten selber. Eine Hausratversicherung allein wird für Hochwasserschäden am Hausrat nicht einspringen. Wer in einer Hochwasserregion eine Wohnung anmietet, der sollte das Erdgeschoss meiden und in Kellern nur Gegenstände mit geringem Wert lagern. Ansonsten sollte der Versicherer um Rat gebeten werden, wie der Hausrat durch eine Elementarversicherung günstig gegen Hochwasserschäden geschützt werden kann.

Wenn der Versicherer kündigt

Der Versicherer verfügt in seiner Versicherung über ein vertragliches Kündigungsrecht. Der Versicherer muss sich demnach nur an die Fristen halten und kann jederzeit kündigen. Wenn dieser Dienstleister annehmen muss, dass der gemeldete Versicherungsschaden kein Einzelfall bleiben wird, dann wird er diese Versicherung in vielen Fällen kündigen. Ein anderer Versicherer wird einen meist nicht annehmen, da im zurück liegenden Zeitraum zu viele Versicherungsschäden geltend gemacht worden sind. Wenn überhaupt, dann wird einem höchstens eine Versicherung gegen deutlich erhöhte Beiträge gewährt. Wenn sich bei einem Hochwasser nur ein kleiner Schaden einstellt, dann kann überlegt werden, diesen nicht zu melden, um für den Fall, dass sich im Laufe der Jahre ein größerer Schaden einstellt, noch versichert zu sein.

Wenn der Versicherer wirklich kündigt und man auch bei einem anderen Versicherer nicht unterkommen wird, dann kann man als Bürger nichts weiter machen, als sich sehr gründlich auf ein kommendes Hochwasser einzustellen. So sollten in Kellern und im Erdgeschoss keine hohen Werte vorzufinden sein. Außerdem sollte man einen Aktionsplan für ein kommendes Hochwasser entwickeln. Sandsäcke und Sand sollten immer bereit liegen, um jederzeit Türen und Fenster sichern zu können. Es bleibt zu hoffen, dass bei einem hohen Hochwasserschaden eine staatliche Unterstützung einen Teil vom Schaden auffangen wird.

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Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung ist eine relativ neue Versicherungsform, die erst seit einigen Jahren zum Einsatz kommt. Sie deckt alle Schäden ab, die dem Immobilienbesitzer an einer auf dem Grundstück oder direkt am Haus installierten Photovoltaikanlage entstehen. Dabei kann es sich z. B. um Schäden handeln, die durch die Einwirkung von Feuer, Hochwasser, Sturm oder Blitzschlag entstehen.

Sie sollten jedoch zunächst die Versicherungsleistungen Ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen, bevor Sie überstürzt eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen. In einigen neueren Versicherungsverträgen zur Gebäudeversicherung ist die Absicherung der Photovoltaikanlage bereits enthalten. Wenn nicht, macht es angesichts des hohen Wertes einer solchen Anlage durchaus Sinn, diese Versicherung abzuschließen.

Bei einigen Gesellschaften ist es sogar möglich, nicht nur die Schäden an der Photovoltaikanlage selbst zu versichern, sondern auch der Ertragsausfall, welcher durch einen Schaden an der Anlage entsteht. Wird die Anlage also beschädigt und der Besitzer kann den damit gewonnenen Strom für eine bestimmte Zeit nicht nutzen, so wird die Versicherung ihm diesen Ausfall finanziell ersetzen. Bei den meisten Versicherern ist der Ertragsausfall allerdings nur gegen Aufpreis im Vertrag enthalten.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Photovoltaikversicherung auch dann einspringt, wenn die Anlage durch Dritte beschädigt oder gestohlen wird. In letzterem Fall wird der Besitzer den kompletten Neuwert der Anlage erhalten, während er bei Beschädigungen jeweils nur eine Entschädigungszahlung erhält.

Zu beachten ist allerdings, dass die Photovoltaikversicherung ausschließlich Schäden an der Anlage selbst reguliert, nicht dagegen Schäden, die durch die Anlage an anderen Einrichtungen verursacht werden. Ergibt sich beispielsweise ein Kurzschluss in der Photovoltaikanlage, der anschließend einen Brand auslöst, bei dem das gesamte Gebäude beschädigt wird, so wird die Photovoltaikversicherung ausschließlich den Wert der Anlage ersetzen, nicht aber die Schäden am Gebäude.

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Immobilien-Rechtsschutzversicherung für Hausbesitzer

Der Anschluss einer Rechtschutzversicherung sollte heute in Deutschland obligatorisch sein, da die Anzahl der geführten Gerichtsprozesse mit jedem Jahr weiter erwächst. Mittlerweile gehen die Menschen wegen fast jeder Kleinigkeit vor Gericht, und selbst dann, wenn Sie dies nicht möchten, kann es durchaus passieren, dass Sie ein Mitbürger (beispielsweise ein Nachbar) gegen Ihren Willen vor Gericht zieht.

Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung kann heute also jedem empfohlen werden. Dabei sollten Sie jedoch zunächst darauf achten, ob in Ihrer vielleicht schon vorhandenen Rechtschutzversicherung auch ein spezieller Immobilien-Rechtsschutz mit eingeschlossen ist. Dies handhaben die Versicherer sehr unterschiedlich, bei einigen Gesellschaften ist der Hausbesitzer-Rechtsschutz bereits mit enthalten, bei anderen muss er gegen Aufpreis hinzugebucht werden.

Neben den bereits angedeuteten Streitigkeiten mit Nachbarn etc. kann eine Hausbesitzer-Rechtschutzversicherung auch dann die gesamten Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernehmen, wenn Sie mit Ihrer Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Institution in einem Rechtsstreit liegen. Dies kann schneller kommen, als Sie denken. Die Städte und Kommunen sind oftmals nicht zimperlich wenn es darum geht, von einem Grundstücksbesitzer zu verlangen, dass er beispielsweise zur Verbreiterung des Bürgersteigs einige Quadratmeter seines Grundstücks abtreten soll. Auch in diesem Fall können Sie froh sein, eine spezielle Rechtschutzversicherung für Hausbesitzer abgeschlossen zu haben. Sie wird alle Kosten für den Gerichtsprozess übernehmen und Ihnen einen geeigneten Anwalt zur Verfügung stellen.

Prozesse können mitunter Jahre dauern und viele tausend Euro an Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten verursachen. Wohl dem, der eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

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Leitungswasserversicherung

Viele Menschen glauben gar nicht, wie verheerend Schäden durch Leitungswasser ausfallen können. Experten sind sich sogar darüber einig, dass die Schäden durch Wasser im Gebäude durchaus kostspieliger und umfangreicher sein können, als beispielsweise durch ein Feuer.

In fast allen Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen sind zwar Schäden durch Wasser enthalten, allerdings muss man hierbei ganz genau differenzieren. Es gilt zu unterscheiden zwischen Schäden, die durch von außen ins Gebäude eintretendes Wasser verursacht wurden (z. B. Regen in Verbindung mit Sturm, Hochwasser etc.) und Schäden, die durch das Leitungswasser im Haus ihre Ursache fanden. Letztere sind bei vielen Versicherern nicht im grundsätzlichen Leistungsumfang enthalten.

Der Grund: Bei Schäden durch Leitungswasser geht man in den allermeisten Fällen davon aus, dass diese durch die Fahrlässigkeit des Bewohners verursacht wurden. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen beispielsweise eine Wasserleitung im Haus platzt und der Schaden dadurch - das heißt ohne Zutun des Bewohners - entsteht. Das haben inzwischen auch die Versicherungsgesellschaften bemerkt und bieten heute vielfach die Möglichkeit an, eine Leitungswasserversicherung entweder separat abzuschließen oder als Zusatzpolice zur Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherung hinzuzubuchen.

Diese Leitungswasserversicherung reguliert dann alle Schäden, die durch den Austritt von Leitungswasser im Gebäude entstanden sind. Dies können sowohl Schäden am Gebäude selbst, aber auch am Inventar sein. Die Versicherung kommt darüber hinaus auch für die Kosten für das Einschalten eines Gutachters auf, damit zunächst die genaue Schadenshöhe ermittelt werden kann.

Der Besitzer muss jedoch darauf achten, dass die Rohrleitungen im Gebäude stets in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Schäden, die an älteren Gebäuden beispielsweise durch verrostete Rohrleitungen entstehen, sind bei vielen Versicherungsgesellschaften im Rahmen einer Leitungswasserversicherung nicht enthalten. Hier empfiehlt es sich, die Leitungen von Zeit zu Zeit durch einen Experten prüfen zu lassen.

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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird bei einigen Versicherungsgesellschaften auch als Öltankhaftpflicht bezeichnet. Sie kommt für Immobilienbesitzer infrage, deren Gebäude mit einer Ölzentralheizung ausgestattet ist. Bei solchen Gebäuden muss das Öl zur Befeuerung der Heizung in Öltanks gelagert werden, die sich in der Regel im Keller - oberirdisch oder auch unter der Erde - befinden.

Bei solchen Öltanks besteht immer die Gefahr, dass durch Materialermüdung oder Beschädigungen einmal Öl ausläuft und in der Folge das Erdreich verseucht. Stellt man sich nun vor, dass bereits ein Liter Öl etliche tausend Liter Grundwasser verseuchen kann, so wird schnell klar, wie wichtig die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist.

Durch ausgelaufenes Öl können mitunter Schäden in Millionenhöhe entstehen, wenn beispielsweise in einem größeren Areal das gesamte Erdreich abgetragen und speziell entsorgt werden muss. Diese Kosten wird die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernehmen. Da solche Schäden nur sehr selten in Deutschland auftreten, halten sich trotz der mitunter sehr hohen Schadenssummen die Beiträge für eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung meist sehr im Rahmen.

Die Versicherung wird alle Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit einem Schaden durch austretendes Öl entstehen. Dabei kann es sich um Schäden am Gebäude selbst handeln aber auch um Schäden, die der Umwelt entstehen. Diese werden in der Regel den weitaus größeren Teil ausmachen.

Bei der Prämienhöhe für eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kommt es meist auf die Bauform der Öltanks an. Wer sein Öl noch in älteren, einwandigen Öltanks lagert, wird in der Regel höhere Prämien bezahlen müssen, als ein Inhaber von modernen, doppelwandigen Kunststofftanks. Zudem spielt es eine Rolle, ob sich die Tanks oberirdische oder unterirdisch befinden. Bei ins Erdreich eingelassenen Tanks sind Leckagen in der Regel wesentlich schwerer festzustellen, als bei oberirdischen Tanks. Aus diesem Grund wird die Prämie für Erdtanks ein ganzes Stück höher ausfallen.

Weiterhin wird dem Immobilienbesitzer in der Regel durch die Versicherung auferlegt, seine Öltanks regelmäßig warten zu lassen. Erfolgt dies nicht, kann die Versicherung ihren Leistungsumfang kürzen oder sogar die Regulierung eines Schadens ganz verweigern. Es ist also enorm wichtig, die vorgeschriebenen Wartungsintervalle für die Öltanks genau einzuhalten.

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