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Einen Architekten oder Baufachmann beauftragen

Ein sehr guter Ansprechpartner für die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung einer Immobilie ist in der Regel ein Architekt beziehungsweise ein Bauingenieur. Viele Menschen aus diesen Berufsgruppen haben sich auf die Beratung von Immobilienbesitzern in diesem Bereich spezialisiert und bieten entsprechende Dienstleistungen an. Das fängt schon bei der Planung der notwendigen Maßnahmen an. Ein Laie wird kaum wissen, wie man am besten die Arbeiten koordiniert, damit sich einzelne Tätigkeiten nicht untereinander stören. Aus diesem Grund sollten Sie die Maßnahmenplanung einem Fachmann überlassen.

Ausschreiben, prüfen und überwachen

Gleiches gilt übrigens, wenn die einzelnen Arbeiten im Rahmen der Sanierung oder Modernisierung der Immobilie ausgeschrieben werden sollen. Auf gut Deutsch: Man sucht Angebote entsprechender Handwerksfirmen, die dann untereinander verglichen werden können, wodurch sich das beste herauskristallisiert. Auch diese Aufgabe sollten Sie unbedingt einen Profi überlassen, er weiß, worauf man bei der Ausschreibung von Angeboten achten muss. Dieser Profi wird anschließend auch die eingehenden Angebote überprüfen und daraus das beste auswählen.

Schließlich gilt es auch noch, die laufenden Arbeiten zu beaufsichtigen und zu dokumentieren. Vieles kann bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten schief gehen, aus diesem Grund ist eine ständige Überwachung sowie - für den Fall der Fälle - die entsprechende Dokumentierung absolut notwendig. Nicht selten ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass von Handwerkern gepfuscht wurde der Fall anschließend vor Gericht ging. Sind die Arbeit in diesem Fall nicht ausreichend dokumentiert worden, werden Sie als Immobilienbesitzer hier schlechte Karten haben. Ein Profi im Dokumentieren von Arbeiten ist hierbei quasi wie eine Versicherung, die Ihnen garantiert, im Falle eines Rechtsstreites die besten Aussichten auf die für Sie günstigste Lösung zu haben.

Das leidige Thema Handwerker

Immobilienbesitzer und Handwerker geraten leider immer wieder aneinander. Und dies nicht nur wegen mangelhaft oder fehlerhaft ausgeführter Arbeiten, sondern auch wegen den zum Teil äußerst dreisten Methoden, wie die Rechnungen von Handwerksbetrieben „getuned“ werden. Mit allen Mitteln mit versucht, noch den letzten möglichen Cent aus dem Auftrag herauszuschlagen. Dass diese Mittel nicht immer rechtens sind, haben viele Prozesse in der Vergangenheit bewiesen. Eine ausführliche Analyse der durch den Handwerker erstellten Rechnung ist also stets notwendig. Bei umfangreicheren Arbeiten, unter die selbstverständlich auch das Sanieren und Modernisieren einer Immobilie fällt, sollte das Überprüfen der Rechnungen sowie das Einleiten entsprechender Gegenmaßnahmen bei begründeten Beanstandungen unbedingt einem Profi überlassen werden.

Weil jedoch Handwerkerarbeiten immer wieder auch in kleinerem Umfang anfallen, kann es nicht schaden, wenn der Immobilienbesitzer selbst die wichtigsten Tipps, Tricks und Ratschläge zum Umgang mit Handwerkern sowie zur Überprüfung der Rechnungen kennt. Genau darum soll es in den nächsten Abschnitten gehen.

Der Kostenvoranschlag

Niemand möchte einen Handwerker engagieren, wenn er nicht weiß, was dieser im Endeffekt kosten wird. Deshalb sollten Sie immer vor Auftragserteilung nach einem Kostenvoranschlag verlangen. In der Regel ist dieser kostenlos. Viele Verbraucher sind jedoch der Meinung, dass ein Kostenvoranschlag in jedem Fall einen verbindlichen Preis darstellt, den der Handwerker im Nachhinein nicht mehr erhöhen darf. Dem ist jedoch nicht so. Die Richter haben der Vergangenheit des Öfteren entschieden, dass ein Kostenvoranschlag eines Handwerkers nicht komplett bindend ist. Es wurde lediglich festgelegt, dass der Kostenvoranschlag einen Preis nennt, der im Anschluss nicht wesentlich überschritten werden soll. Im Klartext: Verteuerungen von circa 10 bis 15 Prozent gehen in der Regel in Ordnung. Kalkulieren Sie dies vor der Vergabe des Auftrags mit ein.

Fahrtkosten

Im Rahmen der Berechnung der Fahrtkosten wird von Handwerkern gerne richtig zugelangt. Obwohl diese in der Regel ihre Touren genau planen, wird bei jedem Kunden der volle Anfahrtsweg in Rechnung gestellt. Auch daran verdient der Handwerker Geld. Hierbei wird auch oft ein Trick angewandt: Die Anfahrtszeit gilt grundsätzlich als Arbeitszeit und wird daher auch in diese eingerechnet. Trotzdem führen viele Handwerker in ihre Rechnungen noch eine separate Fahrtkostenpauschale auf. Das ist rechtlich nicht zulässig und sollte von Ihnen entsprechend beanstandet werden. Bei festen Touren, die der Handwerker abzufahren hat, müssen Sie außerdem nur Ihren Anteil an den kompletten Fahrtkosten zahlen. Stellt der Handwerker trotzdem den gesamten Anfahrtsweg in Rechnung, können Sie auf eine entsprechende Kürzung der Rechnung bestehen.

Komplettaustausch von Teilen oder Baugruppen

Eine sehr beliebte Vorgehensweise zum Erhöhen des Rechnungsbetrages ist, nicht einzelne, defekte Bauteile auszutauschen, sondern gleich ganze Baugruppen. Allerdings ist für einen Laien sehr schwer zu erkennen, welches Teil wirklich defekt war, beziehungsweise ob der Austausch der gesamten Baugruppe wirklich notwendig war. Um Ihr Recht durchzusetzen, können Sie jedoch folgendermaßen vorgehen: Der Handwerker ist verpflichtet, Ihnen die defekten Teile auf Wunsch auszuhändigen. Darauf sollten Sie bestehen. Anschließend legen Sie diese Teile einem Experten vor und bitten um Begutachtung. In vielen Fällen reicht es aus, diesen Plan dem Handwerker gegenüber zu erwähnen, damit die Rechnung deutlich moderater ausfällt.

Berechnung voller Arbeitsstunden

Es ist eine Unart von Handwerkern, jeweils nur volle Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen. Zudem ist das rechtlich nicht zulässig. Die Gerichte haben der Vergangenheit des Öfteren entschieden, dass lediglich auf volle Viertelstunden gerundet werden darf. Sollte Ihnen der Handwerker zum Beispiel für 20 Minuten Arbeit eine volle Stunde in Rechnung stellen, so können Sie darauf bestehen, dass diese auf eine halbe Stunde gekürzt wird und Sie entsprechend weniger bezahlen müssen.

Einsatz teurer Spezialwerkzeuge

Sehr beliebt ist bei Handwerkern auch die Methode, dem Kunden mit teuren Spezialwerkzeugen auf die Pelle zu rücken. Man kennt dies beispielsweise aus dem Bereich von Rohrreinigungsfirmen, die zunächst immer erst einmal versuchen, dem Kunden eine teure Untersuchung mittels TV-Sonde aufzuschwätzen. Selbstverständlich wird der Einsatz solcher Hightech-Geräte anschließend entsprechend umfangreich in Rechnung gestellt. Als Laie hier gegenzusteuern, ist ebenfalls relativ schwierig. Verlangen Sie von Ihrem Handwerker, dass er zunächst versucht, den Schaden mit den einfachsten möglichen Mitteln zu beheben. Teilt er Ihnen mit, dass das nicht gelingen wird, sollten Sie ihm vorschlagen, zunächst einen unabhängigen Sachverständigen oder Fachmann zurate zu ziehen. Oftmals erklärt er sich unter diesen Gesichtspunkten bereit, es doch erst einmal mit einfachen Mitteln zu versuchen.

Berechnung von Kleinteilen

Man kennt das Vorgehen von Autowerkstätten. Bei nahezu jeder Reparatur taucht auf der Rechnung irgendeine Pauschale für angebliche Kleinteile auf. Das sind zwar oft keine großen Beträge, ärgerlich sind sie trotzdem. Auch bei Handwerkern hat sich dies in der Vergangenheit eingebürgert. Gerichte haben deshalb bereits mehrmals entschieden, dass Kleinteile - zum Beispiel Schrauben, Befestigungsschellen etc. – normalerweise im Materialpreis mit einkalkuliert sind und daher nicht gesondert berechnet werden dürfen. Solche Pauschalen können Sie also durchaus beanstanden.


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