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Absicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Krankheit

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eines der wichtigsten Absicherungsinstrumente für den Fall, dass der Darlehensnehmer während der Rückzahlungsdauer verstirbt. Viele Kreditgeber fordern heute zwingend den Abschluss einer Risikolebensversicherung, um die Finanzierung überhaupt zu bewilligen. Die Risikolebensversicherung verfolgt dabei das Prinzip der so genannten Ablebensversicherung. Das bedeutet, diese Versicherung zahlt nur dann Leistungen aus, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer zu Tode kommt. Erlebt er dagegen die Versicherungsdauer, so wird keine Leistung ausgezahlt. Zwar gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die inzwischen eine Beitragsrückgewähr vorsehen, dies soll hier allerdings nicht unser Thema sein.

Die Risikolebensversicherung sichert den Kreditgeber also dahingehend ab, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit verstirbt und dadurch die noch offenen Kreditbeträge nicht mehr gezahlt werden können. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Restbetrag und zahlt diesen entweder in den vorgegebenen Raten oder als Einmalbetrag an den Kreditgeber zurück.

Weiterhin ist es möglich, eine Risikolebensversicherung zu Gunsten des Ehepartners, der Kinder oder anderer Familienangehöriger abzuschließen. In diesem Fall erhält beim Tod des Versicherten nicht etwa der Kreditgeber selbst die Versicherungssumme, sondern die im Versicherungsvertrag benannten Angehörigen. Diese können dann selbst entscheiden, inwieweit sie das Kapital zur Rückzahlung der noch offenen Kreditsumme nutzen.

Risikolebensversicherungen sind heute bereits sehr günstig zu haben, oft kosten sie nur wenige Euro im Monat. Der Abschluss einer solchen Versicherung sollte unbedingte Voraussetzung beim Bau oder Kauf einer Immobilie sein. Unter Umständen können Sie auch zwei Risikolebensversicherungen abschließen, wovon eine direkt als Absicherung für den Kreditgeber vorgesehen ist und die andere zur Absicherung Ihrer Familienmitglieder dient. Wird keine solche Versicherung abgeschlossen, so könnte es durchaus sein, dass nach dem Tode des Versicherten der Ehepartner und/oder die Kinder nicht mehr dazu in der Lage sind, die Immobilie zu halten und diese anschließend zwangsversteigert werden muss. Ihre Angehörigen würde diesem Falle auf einem großen Schuldenberg sitzen bleiben, und das möchten Sie doch bestimmt nicht.


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