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Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt in Deutschland vor allem für Menschen infrage, die nach 1961 geboren sind. Grund dafür ist die staatliche Absicherung durch die so genannte Invaliditätsvorsorge, die allerdings heute nur noch für Menschen infrage kommt, die vor eben diesem Datum geboren sind. Alle anderen sollten sich nach Möglichkeit selbst durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall absichern, dass sie aufgrund einer Krankheit, das heißt eines körperlichen, geistigen oder seelischen Leidens, ihren bis dahin ausgeübten Beruf nicht weiterführen können.

Da die Zahl der Berufsunfähigen in Deutschland jedoch von Jahr zu Jahr immer weiter steigt (in manchen Berufen wird statistisch gesehen jeder dritte Arbeitnehmer im Laufe seiner beruflichen Laufbahn irgendwann einmal berufsunfähig), ist es heute jedoch gar nicht mehr so einfach, in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden. In der Regel sind dafür detaillierte Gesundheitsfragen zu beantworten, einige Versicherer verlangen auch zusätzlich eine Untersuchung durch einen von ihnen beauftragten Arzt. Sie sollen sich daher rechtzeitig über die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten informieren und die Voraussetzung der verschiedenen Anbieter sorgfältig vergleichen.

Wurde schließlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und der Ernstfall tritt ein, so zahlt die Versicherung eine so genannte Berufsunfähigkeitsrente aus. Diese kann sowohl dann ausgezahlt werden, wenn der der Versicherte aufgrund der bereits genannten Krankheiten komplett berufsunfähig ist, aber auch dann, wenn lediglich eine teilweise Berufsunfähigkeit vorliegt.

In letzterem Fall ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass der Versicherungsvertrag keine abstrakte Verweisung vorsieht. Hierbei wäre der Versicherte bei der teilweisen Berufsunfähigkeit zunächst dazu gezwungen, sich selbst einen anderen Beruf zu suchen, in dem er trotz seiner Einschränkungen noch arbeiten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in diesem neuen Beruf weniger verdient. Dies kann also einen deutlichen Nachteil für den Versicherten darstellen. Es ist daher darauf zu achten, dass keine solche abstrakte Verweisung im Versicherungsvertrag vorgesehen ist. Aufgrund vielfacher Proteste in der Vergangenheit sehen viele Versicherer heute von der Aufnahme einer abstrakten Verweisung in den Vertrag ab. Bei einigen Versicherern ist diese jedoch immer noch vorhanden.


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