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Die richtige Kredithöhe für Kapitalanleger und Vermieter

Mieteinnahmen

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, wird sie in der Regel im Anschluss vermieten. Zwar gibt es auch den Fall, dass Objekte als kurzfristige Kapitalanlage erworben werden und in diesem Zuge eine Zeit lang leer stehen, bevor sie komplett wieder verkauft werden sollen, allerdings ist dies recht selten.

Die überwiegende Zahl der Anleger im Immobilienbereich wollen ihr Objekt also vermieten. Um zu ermitteln, wie viel das gewünschte Objekt maximal kosten darf, beziehungsweise wie hoch der Kredit sein darf, der für die Finanzierung dieses Objekts aufgenommen werden muss, spielen vor allem die zu erwartenden Mieteinnahmen eine große Rolle. Ideal ist es in diesem Fall, wenn das betreffende Objekt aktuell schon komplett vermietet ist. Hierbei hat der Anleger konkrete Zahlen an der Hand, anhand derer er die für die Zukunft zu erwartenden Mieteinnahmen errechnen kann.

Dabei sollte auf jedem Fall auch ein Auge auf den örtlichen beziehungsweise regionalen Mietspiegel geworfen werden, inwieweit ein Mietsteigerungspotenzial vorhanden ist. Liegen die aktuellen Mieten beispielsweise deutlich unter dem Mietspiegel, so kann die Miete in den nächsten Jahren stufenweise erhöht und in diesem Zuge die Kredithöhe den höheren Mieteinnahmen entsprechend angepasst werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, inwieweit sich diese Mietsteigerungen letztendlich auch durchsetzen lassen. Bei Objekten, die vorwiegend von sozial schwächeren Mietern bewohnt werden, ist eine solche Durchsetzung wesentlich schwieriger, als beispielsweise bei Luxus-Wohnobjekten.

Zusätzliche muss unterschieden werden zwischen der so genannten Soll- und der Ist-Miete. Die Sollmiete bezeichnet dabei den Mietzinsbetrag, der im entsprechenden Mietvertrag festgelegt ist. Die Ist-Miete dagegen ist der Mietbetrag, den der aktuelle Mieter letztendlich zahlt. Zwischen diesen Beträgen kann es durchaus Unterschiede geben, wenn der Mieter beispielsweise aufgrund von Mängeln oder ähnlichem die Mietzahlungen entsprechend herabsetzt. Auch dies sollte unbedingt berücksichtigt werden.


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