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Baumängel / Instandsetzungsarbeiten

Zu den Faktoren, welche die Höhe der vorausberechneten Mieteinnahmen deutlich schmälern können, gehören nicht nur der im vorigen Abschnitt beschriebene Mietausfall, sondern auch eventuell vorhandene Baumängel und/oder notwendig werdende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Auch hierfür sollte man entsprechende Rücklagen als Puffer einkalkulieren, damit im Ernstfall nicht die gesamte Finanzierung über den Haufen geworfen wird. Ähnlich wie bei den Mietausfällen empfehlen Experten auch für Baumängel und Instandsetzungsarbeiten mindestens 10 Prozent als Rücklage einzukalkulieren.

Solche Rücklagen sollten übrigens nicht nur bei älteren Gebäuden gebildet werden, sondern auch bei neu gebauten Immobilien. Der Preiskampf wird unter den Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern immer schärfer, so dass heute Mängel an neu errichteten Immobilien eher die Regel als die Ausnahme darstellen. Zwar gibt es entsprechende Versicherungen, die die finanziellen Risiken, welche aus solchen Mängeln resultieren, auffangen, bis jedoch die Versicherungsleistungen im Ernstfall ausgezahlt werden, kann einiges an Zeit vergehen. Es ist daher sinnvoll, den entsprechenden Anteil voraussichtlicher Instandsetzungskosten von den errechneten Mieteinnahmen abzuziehen.

Um es gar so weit kommen zu lassen, empfiehlt sich jedoch, das Objekt bereits vor dem Kaufabschluss durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Das kostet zwar etwas Kapital, kann sie jedoch wirkungsvoll vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Sollte sich die Rücklage, die für eventuell anfallende Baumängel und Instandsetzungsarbeiten gebildet wurde, als überflüssig erweisen, so ist dies für den Anleger um so besser. Er kann das Kapital entweder für andere Notwendigkeiten verwenden (z. B. bei Mietausfällen), oder damit Sondertilgungen leisten, mit denen sich die Zinsbelastung deutlich senken lässt.


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