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Vorfälligkeitsentschädigung

In den meisten Fällen wird ein Immobiliendarlehen über die gesamte, im Kreditvertrag festgelegte Laufzeit abgezahlt. Allerdings gibt es auch durchaus Gründe, ein solches Darlehen bereits vorzeitig vollständig zurückzuzahlen. Darauf möchten wir nachfolgend einmal etwas näher eingehen.

So ist beispielsweise der Fall denkbar, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit - beispielsweise durch eine Erbschaft - zu einem größeren Kapitalbetrag kommt und davon den gesamten Restkredit in einem Betrag abzahlen möchte. Weiterhin ist denkbar, dass während der Laufzeit der Finanzierung ein Anschlusskredit mit wesentlich günstigeren Konditionen gefunden wird. Aus der Summe dieses Kredites kann schließlich ebenfalls der noch offene Betrag des ursprünglichen Immobiliendarlehens abgezahlt werden.

Für den Darlehensgeber ergeben sich daraus allerdings deutliche Nachteile. Insbesondere Zinseinnahmen, die dieser bereits im Vorfeld eingeplant und durch den Abschluss des Kreditvertrages festgelegt hat, gehen dem Darlehensgeber dadurch verloren. Aus diesem Grund sehen die meisten Verträge zur Immobilienfinanzierung bei vorzeitiger Rückzahlung eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung vor. Dabei handelt es sich quasi um eine „Strafzahlung“ für den Kreditnehmer, die dafür sorgen soll, dass dem Kreditgeber zumindest ein Teil der entgangenen Zinskosten ersetzt wird.

Bei Abschluss des Kreditvertrages sollte darauf geachtet werden, dass sich die Vorfälligkeitsentschädigung in einem normalen Rahmen bewegt und keinen überzogen hohen Kapitalbetrag darstellt. Auch wenn der Kreditnehmer zum momentanen Zeitpunkt noch keine Möglichkeit sieht, den Immobilienkredit vorzeitig abzulösen, könnte sich diese durchaus während der Laufzeit ergeben. Bei einer überhöhten Vorfälligkeitsentschädigung kann diese schließlich die eingesparten Zinskosten für den Kredit komplett wieder zunichte machen. Seriöse Kapitalgeber sehen daher eine Vorfälligkeitsentschädigung vor, die sich in einem normalen Rahmen bewegt und keiner der beiden Parteien einen eklatanten Nachteil bringt.


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