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Instandsetzungskosten

Bei neu errichteten Immobilien fallen in der Regel keine Kosten für Instandsetzungsarbeiten an. Ausnahme wäre hier, wenn beim der Bau der Immobilie gepfuscht wurde und der Eigentümer anschließend entsprechende Instandsetzungsarbeiten vornehmen muss, um diese Baumängel wieder zu beheben. In der Regel werden diese Kosten jedoch nicht in dem Bauherren angelastet, sondern über entsprechende Versicherungen, die das Bauunternehmen oder der Architekt abgeschlossen haben, reguliert.

Etwas anders sieht es allerdings beim Erwerb einer Bestandsimmobilie aus. Hier fallen in der Regel sehr wohl Instandsetzungskosten an, nur die wenigsten Immobilien entsprechen zu 100 Prozent den Anforderungen und Vorstellungen des Käufers. Nicht wenige Käufer von Bestandsimmobilien wurden bereits in der Vergangenheit von diesen Instandsetzungskosten hart getroffen, so dass die entsprechende Kostkalkulation völlig aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Es empfiehlt sich hierbei, bereits vor dem Kauf der Immobilie einen Gutachter zurate zu ziehen und ein entsprechendes Wertgutachten anfertigen zu lassen. In diesem Wertgutachten für die Immobilie sind auch immer die voraussichtlichen Kosten für notwendig werdende Instandsetzungsarbeiten aufgeführt. Zusätzlich sollte der Gutachter die Schäden dahingehend einschätzen, ob sie sofort beseitigt werden müssen oder dies mit einem zeitlichen Versatz erfolgen kann. Solche Einschätzungen liefern dem Käufer wertvolle Hinweise und sorgen dafür, dass dieser eine realistische Kostenkalkulation aufstellen kann.

Worum kann es sich nun bei den angesprochenen Instandsetzungskosten handeln?

Grundsätzlich verursacht jeder Schaden am oder im Haus entsprechende Instandsetzungskosten. Es kann sich dabei also um Schäden am Gebäude selbst, aber auch um Schäden der im Gebäude befindlichen Einrichtungen handeln. Leider ist es inzwischen gang und gäbe, dass viele Immobilienbesitzer in den letzten Jahren vor dem Verkauf der Immobilie kaum noch Geld für die Instandhaltung investieren. Daraus ergeben sich zwangsläufig Schäden, die später teuer instandgesetzt werden müssen.

Am Gebäude selbst kann es sich dabei z. B. um Schäden der Dacheindeckung handeln, wenn einzelne Dachziegel lose oder beschädigt sind. Im ganzen Haus können außerdem Schäden durch eintretende Feuchtigkeit hinzukommen, deren Beseitigung oftmals sehr kostenintensiv ist. Gleiches gilt für so genannte Frostschäden, die entstehen, wenn das Gebäude im Winter nicht beheizt wird, wie es oft bei über längere Zeit leerstehenden Immobilien vorkommt. Diese Frostschäden können das Gebäude selbst, aber auch die Haustechnik - das heißt Rohre, Leitungen etc. - betreffen.

Instandsetzungskosten können übrigens auch dann entstehen, wenn das Gebäude zum Zweck der Energieersparnis saniert werden soll. In diesem Zuge müssen meist neue Fenster, Türen und andere Elemente eingebaut werden, deren Kosten ebenfalls zur Instandsetzung zählen. Auch Renovierungsarbeiten innen und außen - zum Beispiel neue Fußböden verlegen, tapezieren, das Gebäude verputzen etc. - zählen zu dieser Kostenposition.

Wichtig zu wissen ist, dass entsprechende Instandsetzungsarbeiten den Wert der Immobilie deutlich beeinflussen können. Einige Immobilienkäufer setzen sogar darauf, den Wert nach den entsprechenden Instandsetzungsarbeiten der Immobilie so weit nach oben zu treiben, dass sie diese anschließend mit einem satten Gewinn wieder veräußern können. Die Mehrzahl der Käufer dürfte sich eine Immobilie jedoch hauptsächlich zur eigenen Nutzung zulegen.


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