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Denkmalgeschützte Immobilien

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, eine Immobilien zu erwerben, die unter Denkmalschutz steht? Die meisten der Menschen werden diese Frage mit „Nein“ beantworten und haben sich auch noch keine Gedanken diesbezüglich gemacht. Dabei kann der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie durchaus einige bemerkenswerte Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Immobilie bieten und Ihnen so manchen Euro sparen. Genauere Infos dazu erhalten Sie im Folgenden:

Wann ist eine Immobilie denkmalgeschützt?

In Deutschland existiert ein spezielles Denkmalschutzgesetz, welches ganz genau regelt, wann ein Gebäude oder ein anderes Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird bzw. werden kann. Zusätzlich zu diesem Gesetz gibt es eine so genannte Denkmalliste, auf der alle unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Deutschland aufgeführt sind. Ob eine Immobilie auf dieser Liste verzeichnet wird, entscheidet das örtliche Amt für Denkmalschutz. Dieses beurteilt, ob das betreffende Gebäude als überdauernder Zeitzeuge einer kulturell wertvollen Epoche beziehungsweise als bedeutendes Werk deutscher Baukunst erhaltenswert ist. Falls ja, wird das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt.

Meist handelt es sich dabei um Gebäude, die dem entsprechenden Stadtbild eine ganz besondere Note verleihen und die bereits viele hundert Jahre alt sind. Sie verfügen über eine besondere Ausstrahlung und zeugen von der historischen Entwicklung im Bereich Baukultur.

Warum sollte man eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen?

Grundsätzlich kann eine denkmalgeschützte Immobilie genauso als privater Wohnraum genutzt werden, wie jede andere Immobilie auch. Solche Immobilien verfügen oft über ein besonderes Flair, welches viele Menschen sehr zu schätzen wissen. Aber auch als Kapitalanlage ist eine denkmalgeschützte Immobilie durchaus denkbar, so dass diese später wieder veräußert oder auch vermietet werden kann. Das eigene Dach über dem Kopf ist immer noch der Traum vieler Menschen. Dieser Traum sorgt dafür, dass Immobilien als eine besonders sichere Form der Kapitalanlage gelten und in der Vergangenheit sehr gute Renditen erzielen konnten.

Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bietet noch wesentlich mehr Vorteile. So wird beispielsweise die ab dem Jahr 2009 neu eingeführte Abgeltungssteuer nicht auf den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie fällig. Wird die Immobilie außerdem nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zehn Jahren wieder veräußern, sind die Gewinne grundsätzlich steuerfrei.

Doch auch das ist noch lange nicht alles. Die genannten Vorteile kommen überwiegend auch bei anderen Immobilienformen zum Tragen. Allerdings verfügen denkmalgeschützte Immobilien über weitere, eigene Steuervorteile, die Ihnen keine andere Immobilienform bieten kann. Dies gilt insbesondere im Bereich der Sanierungskosten.

Diese anfallenden Kosten für die Sanierung des Gebäudes kann der Immobilieneigentümer nach dem Kauf für mehrere Jahre in einem sehr hohen Anteil seinem Finanzamt gegenüber geltend machen. So können z. B. Selbstnutzer satte 90 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen - verteilt auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Kapitalanleger haben es sogar noch besser: Diese können die Kosten in voller Höhe geltend machen - über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Aufgrund dieser Tatsachen eignet sich eine denkmalgeschützte Immobilie in besonderer Weise als Steuersparmodell, mit dem keine andere Immobilienform auch nur annähernd mithalten kann.

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