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Zuschüsse und Fördermaßnahmen

Das Schöne am Sanieren und Modernisieren von Immobilien ist, dass Ihre Leistungen hier auch an anderer Stelle gewürdigt werden, und zwar durch Zuschüsse von staatlicher oder auch von privatwirtschaftlicher Seite. Da durch eine Renovierung oder Modernisierung der Immobilie in der Regel auch der Energieverbrauch optimiert wird, beziehungsweise die Immobilie im Anschluss weniger Emissionen als zuvor ausstößt, sollen Immobilieneigentümer mittels entsprechenden Zuschüssen dazu angeregt werden, solche Maßnahmen in regelmäßigen Abständen vorzunehmen.

Erster Ansprechpartner in diesem Fall ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sie hält die meisten Förderprogramme für Sanierer und Modernisierer bereit. Die zwei wichtigsten dieser Programme möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

Wohnraum modernisieren - Standardprogramm (141)

Dieses Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist der Standard für die Modernisierung von Wohnräumen. Es fördert nahezu alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Wohnungen und Häusern. Dabei werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten als Darlehen zur Verfügung gestellt, gedeckelt durch einen Betrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern kann auch die Umgestaltung von Außenanlagen durch dieses Programm gefördert werden.

Energieeffizient sanieren - Kreditprogramm (151)

Dieses Programm ist insbesondere dafür ausgelegt, Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden zu fördern, damit das Gebäude anschließend den Standard des KfW-Effizienzhauses erfüllt. Auch beim Erwerb eines Gebäudes, welches diese Anforderungen bereits erfüllt, kann das Programm Nummer 151 in Anspruch genommen werden. Dabei gibt es verschiedene Klassen von KfW-Effizienzhäusern. Grundlage der Einteilung in diese Klassen ist der künftige Energiebedarf nach der Energieeinsparverordnung von 2009.

Die Klassen beginnen beim Wert 115, was bedeutet, dass der Energiebedarf des Gebäudes nach der Modernisierung den gesetzlich vorgeschriebenen Wert um maximal 15 Prozent überschreitet. Die Klassen staffeln sich dann herunter über die Werte 100, 85, 70 bis hinzu 55. Letztere Klasse bedeutet, dass der zukünftige Energiebedarf des Gebäudes maximal 55 Prozent des nach der EnEV von 2009 vorgegebenen Wertes betragen darf.

Wie sehen die Fördermöglichkeiten beim Programm 151 nun konkret aus? Sie erhalten hierbei einem langfristigen und zinsgünstigen Kredit in einer Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Auch die Nebenkosten sind hier bereits eingeschlossen. Gedeckelt ist diese Regelung allerdings durch einen Betrag von maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit. Außerdem erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, der sich je nach Effizienzklasse zwischen 2,5 und 12,5 Prozent bewegt.

Sonderfall „Bafa“

Vom „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (kurz: „Bafa“) können Sie sich eine Energiesparberatung vor Ort bezuschussen lassen. Diese ist mit 300 Euro beziffert, ab drei Wohneinheiten gibt es 360 Euro. Außerdem fördert die Bafa den Einsatz von regenerativen Energien in Deutschland und gewährt auch dafür attraktive Zuschüsse. Die Höhe der gewährten Zuschüsse variiert hier allerdings ständig und hängt von vielen unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Wenden Sie sich bei Bedarf am besten an einen Energieberater an Ihrem Wohnort. Er wird Ihnen die nötigen Informationen geben können.


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