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Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage dient nicht ausschließlich der Förderung von Wohneigentum, sondern stellt eine grundlegende Maßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern dar. Als staatliche Subvention wird sie auf die Vermögenswirksamen Leistungen gewährt.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, sofern sein Einkommen einen Betrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 40.000 Euro bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt sind, nicht überschreitet.

Die Arbeitnehmersparzulage kann in Form von Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Investmentfonds oder Banksparplänen angelegt werden.


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