Immobilien Bewertung - Finanzierung - Kauf

Immobilien: Suche - Bewertung - Finanzierung - Kauf

Sicherheiten

Wie bereits erwähnt, wird die Kreditwürdigkeit nicht nur anhand der aktuellen Bonität und der Schufa-Auskunft, die Informationen über das Zahlungsverhalten des potentiellen Kreditnehmers in der Vergangenheit gibt, beurteilt, sondern auch durch die zur Verfügung gestellten Sicherheiten.

Durch diese Sicherheiten erhält der Kreditgeber die Möglichkeit, im Falle einer gescheiterten Finanzierung die zur Verfügung gestellten Werte und Objekte veräußern zu können, um damit die restliche noch offene Kreditsumme abzugelten. Die Sicherheiten stellen damit sozusagen den letzten Rettungsanker dar, der für den Kreditgeber zur Verfügung steht, wenn alle anderen Bemühungen um die Weiterführung der Finanzierung gescheitert sind.

Zwar ist es auch möglich, Kredite und Finanzierungen völlig ohne das Vorweisen von Sicherheiten zu erhalten, allerdings wird dies nur in den seltensten Fällen gewährt. Im Zuge der instabilen wirtschaftlichen Lage auf den weltweiten Finanzmärkten sowie auf dem deutschen Arbeitsmarkt kann es schnell passieren, dass sich die Bonität eines Kreditnehmers innerhalb kürzester Zeit radikal verschlechtert und er im Anschluss seine Kreditraten nicht mehr bedienen kann. Aus diesem Grund stellen die meisten Immobilienfinanzierer heute kaum noch einen Kredit zur Verfügung, wenn nicht entsprechende Sicherheiten dargeboten werden können.

Worum kann es sich bei solchen Sicherheiten handeln?

Im einfachsten Fall, der zumeist bei der Inanspruchnahme eines Hypothekenkredites zum Tragen kommt, dient das zu finanzierende Objekte selbst - also die Immobilie - als Sicherheit. In diesem Fall wird ein Pfandrecht in das Grundbuch der Immobilie eingetragen, das es dem Kreditgeber ermöglicht, im Falle einer gescheiterten Finanzierung die Immobilie zu pfänden und zu seinen Gunsten zu veräußern. Durch den Gewinn aus der Veräußerung kann der noch offene Kreditbetrag getilgt werden. Ergibt sich ein höherer Gewinn, so ist der Kreditgeber gesetzlich dazu verpflichtet, den über seine Ansprüche hinausgehenden Anteil dem Kreditgeber zur Verfügung zu stellen.

Immobilienfinanzierungen werden jedoch auch oft abgeschlossen, ohne dass das Objekt oder das Grundstück selbst als Sicherheiten dienen müssen. In diesem Fall hat der Kreditnehmer jedoch zumeist andere Sicherheiten vorzuweisen. Dies können beispielsweise andere Immobilien oder Grundstücke sein, aber auch Bargeld, Wertpapiere aller Art oder sonstige beleihbare Wertgegenstände.

So können zum Beispiel auch Fahrzeuge, Antiquitäten, Gold, Schmuck und ähnliches als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung herangezogen werden.

Nun fragt sich vielleicht mancher, warum man nicht den einfacheren Weg geht und in jedem Fall die Immobilie selbst bzw. das Grundstück als Sicherheit nutzt. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer der Hauptgründe ist jedoch, dass durch die Eintragung des Gläubigers im Grundbuch der eventuelle Verkauf der Immobilie deutlich erschwert werden kann. Der Käufer wäre in diesem Fall verpflichtet, zunächst den Gläubiger zu befriedigen und müsste dann zusätzlich eine eigene Finanzierung auf die Beine stellen, sofern er den Kaufpreis nicht in voller Höhe angespart hat. Zusätzlich verursachen die Einträge und Änderung im Grundbuch jeweils neue Notarkosten, die auch nicht unterschätzt werden dürfen. Man sollte sich also genau überlegen, ob eine Immobilie als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen werden soll.


[ © Das Copyright liegt bei www.immobilien-bewertung-finanzierung.de | Immobilien: Informationen zu Kauf, Bewertung und (Bau)Finanzierung von Immobilien]

nach oben | Home | Sitemap | Impressum & Kontakt
©: www.immobilien-bewertung-finanzierung.de

© www.immobilien-bewertung-finanzierung.de