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Besondere Bedingungen hinsichtlich der Sanierung & Finanzierung

Kaum eine denkmalgeschützte Immobilie befindet sich beim Kauf in einem Zustand, der keinerlei Sanierungsarbeiten erforderlich macht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Fast jede denkmalgeschützte Immobilie muss nach dem Kauf in irgendeiner Art und Weise saniert werden. Da solche Immobilien durch ihren Denkmalschutz einem öffentlichen Interesse unterliegen, müssen hierbei teils umfangreiche Auflagen und Regelungen beachtet werden. Einige Tipps dazu möchten Ihnen an dieser Stelle geben:

Zunächst muss festgehalten werden, dass sich die Auflagen für die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien von Ort zu Ort in Deutschland mitunter grundlegend unterscheiden. Die Ämter für Denkmalschutz haben hier einen großen Ermessenspielraum, den sie auch gerne nutzen.

Grundsätzlich sollten Sie sich vor Beginn der Sanierung mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz in Verbindung setzen und alle Sanierungsarbeiten so umfassend wie möglich mit diesem absprechen. Nur so können Sie gewährleisten, dass Sie die Sanierungskosten später steuerlich problemlos absetzen können. Außerdem vermeiden Sie Probleme durch falsch ausgeführte Sanierungsarbeiten, die mitunter sehr teure Nachbesserungsarbeiten erfordern können.

Das Amt für Denkmalschutz wird während der gesamten Sanierungsarbeiten der erste Ansprechpartner bleiben. In der Regel werden durch dieses Amt auch die einzelnen Arbeiten überwacht beziehungsweise genehmigt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass alle Richtlinien, welche in Deutschland für den Denkmalschutz gelten, bei den Arbeiten eingehalten werden. Insbesondere trifft dies für Gebäude zu, die kernsaniert werden müssen. So sieht der Denkmalschutz beispielsweise vor, dass möglichst viel von der alten Gebäudesubstanz erhalten werden muss. Andererseits können dabei auch durchaus Abstriche, zum Beispiel im Bereich Dämmung und Schallschutz gemacht werden, da unter Verwendung der alten Bausubstanz die heute vorgeschriebenen Werte in der Regel nicht zu erreichen sind.

Besondere Bedingungen hinsichtlich der Finanzierung für denkmalgeschützte Immobilien

Bei den Möglichkeiten zur Finanzierung einer denkmalgeschützten Immobilie stehen Ihnen grundsätzlich alle Wege offen, die auch für einen Neubau oder beim Kauf einer gebrauchten Immobilie angeboten werden.

Grundsätzlich setzen sich die Gesamtkosten für den Kauf der Immobilie aus mehreren Positionen zusammen. Hauptanteil ist dabei der Kaufpreis für die Immobilie selbst, welcher unter anderem auch den Grundstückspreis sowie die Sanierungskosten mit beinhaltet. Hinzu kommen außerdem noch die Kosten für die Finanzierung, also beispielsweise für Zinsen oder Abschlussgebühren.

Ein weiterer Kostenpunkt beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sind die Kaufnebenkosten. Dazu zählen zum Beispiel die Gebühren für das Einschalten eines Notars, die Gerichtskosten sowie eine eventuell anfallende Courtage für den Makler. Auch die Grunderwerbsteuer zählt zu diesen Nebenkosten.

In welcher Form die Immobilie finanziert wird, muss für den jeweiligen individuellen Einzelfall festgelegt werden. Eine denkmalgeschützte Immobilie kann - wie jede andere Immobilie auch - durch ein klassisches Bauspardarlehen oder einen Hypothekenkredit finanziert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, spezielle Darlehen zu beantragen.

Wichtig ist, bei der Kalkulation des Kaufpreises nicht mit dem letzten Euro zu rechnen, sondern sich immer ein entsprechendes finanzielles Polster zurückzuhalten. Gerade bei denkmalgeschützten Immobilien, die einer umfangreichen Sanierung bedürfen, lassen sich die Kosten im Vorhinein oft nur grob einschätzen und können hinterher deutlich von dieser Einschätzung abweichen.

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